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Anhörung abgeblasen: Etablierte verweigern sich Diskussion über Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

29.09.2011 | von Frank Franz

Andreas Storr (NPD): „Ehemaliger Dresdner Polizeipräsident hat einen Maulkorb verpaßt bekommen“ Eine für heute morgen, 10 Uhr, angesetzte Öffentliche Anhörung im Innenausschuß des Sächsischen Landtages zu einem Antrag der NPD-Fraktion mit dem Titel „Aushebelung der Versammlungsfreiheit durch Blockaden am 19. Februar 2011“ mußte wegen Fernbleibens von Sachverständigen abgesagt werden. Die NPD-Fraktion hatte den damaligen, mittlerweile zwangsversetzten Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch in seiner Eigenschaft als Amtsperson über den Landtag als Sachverständigen einladen lassen. Dieser erteilte dem Ausschußsekretariat jedoch eine Absage. Die etablierten Fraktionen bemühten sich erst gar nicht, eigene Sachverständige zu melden. Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, heute am Rande der Ausschußsitzung: Es ist bezeichnend, daß die Etablierten offenbar kein Interesse daran haben, sich mit der Tatsache der Verhinderung des elementaren Grundrechts, sich friedlich zu versammeln, sachlich auseinanderzusetzen oder diese auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Insbesondere die linken Fraktionen, die sich wegen der Funkzellenabfrage zur Ermittlung von Gewalttätern schon in einem Polizeistaat wähnen, hätten hier unter Beweis stellen können, daß sie für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – unabhängig von der politischen Gesinnung – nachdrücklich eintreten. Daß dies nicht geschieht, war allerdings zu erwarten, geht es in unserem Antrag doch um die Verhinderung dieses Grundrechts für nationale Deutsche durch Blockaden von linker Seite. Mehrfach hatten Vertreter von SPD, Linker und Grünen deutlich gemacht, daß sie Blockaden für ein legitimes Mittel halten, wenn es gegen Rechts, wenn es gegen Nationale geht. Die Bekenntnisse der angeblich so ‚demokratischen’ Parteien – von der Linken bis zur CDU – zum Grundgesetz erweisen sich wieder einmal als bloße Lippenbekenntnisse. Offenbar stören sich diese selbsternannten ‚Musterdemokraten’ in keiner Weise daran, daß am 19. Februar 2011 mehreren Tausend Deutschen, die sich friedlich versammeln wollten, um der Opfer des Bombenangriffs auf die Stadt Dresden im Februar 1945 zu gedenken, dieses Grundrecht durch Gewalttäter und Blockaden vorenthalten worden ist. Die Grundrechtsausübung der Versammlungsfreiheit für nationale Deutsche, die die sich ihre Meinung nicht von den Vorgaben eines linken Meinungsmonopols vorschreiben lassen, soll offenbar im Zusammenspiel von linksextremen Gewalttätern und Blockaden ausgehebelt werden. Grundrechte sollen nach Ansicht der Etablierten somit wohl nur noch in Anspruch genommen werden dürfen, wenn man den linken Gesinnungsvorgaben entspricht. Was die Absage des früheren Dresdner Polizeipräsidenten Hanitsch betrifft, der auch Verantwortlicher der Polizeidirektion Dresden war, so gehe ich davon aus, daß dieser einen Maulkorb von ganz oben, sprich: vom Innenministerium, bekommen hat. Auch Innenminister Ulbig hat schließlich kein Interesse daran, die Frage der Grundrechtsbeschneidung für eine bestimmte politische Richtung zu erörtern, da er im Zweifelsfall stets auf der Seite des linken Milieus, auf der Seite der Feinde von Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht. Ulbig ist der Minister der Antifa und des linkskriminellen Pöbels.“ Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
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Fax: (0351) 493 49 30

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