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Klare Verschleierungs- und Verschleppungsabsicht bei CDU und SPD”

14.06.2005 | von Frank Franz

Mit Befremden hat die NPD-Fraktion einen von der CDU und der SPD eingebrachten Änderungsantrag zur Kenntnis genommen, mit dem die Verfahrensgrundsätze für die Arbeit und die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses zu den Affären um die Landesbank geändert werden sollen.

 
So soll nach dem Willen der beiden Regierungsfraktionen die Zeitdauer der einzelnen Befragungsrunden zwei Stunden nicht überschreiten dürfen. Der Zeitanteil der Fraktionen je Befragungsrunde soll auf 20 Minuten limitiert werden.
 
Dr. Johannes Müller, der Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, äußerte zu dem Änderungsantrag von CDU und SPD:
 
„20 Minuten Befragungszeit pro Fraktion sind ein schlechter Witz, da aller Voraussicht nach in den Zeugenvernehmungen nach 20 Minuten erst der Punkt erreicht sein wird, ab dem es interessant wird. Es ist außerdem davon auszugehen, daß nur die Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag den Zeugen unangenehme Fragen stellen werden. Insofern sind die von CDU und SPD geforderten Zeitlimits – die so vor ordentlichen Gerichten undenkbar wären – völlig inakzeptabel und deuten darauf hin, daß die beiden Regierungsfraktionen von Anfang an mit klaren Verschleierungs- und Verschleppungsabsichten in den sich heute konstituierenden Untersuchungsausschuß gehen.
 
CDU und SPD vergessen bei ihrem offensichtlich wahltaktisch motivierten Manöver, daß für Untersuchungsausschüsse subsidiär zum Untersuchungsausschußgesetz auch die Strafprozeßordnung gilt, die derartige Zeitlimits nicht vorsieht. Der CDU und der SPD schlottern doch schon die Knie bei dem Gedanken, was sich aus der SachsenLB-Affäre noch alles ergeben könnte. Nach jüngsten Zeitungsberichten gefährdet die Krise der Landesbank inzwischen die gesamte Sachsen-Finanzgruppe (SFG). Sollte die SFG insgesamt auf die Insolvenz zusteuern, dann steuert mit der SFG auch der Freistaat auf eine singuläre finanzielle Katastrophe zu. Diese Risikosituation soll vor den Wählern aber noch bis zur Bundestagswahl verborgen werden.“
 
Vor der heutigen konstituierenden Sitzung hat die NPD drei weitere Beweisanträge gestellt, in denen unter anderem die Vorladung des ehemaligen MDL-Aufsichtsrats und Vorstands der Ina-Schaeffler KG, Jürgen Geißinger, gefordert wird. Geißinger, Chef eines der größten deutschen Industrieunternehmen, hatte schon im November vergangenen Jahres gegenüber der „Sächsischen Zeitung“ geäußert, daß er sein Vertrauen in die Landesbank verloren habe, weil diese auf von ihm angesprochene Mißstände nicht reagiere. Weiter forderte die NPD Einsichtnahme in den Briefwechsel zwischen den beiden ehemaligen MDL-Aufsichtsräten Jürgen Geißinger und Rainer Fuchs sowie in die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen vom 1.1.2003 bis zum 31.12.2004. Mit insgesamt fünf eingebrachten Beweisanträgen schon zur konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses ist die NPD hinsichtlich der Vorbereitung auf den Landesbank-Untersuchungsausschuß die fleißigste Fraktion.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
 
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