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Kommen nun noch mehr Asylbewerber nach Deutschland?

29.08.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Andreas Storr: Abschiebestopp führt zur massenhaften „Duldung“ abgelehnter Asylbewerber Am 30. Mai 2013 hat das Bundesinnenministerium eine mit den Bundesländern abgestimmte Anordnung zur vorübergehenden Aufnahme von „Schutzbedürftigen aus Syrien und den Anrainerstaaten Syriens“ erlassen, der zufolge Deutschland 5.000 dieser Flüchtlinge aufnimmt. Darüber hinaus sollen die Bundesländer Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Syrern „unbürokratisch“ die Einreise ermöglichen. Am 28. Juni 2013 hat der Bundestag weitere Regelungen in diesem Zusammenhang beschlossen. Vor dem Hintergrund eines drohenden Militärschlags der USA gegen Syrien dürften künftig sehr viele Syrer ihr Heil in einer Ausreise nach Deutschland suchen. Der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, stellte in diesem Zusammenhang eine Kleine Anfrage (Drs. 5/12439). Storr wollte unter anderem in Erfahrung bringen, wie der derzeitige Stand bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge ist und wie die zukünftige Entwicklung eingeschätzt wird. Auch wollte er wissen, in welchem Umfang bereits die Einreise von Familienangehörigen von im Freistaat lebenden Syrern erfolgt ist, in welcher Form das vom Bundestag beschlossene Aufnahmeverfahren umgesetzt werden soll und welche Auswirkungen der Abschiebestopp nach Syrien auf den Freistaat haben wird. Letztlich fragte Storr noch, welche Auswirkungen die Forderung nach „großzügiger Ausschöpfung der Ermessensspielräume für die Gewährung von Aufenthaltstiteln“ bisher hatte und wie hier die zukünftige Entwicklung einzuschätzen ist. Der Antwort der Staatsregierung kann entnommen werden, daß der Sachsen nach Maßgabe des „Königsteiner Schlüssels“ voraussichtlich 257 Syrer aufnehmen wird. Diese werden nach der Verteilquote für Asylbewerber auf die Städte und Landkreise verteilt. Der Abschiebestopp hat zur Folge, daß alle einreisenden Syrer im Freistaat geduldet werden müssen, auch wenn sie in ihrem Heimatland de facto nicht persönlich unter politischer oder anderweitiger Verfolgung leiden. Die Frage nach den Auswirkungen der Forderung nach „großzügiger Ausschöpfung der Ermessensspielräume für die Gewährung von Aufenthaltstiteln“ umschifft Finanzminister Unland (CDU) in seiner Antwort mit der Aussage, daß er unter der Forderung lediglich „einen besonderen Hinweis auf die bestehenden Ermessensspielräume“ versteht. Daß diese Forderung de facto eine Aushöhlung des Asylrechts bedeutet, wonach nur Asyl gewährt bekommt, wer persönlich unter politischer Verfolgung leidet und nicht durch einen sicheren Drittstaat eingereist ist, verschweigt Unland wohlwissend. Die NPD-Fraktion lehnt die fortgesetzte Aufweichung des Asylrechts ab. Es darf nicht hingenommen werden, daß Deutschland den Großteil der Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen und darüber hinaus das ohnehin schon aufgeweichte bundesdeutsche Asylrecht noch weiter liberalisiert werden soll.   Ronny Zasowk

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