Nationaldemokraten werden einstweiligen Rechtsschutz beantragen
Als Reaktion auf die Sarrazin-Plakataktion der NPD-Fraktion anläßlich der Ansprache des Bundespräsidenten Christian Wulff am 1. September 2010 im Sächsischen Landtag verfügte dessen Präsident Matthias Rößler (CDU) heute einen Ausschluß der nationaldemokratischen Abgeordneten für insgesamt drei Protokollveranstaltungen des Parlaments.
Dies betrifft konkret den Festakt “20 Jahre Deutsche Einheit” am 3. Oktober 2010, den Festakt zum “20. Jahrestag der Konstituierung des 1. Sächsischen Landtages nach der Friedlichen Revolution” am 27. Oktober 2010 sowie die “Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus” am 27. Januar 2011.
Der Landtagspräsident begründet sein Vorgehen u.a. mit der Behauptung, daß “Störungen der hier vorliegenden Art (…) auch bei zukünftigen Veranstaltungen zu erwarten sind”. Dabei handelt es sich um eine freie Erfindung des CDU-Politikers, da die Nationaldemokraten keineswegs planen, die Feiern zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit und zum 20. Landtagsjubiläum in irgendeiner Weise zu stören. Hinsichtlich der Veranstaltung am 27. Januar hatte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel bereits zu einem früheren Zeitpunkt angekündigt, daß die Nationaldemokraten an diesem Protokolltermin ohnehin nicht teilnehmen werden.
Auch sonst wirkt das 12-seitige Elaborat des Landtagspräsidenten, das mehreren Abgeordneten heute durch Boten zugestellt wurde, juristisch sehr gewagt. Manche Formulierungen deuten zudem darauf hin, daß hier einfach Textbausteine aus früheren Schreiben verwendet wurden, so ist z.B. von einer “geplanten hausrechtlichen Maßnahme” die Rede, obwohl mit dieser Anordnung ja bereits der Verwaltungsakt vollzogen und nicht erst geplant wird.
Die NPD-Abgeordneten werden nun umgehend im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Dresden die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Willkürakt des Landtagspräsidenten beantragen.
Der Ausschluß betrifft nicht den “Tag der offenen Tür”, der am 3. Oktober ab 13.00 Uhr stattfindet und zu dem auch die NPD-Fraktion alle interessierten Bürger recht herzlich einlädt.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30 Nationaldemokraten werden einstweiligen Rechtsschutz beantragen
Als Reaktion auf die Sarrazin-Plakataktion der NPD-Fraktion anläßlich der Ansprache des Bundespräsidenten Christian Wulff am 1. September 2010 im Sächsischen Landtag verfügte dessen Präsident Matthias Rößler (CDU) heute einen Ausschluß der nationaldemokratischen Abgeordneten für insgesamt drei Protokollveranstaltungen des Parlaments.
Dies betrifft konkret den Festakt “20 Jahre Deutsche Einheit” am 3. Oktober 2010, den Festakt zum “20. Jahrestag der Konstituierung des 1. Sächsischen Landtages nach der Friedlichen Revolution” am 27. Oktober 2010 sowie die “Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus” am 27. Januar 2011.
Der Landtagspräsident begründet sein Vorgehen u.a. mit der Behauptung, daß “Störungen der hier vorliegenden Art (…) auch bei zukünftigen Veranstaltungen zu erwarten sind”. Dabei handelt es sich um eine freie Erfindung des CDU-Politikers, da die Nationaldemokraten keineswegs planen, die Feiern zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit und zum 20. Landtagsjubiläum in irgendeiner Weise zu stören. Hinsichtlich der Veranstaltung am 27. Januar hatte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel bereits zu einem früheren Zeitpunkt angekündigt, daß die Nationaldemokraten an diesem Protokolltermin ohnehin nicht teilnehmen werden.
Auch sonst wirkt das 12-seitige Elaborat des Landtagspräsidenten, das mehreren Abgeordneten heute durch Boten zugestellt wurde, juristisch sehr gewagt. Manche Formulierungen deuten zudem darauf hin, daß hier einfach Textbausteine aus früheren Schreiben verwendet wurden, so ist z.B. von einer “geplanten hausrechtlichen Maßnahme” die Rede, obwohl mit dieser Anordnung ja bereits der Verwaltungsakt vollzogen und nicht erst geplant wird.
Die NPD-Abgeordneten werden nun umgehend im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Dresden die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Willkürakt des Landtagspräsidenten beantragen.
Der Ausschluß betrifft nicht den “Tag der offenen Tür”, der am 3. Oktober ab 13.00 Uhr stattfindet und zu dem auch die NPD-Fraktion alle interessierten Bürger recht herzlich einlädt.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30