Aktuell

Keine ausländischen Lehrer mit schlechten Deutschkenntnissen zulassen!

24.01.2008 | von Frank Franz

In der Debatte zur zweiten Lesung des Befähigungsanerkennungsgesetzes für Lehrer brachte die NPD-Fraktion einen Änderungsantrag ein.

 
Schon am 30. November 2007 hatte auf Antrag der NPD-Fraktion eine Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag zu dem Gesetzesentwurf stattgefunden, bei dem der von den Nationaldemokraten benannte Sachverständige Andreas Molau vor einer Absenkung der Kriterien für eine Lehrerlaubnis an deutschen Schulen im Zuge einer EU-weiten Vereinheitlichung gewarnt hatte.
 
Der hochschulpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Jürgen Gansel, sagte bei der Einbringung des Antrags, daß es im vergangenen Herbst lediglich die NPD-Fraktion gewesen sei, die das Gesetz und die EU-Richtlinie kritisch hinterfragt habe.
 
Gansel faßte zusammen, warum die NPD-Fraktion im vergangenen Herbst unverzüglichen Handlungsbedarf gesehen und eine Sachverständigenanhörung beantragt hatte. Die Gesetzesänderung, so Gansel, habe zur Folge, daß zukünftig auch ohne Studium und lediglich aufgrund eines kaum nachprüfbaren Arbeitszeugnisses jeder EU-Ausländer nach Sachsen kommen und sich als Lehrer verdingen könne, selbst wenn der Antragsteller nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfüge.
 
Zudem reiche es nach der EU-Richtlinie künftig aus, daß ein simpler schriftlicher Nachweis über eine dreijährige Lehrertätigkeit erbracht wird, um eine Lehrerlaubnis zu erwirken. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse entsprächen dabei gerade einmal den Deutschkenntnissen eines durchschnittlichen Zeitungslesers.
 
Überdies werde dem Antragsteller das Recht eingeräumt, einen Anpassungslehrgang zu beanspruchen, um eine Gleichstellung mit dem Hochschulstudium zu erreichen. Durch diesen Rechtsanspruch werden nach Gansel ausländische Bewerber vor deutschen Hochschulabsolventen bevorzugt, die eine solche Förderung nicht in Anspruch nehmen können, außerdem würden keine Aussagen über die zu erwartenden Kosten getroffen.
 
Zu der inhaltlichen Ausrichtung des Änderungsantrages der NPD-Fraktion äußerte Gansel:
 
„Wir fordern darin, daß die Antragsteller unter anderem:
 
• umfangreiche Deutschkenntnisse besitzen und auch fachwissenschaftliche Begriffe beherrschen;
 
• keinem sächsischen Lehrer die Weiterbildung verwehrt wird;
 
• das Hochschulstudium seine bisherige Stellung behält und die sächsische Lehrerqualifikation nicht abgewertet wird und
 
• die Antragsteller umfangreiche Eignungsprüfungen nachweisen müssen, die nach dem Willen der EU und Staatsregierung abgeschafft werden sollen.“
 
Die nachträglichen verbalen Ausfälle („akademisch verpackter Blödsinn“, „Affront gegen die EU“) des Alterspräsidenten des Sächsischen Landtages, Cornelius Weiss, gegen den von der NPD benannten Sachverständigen Andreas Molau bezeichnete Gansel als „hilflose Polemik“. Es sei beschämend, daß ausgerechnet der Alterspräsident des Landtages das Schulrecht als eines der wenigen Themengebiete, die gemäß Grundgesetz Artikel 30 und 70 noch in Länderhoheit liegen, so gering achte, und eine Sachverständigenanhörung zu diesem Komplex als Provokation empfinde. Zudem, so Gansel, sei Weiss nur während der ersten Hälfte der Anhörung anwesend gewesen und könne sich schon deshalb nicht zum Richter über Auftreten und inhaltliche Positionen von Molau und der NPD-Fraktion aufschwingen.
 
Verantwortlich:
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
]]>

Keine Kommentare möglich.