Aufgrund der Informationen von Teilnehmern und Augenzeugen der Geschehnisse rund um die angemeldete und genehmigte Demonstration “Recht auf Zukunft” am 17.10.2009 in Leipzig, die der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag vorliegen, ist davon auszugehen, daß sich die Geschehnisse anders zugetragen haben, als sie von der Presse und der Polizeidirektion Leipzig öffentlich dargestellt werden.
Nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der NPD-Fraktion, Andreas Storr, haben sich nicht die Teilnehmer der nationalen Demonstration grundrechtswidrig verhalten, sondern die Einsatzkräfte der Polizei.
Der Abgeordnete Andreas Storr erklärte dazu:
“Gemessen an den Maßstäben in der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.05.2009, dem sogenannten Brokdorf-Beschluß, und einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 30.10.1986 über den sogenannten Hamburger Kessel, waren die polizeilichen Maßnahmen am 17.10.2009 in Leipzig rechtswidrig.”
Um das tatsächliche Geschehen zu rekonstruieren und die Eingriffe in die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer herauszuarbeiten, hat Andreas Storr insgesamt 14 Kleine Anfragen mit insgesamt 69 Fragen an die sächsische Staatsregierung gestellt. Die Beantwortung dieser kleinen Anfragen wird bis spätestens zum 25.11.2009 erfolgen.
Morgen wird der Innenausschuß des Sächsischen Landtages in der neuen Wahlperiode erstmals tagen. Die NPD-Fraktion hat ihren Antrag “Mißachtung des Versammlungsrechts vor, während und nach der genehmigten Demonstration ‚Recht auf Zukunft’ am 17.10.2009 in Leipzig” zu den Vorgängen in der Messestadt auf die Tagesordnung dieser Sitzung setzen lassen und wird dort die tatsächlichen Vorgänge auf der Demonstration und die Maßnahmen der Polizei thematisieren.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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