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Landtagsbeschluß zum Ausscheiden der NPD-Abgeordneten aus dem SachsenLB-Untersuchungsausschuß ist rechtswidrig

19.07.2006 | von Frank Franz

Der Sächsische Landtag hat heute auf Antrag des SachsenLB-Untersuchungsausschusses mehrheitlich beschlossen, die NPD-Ausschußmitglieder Dr. Johannes Müller und Uwe Leichsenring aus dem Gremium zu entlassen.

 
Nach Auffassung der NPD ist sowohl der Antrag des Untersuchungsausschusses als auch der Beschluß des Landtages rechtswidrig, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
 
Die NPD-Fraktion und die beiden betroffenen Abgeordneten werden deshalb in der kommenden Woche eine Organklage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof einreichen und gleichzeitig den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beantragen.
 
Dazu erklärte der Obmann der NPD im Untersuchungsausschuß, Dr. Johannes Müller:
“Die NPD-Fraktion sieht den Beschluß des Landtages über das Ausscheiden ihrer beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuß als ungesetzlich an, da es dafür weder eine Grundlage im Untersuchungsausschußgesetz noch in der Geschäftsordnung gibt. Der Untersuchungsausschuß muß nach unserer Rechtsauffassung bis zur Beendigung seiner Arbeit in der Zusammensetzung weiterbestehen, wie er 2005 gewählt wurde. Veränderungen der Fraktionsstärke stellen bei einem Untersuchungsausschuß im Gegensatz zu sonstigen Ausschüssen des Landtages keinen Grund dar, die Zusammensetzung zu verändern, da es sich hier um ein Untersuchungsorgan handelt, auf das die Vorschriften der Strafprozessordnung Anwendung finden. Wie der Verfassungsgerichtshof hervorgehoben hat, steht eine Untersuchung nach Artikel 54 der Sächsischen Verfassung im wesentlichen einem anhängigen gerichtlichen Verfahren gleich. Wie Richter können die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht einfach im Laufe einer Untersuchung ausgetauscht werden. Das gebietet auch die Unabhängigkeit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zwingend.
Wir werden morgen zur Sicherstellung der Mitwirkung der NPD-Fraktion an der weiteren Ausschußarbeit unter Vorbehalt und unter nochmaliger Mißbilligung von Vorgehen und Verfahren der Landtagsmehrheit einen eigenen Kandidaten nominieren, sehen uns aber insbesondere in den Rechten der betroffenen Abgeordneten und auch in unseren Fraktionsrechten verletzt.
 
Das letzte Wort in diesem Rechtsstreit wird auch in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof haben.”
 
Die Linkspartei/PDS enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. André Hahn hatte zuvor in der Debatte von einem Novum in der deutschen Parlamentsgeschichte gesprochen und die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Es gehe hier grundsätzlich um Minderheitenrechte, der politischen Willkür werde Tür und Tor geöffnet.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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