Aktuell

17.03.2006 | von Frank Franz

Zu Beginn der 44. Sitzung des Sächsischen Landtages thematisierte Landtagspräsident Erich Iltgen nochmals den NPD-Antrag „Todesstrafe für Kindermörder – Lebenslange Haft bzw. Sicherheitsverwahrung für schweren Kindesmißbrauch auch bei Ersttätern – Wirksame Vorbeugemaßnahmen zum Schutz von Kindern in Deutschland“, den die NPD-Fraktion am 15. März 2006 ins Plenum eingebracht hatte. Iltgen erteilte dem NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel nachträglich einen Ordnungsruf für seinen Zwischenruf „Kinderschänderparteien“. Dieses Wort sei verleumderisch und daher nicht durch die Indemnität des Abgeordneten gedeckt. Iltgen stellte dem Parlament anheim, rechtliche Schritte gegen Gansel zu prüfen. Als ein Abgeordneter der Altparteien Art. 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) auch für Kinderschänder und Sexualstraftäter einforderte, quittierte der NPD-Vertreter dies mit dem Zwischenruf „Kinderschänderparteien“.

 
Jürgen Gansel erklärte heute dazu:
 
„Wenn Politiker der Altparteien selbst noch für Kindermörder das Lebensrecht einfordern und von der ‚Menschenwürde’ der Täter faseln, ist das zynisch und moralisch obszön. Parteien, die sich mehr um die Rechte von mordenden Perversen als um den Schutz unserer Kinder sorgen, verdienen nur eine Bezeichnung: ‚Kinderschänderparteien’.“
 
Einer eventuellen Strafanzeige durch die Versagerparteien sieht Gansel gelassen entgegen.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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