Aktuell

“Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konsequent durchsetzen”

07.02.2011 | von Frank Franz

NPD-Fraktion fordert EU-Beobachter für den 13. und 19. Februar 2011

Als linke Gruppen im letzten Jahr zur Blockade des JLO-Trauermarsches am 13. Februar aufriefen, kam es schon im Vorwege zu zahlreichen Hausdurchsuchungen, bei denen umfangreiches Material, das zur Verhinderung der Veranstaltung aufrief, sichergestellt wurde.

Trotz des Urteils des Dresdner Verwaltungsgerichts vom 20. Januar 2011, das die Rechtswidrigkeit der Blockaden des letzten Jahres feststellte, und trotz der zahlreichen Strafanzeigen – z. B. der NPD-Landtagsabgeordneten Holger Apfel und Andreas Storr – gegen die Drahtzieher, Hintermänner und parlamentarischen Unterstützer der linksextremistischen Feinde der Versammlungsfreiheit bleiben die Strafverfolgungsbehörden in diesem Jahr verdächtig ruhig.

Dies könnte nach Ansicht des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel ein Hinweis darauf sein, daß der Freistaat Sachsen die Blockierer auch in diesem Jahr wieder gewähren läßt. Daher forderte Apfel heute, daß der Europäische Rat am 13. und 19. Februar 2011 EU-Beobachter nach Dresden entsendet, die über die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit wachen sollen. Auch wenn die NPD-Fraktion das Brüsseler EU-Konstrukt grundsätzlich ablehnt und stattdessen ein „Europa der Vaterländer“ befürwortet, will sie doch die momentan zur Verfügung stehenden Mittel zumindest effektiv genutzt sehen.

Dazu erklärte Apfel:

„EU-Beobachter werden in die entferntesten Winkel dieser Welt geschickt, um Wahlen, Referenden oder Verfassungsabstimmungen zu überwachen. Zuletzt waren europäische Beobachter bei der Überwachung des Referendums über die Sezession des Südsudan im Einsatz, vorher unter anderem in Georgien, Weißrußland oder Venezuela. Dabei besteht gerade in Deutschland immer wieder der Verdacht, daß die Rechte Oppositioneller mit Füßen getreten werden. Immer wieder einmal läßt man Fünfe gerade sein, wenn es darum geht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für nationale Deutsche zu sabotieren. Dies haben insbesondere die Vorkommnisse zum letztjährigen Trauermarsch in Dresden deutlich aufgezeigt.

Da begründete Zweifel bestehen, ob der Freistaat Sachsen willens ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in diesem Jahr für alle durchzusetzen, fordert die NPD-Fraktion EU-Beobachter für den 13. und 19. Februar. Die EU kann damit zeigen, wie ernst es ihr mit der Durchsetzung demokratischer Grundrechte wirklich ist. Die Präsenz von Beobachtern könnte disziplinierend auf die Verantwortlichen wirken, sich nicht wieder mit Alibi-Begründungen wie einem angeblichen ‚polizeilichen Notstand’ herauszureden. Schließlich können wir erwarten, daß die Polizei im Zweifelsfall die Straße frei räumt und linke Blockaden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auflöst, um die ordnungsgemäß angemeldeten und grundgesetzlich geschützten Versammlungen zu ermöglichen.

Im übrigen fordere ich die Strafverfolgungsbehörden auf, endlich tätig zu werden, um alle Planungen zur Blockade des Trauermarsches und der Demonstration ‚Recht auf Gedenken’ zu zerschlagen. Es kann nicht sein, daß unter den Augen von Polizei und Justiz weiter auf Plakaten und im Internet für diesen rechtswidrigen Akt geworben wird.“

 

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

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