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NPD-Fraktion brachte Resolution gegen „EU-Reformvertrag“ ein

08.11.2007 | von Frank Franz

Vor einigen Wochen wurde in Lissabon der Entwurf eines EU-Reformvertrages fertiggestellt, der nun den Mitgliedsstaaten zur Ratifizierung vorgelegt werden soll und der die sogenannte „EU-Verfassung“ ersetzen soll.

 
Heute legte die NPD-Fraktion dem Sächsischen Landtag deshalb eine Resolution vor, die die Staatsregierung an die Bundesebene weiterleiten und deren Inhalt dort zur Geltung bringen soll. Die Resolution enthält u.a. die Feststellung, daß der Entwurf des EU-Reformvertrags unvereinbar mit dem Grundgesetz und seine Durchsetzung mittels Kabinettpolitik ohne die Beteiligung der betroffenen Völker und ihrer Völker zutiefst undemokratisch ist.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel sagte bei der Einbringung des Antrags, daß es in ihm um nichts anderes als um die „Verteidigung der Eigenstaatlichkeit und der demokratischen Selbstbestimmung der Deutschen“ gegen die Bestrebungen der herrschenden politischen Klasse Deutschland als selbständigen Staat aufzulösen und seine Teile in einen supranationalen Bundesstaat namens EU aufgehen zu lassen!
 
Holger Apfel äußerte im Plenum:
 
„Wir alle wissen, daß dieser Reformvertrag nichts anderes als eine Neuauflage des EU-Verfassungsvertrags ist – ohne Fahne, Hymne und einige andere Dinge, die schon die Verfassung scheitern ließen, weil sie den Pferdefuß der Superstaatlichkeit zu deutlich erkennen ließen.“
 
Apfel verwies auf einen Artikel des früheren Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts und Bundespräsidenten Roman Herzog, der in diesem Jahr in der Tageszeitung „Welt“ äußerte, daß man die Bundesrepublik nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen könne, da ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen einem „substantiellen Aushöhlungsprozeß“ ausgesetzt sei. Der NPD-Fraktionsvorsitzende machte darauf aufmerksam, daß nach dem Wortlaut des Grundgesetzes die Parteien, die für diese Entwicklung verantwortlich seien, für verfassungswidrig erklärt werden müßten.
 
Diese Ausführungen der Nationaldemokraten wurden mit Beschimpfungen beantwortet. So fiel die SPD-Rednerin Margit Weihnert verbal ausgerechnet über einen der bekanntesten deutschen Verfassungsrechtler, Professor Karl Albrecht Schachtschneider von der Universität Erlangen her. Sie bezeichnete Schachtschneider als „Kronzeugen“ für „aus der Luft gegriffene“ verfassungsrechtliche Verquastheiten, auf die die NPD sich beziehe. Keiner „aus seiner Zunft“ würde Schachtschneider anerkennen, dieser würde „nicht ernst genommen“. Weihnert tobte weiter und behauptete allen Ernstes, daß der weltbekannte Verfassungsrechtler „das Grundgesetz“ und „die Urteile des Bundesverfassungsgerichts“ nicht verstehen würde.
 
Hinter dieser Beschimpfung verbirgt sich vermutlich die Wut darüber, daß Schachtschneider als von der NPD benannter Sachverständiger in der Anhörung zur EU-Verfassung deren Grundgesetzwidrigkeit konstatiert und deren Scheitern richtig prognostiziert hatte.
 
Der FDP-Redner Dr. Jürgen Martens hielt das Niveau seiner Vorrednerin und bezeichnete die Nationaldemokraten als „das geistige Prekariat in diesem Hause“, deren Verstand „sich auflöst“.
 
Der stellvertretende Dr. Johannes Müller begegnete den Ausfällen mit betonter Sachlichkeit und legte im Einzelnen dar, wie der EU-Reformvertrag aus der EU einen de-Facto-Bundesstaat macht. Durch illegale Rechtssetzung und Salamitaktik habe Brüssel so viele Tatsachen geschaffen, daß man nun behaupten kann, daß auch de jure bundesstaatliche Regelungen notwendig seien, es sei aber fraglich, ob Karlsruhe diese Kröte schlucke.
 
In seinem Schlußwort machte Apfel nochmals deutlich, daß der sogenannte „EU-Reformvertrag“ eindeutig eine Verfassung für einen EU-Bundesstaat darstelle und dies die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes und die Beseitigung deutscher Staatlichkeit darstelle.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende fügte hinzu:
 
„Parteien, die daran mitwirken, sind verfassungswidrig. Da aber der BRD-Verfassungsfetischismus nicht zum Erhalt Deutschlands, sondern vor allem zur Bekämpfung der nationalen Opposition gedacht ist, wird das BVerfG wohl die Verfassungswidrigkeit der Täterparteien niemals feststellen. Die erfolgte Entwicklung ist dennoch rechtlich null und nichtig. Gegen die Verantwortlichen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
 
Eine Ungeheuerlichkeit gab es auch am Ende der Debatte. Obwohl Holger Apfel sein Schlußwort schon gehalten hatte, durfte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Fritz Hähle nochmals das Wort ergreifen und die Ausführungen der NPD-Redner kommentieren. Hähle entblödete sich dabei nicht, zu gestehen, daß selbst wenn alle Ausführungen der NPD voll berechtigt wären, er gegen den Antrag wäre, damit nicht wieder „wie im Ersten Weltkrieg Millionen von Menschen in den Krieg“ gehetzt würden.
Der Umstand, daß nach gehaltenem Schlußwort ein weiterer Redner unter den Augen des Präsidenten das Wort ergreifen kann, dürfte einmalig in der Geschichte des Landtags sein.
 
Der NPD-Antrag wurde mit den Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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