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Asylverfahren als Fachkräfte-Reservoir für den sächsischen Arbeitsmarkt?

11.12.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer zu den absurden Plänen von Innenminister Ulbig Nach einem Bericht der „Freien Presse“ vom 27.09.2013 hat Innenminister Markus Ulbig (CDU) eine Bundesratsinitiative angekündigt, die eine Verbesserung der Stellung von Asylbewerbern zum Inhalt haben soll. So sollen sie vor Beginn eines Asylverfahrens auf ihre beruflichen Qualifikationen hin überprüft werden. Ziel sei es, dem Arbeitsmarkt mehr „Fachkräfte“ zur Verfügung zu stellen. Ferner sollen künftig auch abgelehnte Asylbewerber bei entsprechender Berufsqualifikation in Deutschland bleiben können, falls ihre Qualifikation nachgefragt ist. Hierzu stellte der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer eine Kleine Anfrage (Drs. 5/12857). Schimmer fragte, mit welcher Anzahl qualifizierter Asylbewerber nach bisherigen Erfahrungen zu rechnen ist, worauf sich der Nachweis einer beruflichen Qualifikation gründen soll und welche Qualifikationen, über die dieser Personenkreis verfügen soll, derzeit in welcher Zahl auf dem sächsischen Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Auch fragte Schimmer, mit welchen Kosten für eine sprachliche Ausbildung sowie weitere notwendige Qualifizierungen als Grundlage für eine Arbeitsaufnahme der Asylbewerber zu rechnen ist und wer diese Kosten trägt. Außerdem wollte Schimmer wissen, inwieweit bereits abgelehnte Asylbewerber in dieses Verfahren einbezogen werden. Laut der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) erwartet die Staatsregierung, daß 10 % der Asylbewerber über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem Fachkräftebedarf in Deutschland entsprechen. Dagegen kann Ulbig nicht sagen, welche Qualifikationen von Asylbewerbern auf dem sächsischen Arbeitsmarkt tatsächlich nachgefragt werden. Auch weiß er nicht, auf welche Höhe sich die diesbezüglichen Kosten belaufen könnten. Die NPD-Fraktion spricht sich dagegen aus, das Asylverfahren, das über eine Asylgewährung aus politischen Gründen entscheiden soll, mit der Zuführung von Billigarbeitskräften für den sächsischen Arbeitsmarkt zu koppeln. Anstelle der Anwerbung weiterer ausländischer Billiglöhner sollte die gezielte Weiterbildung und Qualifizierung sächsischer Erwerbsloser und Niedriglöhner stehen. Es kann nicht Aufgabe des sächsischen Steuerzahlers sein, die Ausbildung von Asylbewerbern zu finanzieren, während immer mehr deutsche Arbeitslose in die Röhre schauen.     Ronny Zasowk

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