Aktuell

Sächsischer Verfassungsgerichtshof erläßt einstweilige Anordnung

30.05.2006 | von Frank Franz

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat mit einem soeben zugestellten Beschluß – Aktenzeichen: Vf. 50-I-06 (e.A.) – von heute eine einstweilige Anordnung folgenden Inhalts gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtages erlassen:

„Der Präsident des Sächsischen Landtages wird verpflichtet, den Antragsteller (MdL Uwe Leichsenring) zur Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 21. Juni 2006 sowie zu den bis dahin stattfindenden Sitzungen der Ausschüsse, deren Mitglied der Antragsteller ist, zuzulassen.“
Damit kann Uwe Leichsenring an der nächsten Plenarsitzung ebenso teilnehmen wie an der morgigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und an der Sitzung des Landesbank-Untersuchungsausschusses am 19. Juni 2006.
Leichsenring, der vor dem Verfassungsgerichtshof durch Rechtsanwalt Gerhard Frey jr. vertreten wird, hatte am 15. Mai 2006 eine einstweilige Anordnung gegen seinen von Landtagspräsident Iltgen verhängten Ausschluß aus dem Landtag beantragt und ein Organstreitverfahren anhängig gemacht, nachdem sein Einspruch gegen den Ausschluß vom Plenum des Landtages zurückgewiesen worden war.
Leichsenring war unterstellt worden, er hätte am 11. Mai 2006 in der Debatte zur Aktuellen Stunde „Alle Jahre wieder – Linke Gewalt am 1. Mai“ auf Deportationszüge in der Zeit des Nationalsozialismus angespielt. Tatsächlich hat der NPD-Abgeordnete in seinem Debattenbeitrag über Sonderzüge gesprochen, die man an manchen Tagen einsetzen müßte, wenn man jeden linksextremistischen Täter so abführen wollte, wie die beiden Potsdamer Verdächtigen im Fall Ermyas M. Bekanntlich hat die Polizei in der Vergangenheit wiederholt bei unfriedlichen Demonstrationen von dem Mittel der Sonderzüge Gebrauch gemacht. Leichsenring hatte bei dem Wort „Sonderzug“ überhaupt keine Assoziation mit dem NS-Regime. Für ihn wie wohl für die meisten Zeitgenossen verband sich der Begriff „Sonderzug“ gedanklich mit Udo Lindenbergs „Sonderzug nach Pankow“, mit dem Sonderzug Erich Honeckers, mit Ausflugs-Sonderzügen und im Zusammenhang mit dem Thema „Linke Gewalt am 1. Mai“ vor allem mit den in der Vergangenheit von der Polizei bei Demonstrationen eingesetzten Sonderzügen.
Der Verfassungsgerichtshof stützt seine Entscheidung auf eine Folgenabwägung. Danach überwiegen die Nachteile, die Uwe Leichsenring durch seinen Ausschluß erleiden würde, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge.
 
Uwe Leichsenring erklärte zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes:
 
„Ich bin über die einstweilige Anordnung sehr erfreut. Damit ist die freie Ausübung meines Landtagsmandats weiterhin sichergestellt.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
]]>

Keine Kommentare möglich.