Aktuell

Parlamentarisches Fragerecht soll offenbar unterlaufen werden

17.08.2012 | von Frank Franz

„Workshop“ zur Beantwortung von Kleinen Anfragen Anfragen sind eine verfassungsrechtlich abgesicherte Möglichkeit der Abgeordneten, Informationen einzuholen und die eigene politische Arbeit mit Fakten zu unterfüttern, die ihr die Regierung zur Verfügung stellen muß. Die Abgeordneten sollen so zumindest teilweise am Wissen der Staatsregierung teilhaben können. Die sogenannten Kleinen Anfragen sind zudem eine Form effektiver Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Der Staatsregierung sind diese Anfragen jedoch ein Dorn im Auge, da es oft nicht nur um reine Fakten geht, sondern durch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort politisches Versagen und Unterlassen nicht mehr so leicht kaschiert werden können. Weil die Anfragen lästig sind – der aus sechs Fraktionen bestehende Sächsische Landtag soll statistisch bundesweit an der Spitze liegen – gab es immer wieder Versuche zur Eindämmung der vermeintlichen Frageflut. Nachdem der Verfassungsgerichtshof in Leipzig durch eine Grundsatzentscheidung im Jahr 2010 zunächst dieses Spiel mitgemacht hatte, verlor die Staatsregierung in letzter Zeit reihenweise Prozesse vor dem höchsten sächsischen Gericht, die Abgeordnete angestrengt hatten, die mit der Nicht- oder nur unvollständigen Beantwortung ihrer Anfragen nicht einverstanden waren, darunter auch der NPD-Abgeordnete Andreas Storr. Um das Instrument der Anfragen künftig zu begrenzen und insbesondere den rechtlichen Rahmen dafür auszuloten, fand nun ein sogenannter „Workshop“ der Staatsregierung statt. Zu dieser Veranstaltung stellte der NPD-Abgeordnete Andreas Storr eine Kleine Anfrage (Drs. 5/9520). Storr erfragte unter anderem, wer der Veranstalter des Workshops war, wer daran teilnahm, welches Ziel die Veranstaltung hatte, ob an der Veranstaltung auch externe Berater und Referenten teilgenommen haben und zu welchen Erkenntnissen die Teilnehmer hinsichtlich der Grenzen des Fragerechts gekommen sind. Mit der Anfrage hat Storr offensichtlich einen wunden Punkt der Staatsregierung getroffen, weigert sie sich doch, die gewonnenen Erkenntnisse des „Workshops“ preiszugeben. An der Veranstaltung, die von der Staatskanzlei in Kooperation mit der Akademie für öffentliche Verwaltung durchgeführt wurde, nahmen Landtagsreferenten der Ministerien und Mitarbeiter der Staatskanzlei teil, die häufig mit der Beantwortung von Anfragen betraut werden. Der Dresdner Jura-Professor Dr. Joachim Rozek wies die Teilnehmer in Inhalt und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts ein. Details nennt die Staatsregierung in ihrer Beantwortung nicht. Es ist davon auszugehen, daß derartige „Workshops“ nicht der Weiterentwicklung, sondern der Einschränkung demokratischer Kontrolle dienen sollen. Die Tatsache, daß die Staatsregierung sich beharrlich weigert, über konkrete Inhalte des „Workshops“ Auskunft zu geben, läßt den Verdacht aufkommen, daß seitens der Staatsregierung künftig alles unternommen werden soll, um das Fragerecht systematisch aushöhlen. Um dieser Tendenz einen Riegel vorzuschieben, klagen gegenwärtig die NPD-Abgeordneten Andreas Storr und Arne Schimmer erneut gegen die Staatsregierung wegen der mangelhaften Beantwortung von verschiedenen Kleinen Anfragen. Ronny Zasowk

]]>

Keine Kommentare möglich.