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Vergeßlichkeit oder Absicht?

10.08.2005 | von Frank Franz

Der Obmann der NPD-Fraktion im SachsenLB-Untersuchungsausschuß, Dr. Johannes Müller, erstattete am 8. August 2005 wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage vor ebendiesem Ausschuß Strafanzeige gegen den Dresdner Notar Dr. Georg Schildge.

 
Hintergrund ist der Auftritt Schildges als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß am 4. August 2005. Der Notar und Vertraute der Familie des sächsischen Finanzministers Dr. Horst Metz hatte auf die ausdrückliche Frage, wann er Metz das letzte Mal gesehen habe, erklärt, dies sei zuletzt spätestens am 10. Juli bei dessen Geburtstagsempfang gewesen. Der sächsische Finanzminister sagte jedoch in der gleichen Sitzung aus, er habe sich mit Schildge am 13. Juli 2005 eine halbe Stunde im Ministerium getroffen und ihm die Sachlage zur SachsenLB erläutert.
Bei der Vernehmung war es um die Frage gegangen, ob Schildge einen Auftrag des Finanzministers hatte, mit den Beauftragten des Tutzinger Geschäftsmannes Ludwig Hausbacher, Herrn Andreas Waldow und Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Fischer, Verhandlungen über eine Klage der Hausbacher-Firma IIL gegen die Sächsische Landesbank (SachsenLB) im Streit um die gemeinsame Aktiengesellschaft Mitteldeutsche Leasing AG (MDL) zu führen. Vor allem ging es um ein angebliches Verhandlungsangebot in Höhe von 35 Millionen Euro, das Metz und Schildge dem Hausbacher-Sprecher Waldow und seinem Anwalt Dr. Klaus Fischer gegenüber gemacht haben sollen.
Dr. Johannes Müller (MdL) erklärte zu seiner Strafanzeige:
“Für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Dr. Schildge ist es von erheblicher Bedeutung, ob er in den Streit um die MDL AG näher einbezogen war oder lediglich in der Nacht des 16./17. April 2005 als spontan hinzugezogener Gesprächszeuge des Staatsministers Dr. Metz am Rande des Landespresseballs fungierte.
Aus dem Widerspruch zwischen den Aussagen von Staatsminister Dr. Metz und Dr. Schildge ergibt sich, daß einer der beiden Herren die Unwahrheit oder zumindest nicht die volle Wahrheit vor dem Untersuchungsausschuß gesagt hat. Für den Fall, daß die Aussage von Dr. Metz zutrifft, liegt unter Umständen ein vorsätzliches Verschweigen eines für die Untersuchung wesentlichen Sachverhalts seitens des Herrn Dr. Schildge vor.
Wenn Dr. Schildge tatsächlich nur in der Nacht des 16./17. April 2005 von Dr. Metz als Gesprächszeuge erwünscht war, weitere Aktivitäten in dieser Sache jedoch unerwünscht waren und von Staatsminister Dr. Metz in einem Telefonat auch ausdrücklich untersagt wurden, stellt sich die Frage, warum Dr. Schildge dann am 13. Juli 2005 vom Finanzminister nochmals zu einem Gespräch über diese Sache gebeten wurde.
Aus diesem Grund ist eine wahrheitsgemäße Aussage von Dr. Schildge von großer Bedeutung. Es erscheint unglaubwürdig, daß ein Notar sich nicht an einen wichtigen Gesprächstermin, der erst vor wenigen Wochen stattfand, erinnern kann bzw. diesen vergißt.”
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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