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Landtag verabschiedet erneut verfassungswidriges Versammlungsgesetz

25.01.2012 | von Frank Franz

NPD-Fraktion lehnte die Kastration des Versammlungsrechts ebenso ab wie das Standortegesetz und das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV Offenbar komplett unbelehrbar, brachte die Staatsregierung heute im Landtag ihr neues Versammlungsgesetz zur Abstimmung, das von zahlreichen Experten als verfassungswidrig eingestuft wird. Erst mit dem Vorgänger-Gesetz legten Tillich, Ulbig & Co. eine glatte Bauchlandung hin, wurde es vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig doch umgehend wieder kassiert. Substantielle Änderungen gibt es bei der Novelle nicht, und trotzdem wurde es heute mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet. Entsprechend scharf griff der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel die Neuauflage des schwarz-gelben „Versammlungsverhinderungsgesetzes“ an. „Mit einem solchen Gesinnungsgesetz steuert der Freistaat Sachsen auf Zustände zu, die die etablierten Parteien sonst immer so lautstark an der DDR und am Dritten Reich kritisieren“, so der NPD-Abgeordnete. Dazu passe auch der Begriff des „Sonderrechtes“, den mehrere Sachverständige in Zusammenhang mit diesem Gesetz gebrauchten. Gansel weiter: „Die Regierungskoalitionäre haben auch im neuen Gesetzentwurf die wohlmeinenden Ratschläge vieler Sachverständiger ignoriert, weil sie von ihrem Fetisch in § 15, der speziellen Eingriffsermächtigung zum Schutz sogenannter besonderer Orte – des Völkerschlachtdenkmals in Leipzig oder des Neumarkts und der Frauenkirche in Dresden – nicht lassen wollen. Verfassungsrechtlich bedenklich ist auch eine angestrebte Rechtsgrundlage, um gegen Versammlungen schon dann einzuschreiten, wenn in der Vergangenheit vergleichbare Versammlungen zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geführt haben.  
Die Grundrechtsbeschneider von CDU und FDP erweisen sich dabei als interessengeleitete Politiker, die den Deutschen ein einseitiges, ein nationalmasochistisches Geschichtsbild diktieren wollen. So versucht die Koalition mit dieser Gesetzentwurfsstümperei auch das Leugnen der deutschen Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg zu kriminalisieren, obwohl das Bundesverfassungsgericht das Leugnen einer zusammenphantasierten deutschen Alleinschuld juristisch ausdrücklich als erlaubte Meinungsäußerung wertet. Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Koalition die Versammlungsfreiheit und Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz zu Grabe und weist den Weg in einen Gesinnungsstaat, in dem Bürgerrechte unter Gesinnungsvorbehalt stehen.“ Auch die beiden anderen Gesetze, die heute mit den Stimmen der Koalition verabschiedet wurden, fanden keine Zustimmung durch die NPD-Fraktion. In der Debatte um das Standortegesetz erklärte der NPD-Abgeordnete Andreas Storr in Richtung Staatsregierung: „Sie betreiben eine Politik der Kopfschmerztabletten, die das eigentliche Übel niemals heilt, sondern nur über den Niedergang hinwegtäuscht. So lange, bis auch Ihre sogenannten Neuordnungskonzepte die Wahrheit nicht mehr verbergen können: Daß der Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland durch ihre Politik und das Unwesen der noch immer herrschenden ewiggleichen Kartell-Parteien systematisch entvitalisiert und dem Volks-, Kultur- und Wirtschaftstod überantwortet werden.“ Die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler merkte in der Debatte um das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs an: „Es wird seitens Union und Liberalen mal wieder nur Flickschusterei betrieben, statt ein umfassendes Konzept zu entwickeln, daß sowohl dem anhaltenden Trend zu Schlußschließungen im ländlichen Raum als auch dem dadurch entstehenden erhöhten Beförderungsbedarf gerecht wird. Durch ein solches Konzept könnten die Kosten mittelfristig weiter gesenkt werden. Also: Mehr Schulen auf dem Land bedeuten kürzere Wege für die Schüler und damit logischerweise auch geringere Kosten für die Beförderung.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47

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