Zu Beginn der 44. Sitzung des Sächsischen Landtages thematisierte Landtagspräsident Erich Iltgen nochmals den NPD-Antrag „Todesstrafe für Kindermörder – Lebenslange Haft bzw. Sicherheitsverwahrung für schweren Kindesmißbrauch auch bei Ersttätern – Wirksame Vorbeugemaßnahmen zum Schutz von Kindern in Deutschland“, den die NPD-Fraktion am 15. März 2006 ins Plenum eingebracht hatte. Iltgen erteilte dem NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel nachträglich einen Ordnungsruf für seinen Zwischenruf „Kinderschänderparteien“. Dieses Wort sei verleumderisch und daher nicht durch die Indemnität des Abgeordneten gedeckt. Iltgen stellte dem Parlament anheim, rechtliche Schritte gegen Gansel zu prüfen. Als ein Abgeordneter der Altparteien Art. 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) auch für Kinderschänder und Sexualstraftäter einforderte, quittierte der NPD-Vertreter dies mit dem Zwischenruf „Kinderschänderparteien“.