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Den Abwasser-Ruin stoppen – den Hausbesitzern helfen!

17.04.2013 | von Frank Franz


NPD-Fraktion fordert flexiblere Gestaltung der Umrüstungsfristen für Kleinkläranlagen In vielen ländlichen, dünnbesiedelten Regionen Sachsens geht die Angst vor dem finanziellen Ruin um. Eine ab dem Jahr 2015 geltende EU-Richtlinie verlangt, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden müssen, wofür im Einzelfall Kosten von 10.000 Euro und mehr anfallen können. Weil der Staat darauf verzichtet hat, ein Kanalnetz zu verlegen, um die Abwässer in einer zentralen Kläranlage zu reinigen, sollen nun die enormen Investitionskosten für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen einfach auf die Bürger, die oftmals nicht wissen, woher sie überhaupt das Geld für eine solch enorme Ausgabe nehmen sollen, abgewälzt werden. Angesichts des drohenden Abwasser-Ruins für viele sächsische Bürger hat die NPD-Fraktion heute einen Antrag eingebracht, in dem sie eine Überarbeitung der sächsischen Kleinkläranlagenverordnung fordert, um die Umrüstungsfristen flexibler gestalten zu können und die Kostenlast der Bürger zu senken. Dazu wollen die Nationaldemokraten auch das Instrument gezielter Förderungen einsetzen. In seiner Einbringungsrede wies der NPD-Abgeordnete und Finanzexperte Arne Schimmer, der im vogtländischen Plauen mit seinem Bürgerbüro ansässig ist, auf die bürokratischen Zumutungen für die sächsischen Grundstücksbesitzer hin. Wer seine Kleinkläranlage erneuern oder eine neue einbauen müsse, habe – vor allem in Landkreisen wie dem Vogtlandkreis, dem Erzgebirgskreis oder Mittelsachsen – neben der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung auch das Wasserhaushaltsgesetz, die Wasserrahmenrichtlinien der EU, diverse Rechtsverordnungen der Bundesregierung sowie verschiedene Informationen der EU-Kommission beachten. Hinzu komme, so Schimmer, daß die verfügbare Technologie für vollbiologische Kleinkläranlagen angeblich noch so wackelig ist, daß 25 Prozent der neu errichteten Anlagen nach kurzer Zeit ausfallen. „Bei Anschaffungs- und Installationskosten bis zu 12.000 Euro und einem Fertigstellungstermin bis Ende 2015 kann man sich somit recht gut vorstellen, welche finanzielle Belastung und welche Risiken auf viele Grundstückseigentümer zukommen“, so der NPD-Abgeordnete. Schimmer erklärte, daß die Nationaldemokraten insbesondere den Appell der Bürgerinitiative „Abwasser – Vogtland“ unterstütze. Diese hatte in einem Offenen Brief gefordert, „anstehende Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich sinnvoller, bezahlbarer und gerechter Regelungen kritisch zu hinterfragen und neu zu entscheiden“. Hierzu führte Arne Schimmer weiterführend aus: „Ein gutes Grundwasser und saubere Gewässer liegen im Interesse aller Bürger, aber es muß dabei Reihe von wichtigen Randbedingungen beachtet werden, nämlich insbesondere die Verhinderung des finanziellen Ruins und des möglichen Eigentumsverlusts vieler einkommensschwacher Hausbesitzer, die Verhinderung des Verfalls vieler Anwesen und Gebäude mangels ausreichender Mittel zur Instandhaltung, die Verhinderung eines kräftigen Rückgangs der Kaufkraft im ländlichen Raum, die Verhinderung einer Zunahme der kommunalen Sozialausgaben und schließlich auch die Verhinderung einer verstärkten Abwanderung aus den ohnehin vom Schrumpfungsprozeß geprägten ländlichen Regionen. Nach Auffassung der NPD ist die pauschale Fristsetzung der sowohl unsozialste als auch unökonomischste und im Hinblick auf die Belange der Landesentwicklung schlechteste Weg. Denn: Bei einer vernünftigen und sozialverträglichen Vorgehensweise versucht man nicht, undifferenziert und ohne Rücksicht auf Verluste bis zum festgesetzten Termin einen flächendeckenden Anlagenausbau zu erreichen, sondern vielmehr unter Einhaltung einiger unerläßlicher sozialer und infrastruktureller Bedingungen einen möglichst guten Wasserzustand herzustellen. Wenn absehbar ist, daß dieser dann doch nicht dem geforderten Zustand ganz entsprechen wird, muß man eben eine Fristverlängerung nach Art. 4 Abs. 4 Wasserrahmenrichtlinie beantragen. Was die Fristverlängerung betrifft, ermöglicht sogar die Wasserrahmenrichtlinie der EU diese bis 2021 oder sogar bis 2027. Es wäre ein falscher Ehrgeiz, wenn Deutschland trotz mangelnder Belastbarkeit vieler Grundstückseigner auf Biegen und Brechen die Beantragung einer Fristverlängerung zu vermeiden versuchen würde.“ In einem weiteren Redebeitrag verdeutlichte der erzgebirgische NPD-Abgeordnete Mario Löffler die Kernpunkte des NPD-Antrags zur Unterstützung der Grundstückseigentümer im ländlichen Raum und als sinnvolle und durchaus praktikable Alternative bei der Umstellung der dezentralen Abwasserreinigung auf biologisch arbeitende Kleinkläranlagen. Dazu führte Löffler aus: „Die Abwasserreinigung ist aus unserer Sicht in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Deswegen fordern wir eine Überarbeitung der ‚Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft‘ des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft – und zwar mit dem Ziel,   
Kleinkläranlagen als Gruppenanlagen für kleinere überschaubare Siedlungen und Ortsteile stärker zu fördern, egal ob sie in privater oder öffentlicher Trägerschaft gebaut werden. Des weiteren schlagen wir vor, daß die Errichtung von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen, nicht starr terminiert, sondern sozial verträglich im Rahmen einer abgestimmten, regional differenzierten Vorgehensweise durchzuführen. Dies bedeutet im einzelnen: 1.) Die Erstellung von regionalen Wasser-Zustands- und Belastungsprofilen als Grundlage für die Terminfestlegung; Bestimmung der Regionen durch die Landkreise / kreisfreien Städte, erforderlichenfalls bis auf die Ebene von Ortsteilen. 2.) Regionale Differenzierung der Umrüstungstermine, und zwar unter Berücksichtigung sowohl des tatsächlichen qualitativen Zustandes des Grund- und Oberflächenwassers in der jeweiligen Region als auch der Gesamt-Schadstoffmenge,  mit der in der Region Gewässer und Grundwasser aufgrund von Abwassereinleitungen tatsächlich belastet werden. 3.) Berücksichtigung der regionalen Siedlungsdichte. 4.) Stärkere bedarfsabhängige Förderung der Umrüstung, bis hin zur vollständigen Kostenübernahme in besonderen existenzbedrohenden Härtefällen. 5.) Bereitstellung transparenterer, verständlicher  Informationen über die Anforderungen an die zu installierenden Anlagen. Die NPD-Fraktion möchte mit diesem Antrag einerseits den Erfordernissen für den Umwelt- und Gewässerschutz Rechnung tragen, aber andererseits auch die finanziellen Belastungen der Bürger sozial verträglich und solidarisch gestalten.“ Diesem Appell folgten die übrigen Fraktionen bedauerlicherweise nicht und lehnten den Antrag geschlossen ab. Die Abgeordneten Andrea Roth (LINKE) und Andreas Heinz (CDU) aus dem in dieser Sache besonders stark betroffenen Vogtland, machten sich gar nicht erst die Mühe, sich mit dem NPD-Antrag inhaltlich auseinanderzusetzen, sondern verfielen aus purer Hilflosigkeit in billigste Polemik.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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