Auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtages stand heute u.a. auch die überarbeitete Fassung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte im vergangenen Jahr die Zuständigkeit der Behörde für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität für unzulässig erklärt und auch höhere Anforderungen beim „Großen Lauschangriff“ gefordert.
Während sich die Vertreter der etablierten Parteien mit einer Korrektur an dem Gesetz begnügten, forderte die NPD-Fraktion die Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel begründete in seinem Redebeitrag die Forderung der Nationaldemokraten:
„Das ganze Tohuwabohu um das VS-Gesetz ist eine erbärmliche Pseudodiskussion, die allein den Zweck erfüllt, Millimeter-Rechtsstaatlichkeit vorzutäuschen, während der Inlandsgeheimdienst ohnehin macht, was er will – oder besser gesagt, was der Innenminister will.
Dieses Amt trägt nach unserer Überzeugung seinen Namen ‚Verfassungsschutz’ völlig zu Unrecht. Denn als Geheimdienst mit politischem Propagandaauftrag und als Repressionsinstrument des Innenministers ist der VS ein staatsrechtlicher Anachronismus, der nicht nur eine Gefährdung, sondern eine Verhöhnung des Rechtsstaates darstellt.
Laut Gesetz darf der Dienst eigentlich nur beobachten und Daten sammeln. Und was macht er? Er infiltriert und beeinflußt in massiver Weise die von ihm angeblich nur beobachteten politischen Parteien, Presseorgane usw.
Diese in schamloser Offenheit verübten Rechtsbrüche einer Regierungsbehörde können nach meiner Überzeugung nur eine rechtsstaatliche Konsequenz haben: Der Verfassungsschutz gehört schleunigst abgeschafft!“
Die drei „Aussteiger“ Baier, Schmidt und Schön unterstützen übrigens den Antrag von CDU und SPD.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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