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Neuregelung der Abgeordnetendiäten und der Altersversorgung ist rechtlich und moralisch fragwürdig

14.12.2010 | von Frank Franz

NPD-Fraktion lehnte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab

Mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedete der Sächsische Landtag heute eine Reform der Abgeordnetendiäten und der Altersversorgung. Künftig soll sich die jährliche Entwicklung der Grundentschädigung an einem Index orientieren, der auf der Grundlage von Kennzahlen ermittelt wird, die das Statistische Landesamt dem Landtagspräsidenten übermittelt. Außerdem wird das 2007 beschlossene und 2009 für die damals neu hinzugekommenen Abgeordneten gegründete Versorgungswerk wieder abgewickelt. Künftig können die Abgeordneten zwischen verschiedenen Varianten der Altersversorgung wählen. Schließlich wird noch die Bezahlung der persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten an die Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes angepaßt.

Für die NPD-Fraktion nahm der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Johannes Müller zu dem Gesetzentwurf Stellung:

„Womit haben wir es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich zu tun? Soll das eine grundlegende Reform sein oder bezweckt man nur einzelne Korrekturen im Abgeordnetenrecht? Selbst beim mehrmaligen Lesen Ihres Entwurfs weiß man das nicht so recht. Das ist wohl der Eile geschuldet, mit der die Koalition das Gesetz jetzt durch den Landtag jagen will. Dabei sollte auch den einreichenden Fraktionen klar sein, was für ein sensibles Thema sie hier angefaßt haben.“

Dr. Müller wies darauf hin, daß es 2007 maßgeblich die CDU war, die die Neuregelung der Altersvorsorge initiierte, die sich inzwischen zu einem regelrechten Desaster entwickelt habe. Der NPD-Abgeordnete kritisierte ferner, daß die Koalitionsfraktionen von vornherein keinen Konsens angestrebt haben.

Dazu Dr. Müller wörtlich: „Das Argument, die Opposition sei sowieso immer dagegen, entspricht doch nur Ihrer Vorstellung von der parlamentarischen Demokratie, wonach alle Vorschläge der Regierungsparteien angenommen und alle der Opposition abgelehnt werden müssen. Dabei wäre gerade bei diesem sensiblen Thema ein gemeinsam beschlossenes Gesetz auch in Ihrem Sinne gewesen. Zumindest die NPD-Fraktion wäre für einen vernünftigen Vorschlag offen gewesen.“

Im weiteren Verlauf seiner Rede verwies der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende darauf, daß es seine Fraktion gewesen sei, die von Anbeginn ihrer Tätigkeit im Sächsischen Landtag an die Meinung vertreten habe, die Entwicklung der Diäten an die Entwicklung des durchschnittlichen Volkseinkommens in Sachsen zu koppeln. Bereits der erste Gesetzentwurf im Jahr 2004 habe sich mit diesem Thema beschäftigt. Deshalb stimme die NPD auch der Grundidee eines Indexierungsverfahrens im Sinne einer Anbindung an einen objektiven Maßstab zu, man halte aber die jetzt vorgesehenen Kenngrößen und ihre Gewichtung für völlig ungeeignet, um auch nur ansatzweise eine gerechte und für die Bürger nachvollziehbare Einkommensentwicklung der Abgeordneten zu sorgen.

Insbesondere die Einbeziehung des Bruttoinlandsprodukts mit 45 vom Hundert sei sachlich falsch, da in der heutigen Zeit von Niedriglöhnen und ausländischen Lohndrückern die Einkommensentwicklung leider nicht mehr mit der Wirtschaftsentwicklung Schritt halte.

Zusammenfassend bezeichnete Dr. Johannes Müller den Entwurf der Koalition als „Flickwerk ohne wirkliche Substanz, außerdem rechtlich und moralisch fragwürdig“, weshalb in die NPD-Fraktion ablehnen werde.

Dresden, 14.12.2010
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0177) 402 84 34
Fax: (0351) 493 49 30

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