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Wahlrechtsinitiative für Nicht-EU-Ausländer mit NPD-Stimmen verhindert

06.03.2008 | von Frank Franz

Ein klares „Nein“ formulierte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel als Antwort auf die Forderung der „Grünen“ nach Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer.

 
Als Antwort auf die Ausführungen der einbringenden Grünen-Abgeordneten Hermann äußerte Apfel, daß die Antragsteller mit ihrer Initiative wohl die Folgen einer Politik beseitigen wollten, die sie selbst fleißig überall dort herbeigeführt hatten, wo sie die Möglichkeit dazu hatten. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer zu diesem Zweck sei aber so, als wolle man ein Feuer löschen, indem man Öl hineingießt.
 
Diese Aussage begründete Apfel so:
 
„Was die ‚Grünen‛ mit ihrer vor allem in der Antragsbegründung enthaltenen Begriffs-verwirrung erreichen wollen, zielt aus unserer Sicht ganz klar auf die Zerstörung der Grundlage des seit Jahrhunderten Bewährten ab, denn Volk ist nicht gleich Wohnbevölkerung! Diesen Eindruck will man nur suggerieren, um die Deutschen einzuwiegen in ihren Todesschlaf. Man muß die Zusammenhänge erkennen in Verbindung mit extremem Geburtendefizit, mit massenhaften Einbürgerungen von Ausländern, mit mittlerweile 15,3 Millionen Menschen mit ‚Migrationshintergrund‛, letztlich mit der Entfremdung der Deutschen von sich selbst. Und nun sollen die Deutsche in einem letzten strategischen Schritt auch noch als machtpolitischer Souverän in ureigensten Belangen neutralisiert werden.“
 
Linke und Grüne, so Apfel, gingen den anderen Parteien mit der bevölkerungspolitischen Machete voraus. Dies stehe aber im Gegensatz zur höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das am 31. Oktober 1990 in einem Beschluß im Kern festgestellt habe, daß das Staatsvolk Träger und Subjekt der Staatsgewalt sei, daß es sich bei diesem Staatsvolk nach dem Grundgesetz um die Deutschen handele, und das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnimmt, nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraussetze.
 
Die Mißachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben zeige, daß das wahre Motiv, von dem diese sich leiten ließen, nicht etwa ein „Helfersyndrom“, sondern ein „wahlstrategisches Kalkül und damit nackte Heuchelei“ sei. Grüne und Linke sähen in den Zuwanderern in erster Linie eine Wählerklientel, mit deren Hilfe man „trotz offenkundig deutschfeindlicher Politik an die Futtertröge der politischen Macht“ gelangen könne.
 
In seinem Schlußappell warnte Apfel die Union, daß wohl schon in Kürze in keinem Parlament mehr eine bürgerliche Mehrheit möglich sein werde, wenn dem multikulturellen Wahnsinn im Land nicht endlich ein Riegel vorgeschoben wird
 
„Wachen Sie auf, meine Damen und Herren der Union! Schon bei der Bundestagswahl 2002 waren die „Doppelpaß-Deutschen“ das entscheidende Zünglein an der Waage für die Regierung Schröder und gegen Edmund Stoiber. Auch ein Roland Koch könnte wohl über den 5. April hinaus in Hessen regieren, wenn, ja wenn nicht Doppelpaß-„Deutsche“ die Ausländerlobbyisten der Grünen der Linken wählen würden und sich die Wortbruch-SPD nicht immer stärker als Nutte der Kommunisten missbrauchen ließen. Wachen Sie endlich aus Ihrem bürgerlichen Tiefschlaf auf. Erkennen Sie, daß sich die linken Parteien anschicken, einzig und allein zur Sicherung ihrer langfristigen Machtstellung ein vollkommen neues Wahlvolk zu schaffen!“
 
Da sich die CDU ihrer prekären Lage offenkundig noch immer nicht bewußt ist, eilte Landtagsvize Andrea Dombois ihrem sozialdemokratischen Koalitionspartner zu Hilfe und erteilte Apfel für sein Schlusswort einen Ordnungsruf.
 
Gleichwohl wurde der Antrag mit den Stimmen der NPD-Fraktion abgelehnt.
 
06.03.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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