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“Kein Geschacher um die Gelder für sächsische Flutopfer!”

11.07.2013 | von Frank Franz

NPD-Fraktion fordert umfassende Informationen über Hochwasserschäden und Hilfen, die für die Betroffenen bereitgestellt werden Die NPD-Fraktion brachte heute einen Berichtsantrag ein, der die Staatsregierung zu umfassenden Informationen über die Schäden des letzten Hochwassers in Sachsen aufforderte. Dabei ging es nicht nur um eine Auflistung dieser Schäden, sondern auch um die Frage, welche kurz- und langfristigen Hilfen den Betroffenen gezahlt und welche Formen von Krediten bereitgestellt würden. Gleichzeitig schlugen die Nationaldemokraten die Finanzierung des Wiederaufbaus durch eine Erhöhung der Hartz-IV-SoBEZ-Weiterleitungen an die Kommunen auf 100 Prozent vor. In seiner Einbringungsrede wies der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Arne Schimmer, zunächst auf die Dringlichkeit der Klärung hin, da die Phase der Schadensberäumung und der -erfassung sich dem Ende zuneige und damit auch die Meldefrist für erstattungsfähige Schäden. Schimmer hierzu: „Bis zum 31. Juli haben wir ja nur noch drei Wochen. Bis dahin sollte auch die Finanzierung der Hilfen endgültig geklärt sein, wie auch die Verteilung der Mittel. Da ist es nach unserer Überzeugung wichtig, daß der Landtag sich mit diesem, für die betroffenen Bürger so wichtigen Thema noch einmal befaßt, und zwar auch in ganz allgemeiner Hinsicht. Das Scheinargument, man solle die Frage der Hilfen für die Flutopfer erst einmal in den Ausschüssen beraten, zieht nicht, denn Politik sollte grundsätzlich eine öffentliche Angelegenheit sein – erst recht, wenn es um Schicksalsschläge für Menschen geht, denen die Natur zum Teil schon mehrfach übel mitgespielt hat. Die faire und sachgerechte Gestaltung der Schadensaufnahme und der Bewilligung von Zuwendungen vor Ort ist für die betroffenen Bürger ein ganz wesentlicher Punkt. Es ist gut, daß in diesem Zusammenhang die Kommunen eine Schlüsselrolle spielen, denn sie haben die besten Voraussetzungen hierfür, und es handelt sich auch im wahrsten Sinne des Wortes um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Aber der Freistaat muß die rechtlichen Rahmenbedingungen so vorgeben, daß die verteilten Mittel tatsächlich auch gerecht von statten geht, und jede Willkür vermieden wird. Hier gibt es in der Praxis doch noch einige Zweifel.“ So liege der NPD beispielsweise aus dem Landkreis Görlitz ein Vorgang vor, bei dem einer sehr einkommensschwachen Familie, die aber über Wohneigentum verfügt, trotz eines nachgewiesenen Schadens von mindestens 50.000 Euro jede Hilfe verweigert wurde. Als Begründung sei lediglich angegeben worden, der Antrag auf Unterstützung sei ‚unvollständig‘ – ohne jede Erläuterung, worin diese Unvollständigkeit bestand. Solche Fälle seien ein Armutszeugnis für den Freistaat Sachsen. Einmal mehr kritisierte der NPD-Haushaltsexperte in diesem Zusammenhang die Stellungnahmen aus Brüssel, die hinsichtlich möglicher Hochwasserhilfen zu vernehmen waren. Arne Schimmer wörtlich: „Zunächst hieß es vom polnischen EU-Kommissar Janusz Lewandowski, die EU-Kassen seien leer und man könne nichts zahlen. Nach einem Aufschrei der Empörung hatte er das alles nicht mehr so gemeint, und vorgestern verkündete nun Herr Lewandowski nach einem Treffen mit dem sächsischen Kabinett, daß grundsätzlich doch gezahlt werden soll. Man merkt eben, daß nicht nur die Bundestagswahl, sondern auch die Europawahl näherrückt und die allzu plumpe und freche Ablehnung der Bitte um Zahlungen aus den Brüsseler Kassen wohl doch nicht so gut ankommt. Kassen wohlgemerkt, die nicht zuletzt wir Deutschen seit Jahrzehnten mit unseren Steuergeldern kräftig gefüllt haben! Trotz der Zusage bleibt nun noch die konkrete Höhe abzuwarten. Schon gibt es Stimmen, die darauf hinweisen, daß Sachsen diesmal nicht das am meisten betroffene Bundesland in Deutschland war. Es bleibt also nach wie vor offen, was letztendlich tatsächlich nach Sachsen fließen wird und hoffentlich bei den Opfern dieser Hochwasserkatastrophe auch wirklich ankommt. Wir Nationaldemokraten werden genau jedenfalls genau im Auge behalten, was die Staatsregierung von ihren vielen Versprechungen am Ende auch halten wird.“
In einem weiteren Redebeitrag stellte Arne Schimmer entscheidende Fragen zu den Modalitäten des geplanten acht Milliarden schweren Fonds von Bund und Ländern für die Hochwassergeschädigten. Schimmer hierzu: „Da mehrere Bundesländer mit zum Teil deutlich mehr Einwohnern als Sachsen vom Hochwasser betroffen sind, steht zu befürchten, daß lediglich ein Betrag von einer halben Milliarde für den Freistaat übrigbleibt. Eine Milliarde wäre nach meiner Einschätzung schon relativ viel, würde aber nur 40 Prozent der geschätzten Schäden abdecken. Wie sollen also sollen die restlichen eineinhalb Milliarden – oder mehr – finanziert werden? Von den eingesetzten Fonds-Mitteln sollen nach Presseberichten gut drei Milliarden Euro von den Ländern über einen Zeithorizont von 20 Jahren an den Bund zurückgezahlt werden. Wie ist hier die Beteiligung Sachsens? Mit welchem jährlichen Rückzahlungsbetrag ist jährlich zu rechnen? Außerdem fragen wir: Welche Finanzmittel sind außer dem neuen Bund-Länder-Fonds sozusagen von Rechts wegen in Sachsen für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 vorgesehen, wieviel davon ist anderweitig eingesetzt oder verplant worden und inwieweit reicht der verbleibende Rest, um die Finanzierungslücke zu decken? Ich denke, daß es uns als Haushaltsgesetzgeber gut zu Gesicht steht, solche Fragen zu stellen, nicht zuletzt auch im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die ja unter einer etwaigen verbleibenden Finanzierungslücke zu leiden hätten.“ Sollten über die zweckgebundenen Mittel hinaus weitere Finanzmittel erforderlich sein, z.B. um den Kommunen einen zügigen Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur zu ermöglichen, müsse man von der Staatsregierung entsprechende Informationen an den Landtag möglichst zeitnah erwarten können. „Schließlich ist die Bereitstellung gerade dieser Mittel eine hochpolitische Angelegenheit, bei der es nicht nur um Haushaltstechnik, sondern auch um politische Prioritäten geht“, so Schimmer. Abschließend unterbreitete Arne Schimmer für die NPD-Fraktion dem Landtag einen praktikablen Vorschlag zur Finanzierung des kommunalen Wiederaufbaus in Sachsen: „Wir schlagen vor, daß nicht nur 84,01 Prozent der sogenannten Hartz-IV- Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ), sondern 100 Prozent an die Kommunen weitergereicht werden. Es handelt sich um einen Mehrbetrag, den man erhält, wenn man von den gesamten Hartz-IV-SoBEZ den bereits an die Kommunen weitergeleiteten Teil abzieht. Die Differenz beträgt im Jahr 2013 genau 36,241 Millionen Euro, also immerhin mehrere Millionen Euro pro betroffenen Landkreis. Diese zusätzliche Weiterleitung an die Kommunen ist aus unserer Sicht nicht nur aufgrund des Hochwassers, sondern auch aus allgemeinen Gründen gerechtfertigt. Die Hartz-IV–SoBEZ dienen ja dem Ausgleich der überproportionalen Ausgaben der neuen Bundesländer für Hartz IV, was wiederum mit der hohen strukturellen Arbeitslosigkeit in diesen Ländern zu tun hat. Der Mitteltransfer stellt einen Finanzausgleich zwischen den Ländern dar, der so funktioniert, daß alle Bundesländer entsprechend ihren Einwohnerzahlen in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Der so zustande gekommene Gesamtbetrag wird dann auf die fünf neuen Bundesländer aufgeteilt, und zwar ebenfalls entsprechend den Einwohnerzahlen.
Nachdem die überproportionale Belastung für Hartz IV ja nicht den jeweiligen Landeshaushalt, sondern die kommunalen Haushalte trifft, sollten die mitteldeutschen Länder  nun eigentlich die an sie ausbezahlten Hartz-IV-SoBEZ vollständig an die Kommunen weiterleiten. Das ist aber zumindest in Sachsen nicht der Fall. Denn der Freistaat zieht zuerst den von ihm selbst in den gemeinsamen Topf eingezahlten Beitrag ab und leitet nur den Rest an die sächsischen Kommunen weiter.  Das sind eben die genannten 84,01 Prozent. Er läßt also alle anderen Bundesländer, einschließlich der vier übrigen neuen Bundesländer, die höheren Hartz-IV-Ausgaben der sächsischen Kommunen finanzieren, zahlt aber selbst keinen einzigen Cent dazu. Nicht gerade die feine englische Art! Um dies zumindest etwas abzumildern, stellte die NPD-Fraktion in der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2011/2012 einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz, der aber abgelehnt wurde.
Jetzt könnte angesichts des aktuellen Finanzierungsbedarfs bei der Fluthilfe diese – nach unserer Auffassung schon haushalterisch falsche – Ablehnung korrigiert werden.“ Die übrigen Fraktionen wollten allerdings erneut diesem sinnvollen Vorschlag nicht folgen, wie sie auch sonst offenbar kein Interesse an einer umfassenden Schadensinformation zum Wohle der sächsischen Bürger hatten, und lehnten den Antrag der NPD-Fraktion ab.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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