Große Anfragen
03.09.2007
Schlägerei beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007
Vorbemerkung:
Wegen der Bedeutungsschwere der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 wird vom Unterzeichneten erwartet, daß jede Frage einzeln sorgfältig beantwortet wird und nicht in der Form eines bei manchen Staatsministerien immer wieder feststellbaren summarisch-knappen Beantwortungsprozederes. (Ausnahme: die Fragen, bei denen die summarische Beantwortung in einer einzigen Tabelle erbeten wurde!)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Seit wann werden in Mügeln wie oft welche öffentlichen Feste mit welcher jeweiligen Dauer gefeiert? (Bitte die Bezeichnungen der öffentlichen Feste und ihre Dauer jahresweise und nach Datum geordnet tabellarisch darstellen!)
2. Wie viele Personen nahmen in der Vergangenheit an diesen Festen in Mügeln jeweils teil? (Bitte diese Daten der unter Frage 1 erbetenen Tabelle zuordnen!)
3. Wie viele Personen ausländischer Herkunft nahmen in der Vergangenheit an diesen Festen in Mügeln jeweils teil? (Bitte diese Daten der unter Frage 1 erbetenen Tabelle zuordnen!)
4. Bei welchen öffentlichen Festen kam es in der Vergangenheit in Mügeln wann zu welchen Auseinandersetzungen, Schlägereien oder sonstigen Zusammenstößen welcher Art und in welchem Umfang zwischen wie vielen beteiligten Personen, und wann mußte die Polizei mit welcher Personalstärke einschreiten? (Bitte diese Daten der unter Frage 1 erbetenen Tabelle zuordnen!)
5. Bei welchen öffentlichen Festen kam es in der Vergangenheit in Mügeln wann zu welchen Auseinandersetzungen, Schlägereien oder sonstigen Zusammenstößen welcher Art und in welchem Umfang zwischen wie vielen beteiligten Deutschen und wie vielen beteiligten Personen ausländischer Herkunft, und wann mußte die Polizei mit welcher Personalstärke einschreiten? (Bitte diese Daten der unter Frage 1 erbetenen Tabelle zuordnen!)
6. Bei welchen öffentlichen Festen kam es in der Vergangenheit in Mügeln wann zu welchen Auseinandersetzungen, Schlägereien oder sonstigen Zusammenstößen welcher Art und in welchem Umfang zwischen wie vielen Kontrahenten ausschließlich ausländischer Herkunft, und wann mußte die Polizei mit welcher Personalstärke einschreiten? (Bitte diese Daten der unter Frage 1 erbetenen Tabelle zuordnen!)
7. Wie viele Personen welcher ausländischen Herkunft waren bzw. sind seit 1990 in Mügeln ansässig? (Bitte nach Ethnien gruppiert darstellen!)
8. Auf welcher Rechtsgrundlage halten sich Personen welcher ausländischen Herkunft, die nicht Touristen sind, derzeit in Mügeln auf? (Bitte nach Ethnien gruppiert darstellen!)
9. Welche bzw. wie viele in Mügeln ansässige Personen welcher ausländischen Herkunft beziehen derzeit Sozialleistungen welcher Art? (Bitte nach Ethnien gruppiert darstellen!)
10. Welche bzw. wie viele in Mügeln ansässige Personen welcher ausländischen Herkunft genießen aus welchen Gründen welchen asylrechtlichen Status oder welchen anderen Aufenthaltsstatus? (Bitte nach Ethnien gruppiert den genauen derzeitigen asylrechtlichen Status – wie z. B. Bewerber, Anerkannte, Abgelehnte, Geduldete usw. – der betreffenden Personen jeweils aufgeschlüsselt darstellen!)
11. Welche bzw. wie viele in Mügeln ansässige Personen welcher ausländischen Herkunft gehen derzeit einer nichtselbständigen Beschäftigung nach? (Bitte nach Ethnien gruppiert darstellen!)
12. Welche bzw. wie viele in Mügeln ansässige Personen welcher ausländischen Herkunft sind derzeit selbständig? (Bitte nach Ethnien gruppiert darstellen!)
13. Welche bzw. wie viele in Mügeln ansässige Personen welcher ausländischen Herkunft sind seit 1990 wegen welcher Delikte straffällig geworden? (Bitte nach Ethnien gruppiert jahresweise darstellen!)
14. Auf welchem Platz bzw. auf welchen Straßen fand das Mügelner Altstadtfest statt? (Bitte genaue Bezeichnungen angeben!)
15. Welche Abmessungen hat der Platz bzw. der Bereich, auf dem das Mügelner Altstadtfest stattfand? (Bitte maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung des Festzeltgrundrisses mit Entfernungsangaben aller wichtigen Ereignisorte des Gesamtgeschehens zueinander!)
16. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Hintergründe und den Ablauf der Ereignisse, die zu einer Schlägerei beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 und zum anschließenden Polizeieinsatz führten? (Bitte den Verlauf sowohl zeitlich als auch örtlich unter Angabe der Uhrzeiten und Entfernungen sowie der Zahl der jeweils anwesenden verschiedenen Personen bzw. Personengruppen in Handlungsschritten präzise darstellen!)
17. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wer wen auf welche Weise zu welchem Zeitpunkt an welcher Örtlichkeit beim Mügelner Altstadtfest zuerst provoziert hat?
18. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche Ereignisse die unmittelbare Folge dieser Erstprovokation waren?
19. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wer wen auf welche Weise zu welchem Zeitpunkt an welcher Örtlichkeit zuerst angegriffen hat?
20. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche Ereignisse die unmittelbare Folge dieses Erstangriffs waren?
21. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wer wen auf welche Weise zu welchem Zeitpunkt an welcher Örtlichkeit unter Zuhilfenahme welcher Gegenstände oder Waffen zuerst verletzt hat?
22. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche Verletzungen in dieser Situation dadurch bei dem oder den Verletzten entstanden sind?
23. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche Ereignisse die unmittelbare Folge dieser Erstverletzung waren?
24. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, daß ein älterer deutscher Festbesucher von einem oder mehreren Indern absichtlich angerempelt, geschubst, gestoßen bzw. umgestoßen wurde?
25. Falls dies zutrifft, zu welchem Zeitpunkt geschah dies an welcher Örtlichkeit?
26. Falls dies zutrifft, welche Ereignisse waren die unmittelbare Folge dieser Handlung?
27. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, daß dieser ältere deutsche Festbesucher dadurch zu Boden ging?
28. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, daß mehrere Inder einen am Boden liegenden Deutschen „umringten“ und auf ihn „einredeten“?
29. Falls dies zutrifft, was war der Grund dafür, daß dieser Deutsche auf dem Boden lag bzw. was war dieser Situation vorausgegangen und welcher Ereigniszusammenhang bestand zwischen diesen Personen?
30. Falls dies zutrifft, was war der Anlaß und Inhalt (Frage, Aufforderung, Beleidigung, Drohung usw.) des von den Indern gegenüber dem am Boden liegenden Deutschen Gesagten?
31. Falls dies zutrifft, handelte es sich um Beleidigungen, Schmähungen oder um sonstige aggressive, deutschenfeindliche und damit im reziproken Verhältnis der Inder zu ihrem Gastland ausländer- bzw. fremdenfeindlichen Botschaften dieser Inder gegenüber dem am Boden liegenden Deutschen?
32. Kann die Staatsregierung definitiv ausschließen, daß es sich um Beleidigungen, Schmähungen oder um sonstige aggressive, deutschenfeindliche und damit im reziproken Verhältnis der Inder zu ihrem Gastland ausländer- bzw. fremdenfeindlichen Botschaften dieser Inder gegenüber dem am Boden liegenden Deutschen handelte?
33. Falls die Staatsregierung es definitiv ausschließen kann, daß es sich um Beleidigungen, Schmähungen oder um sonstige aggressive, deutschenfeindliche und damit im reziproken Verhältnis der Inder zu ihrem Gastland ausländer- bzw. fremdenfeindlichen Botschaften dieser Inder gegenüber dem am Boden liegenden Deutschen handelte, wie wird dies begründet?
34. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob dieser am Boden liegende Deutsche verletzt war, und wodurch bzw. durch wen diese Verletzungen gegebenenfalls verursacht worden sind?
35. Kann die Staatsregierung definitiv ausschließen, daß dieser am Boden liegende Deutsche verletzt war?
36. Sind die Personalien dieses am Boden liegenden Deutschen bekannt?
37. Inwiefern ist dieser am Boden liegende Deutsche als Zeuge gehört worden?
38. Welche Aussage hat dieser am Boden liegende Deutsche gegebenenfalls zum Geschehensablauf gemacht?
39. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Staatsregierung zutreffend, daß andere deutsche Festbesucher diesem am Boden liegenden Deutschen zu Hilfe kommen wollten?
40. Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung zutreffend, daß die an diesen Ereignissen beteiligten Inder sich als erste mit abgeschlagenen Glasflaschen bewaffneten?
41. Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung zutreffend, daß die an diesen Ereignissen beteiligten Inder deutsche Festbesucher als erste mit abgeschlagenen Glasflaschen bedrohten?
42. Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung zutreffend, daß die an diesen Ereignissen beteiligten Inder deutsche Festbesucher als erste mit abgeschlagenen Glasflaschen verletzten?
43. Durch welche Handlungen wurden wie viele Deutsche durch wie viele Inder in welchem Umfang verletzt?
44. Ist der Staatsregierung ein Bericht des Magazins »FOCUS« zur Kenntnis gelangt, wonach die Polizei auch Ermittlungen gegen einige der acht Inder prüft, da einige von ihnen beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben sollen, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden?
45. Ist nach Kenntnis der Staatsregierung dieser Bericht des Magazins »FOCUS« zutreffend, wonach die Polizei auch Ermittlungen gegen einige der acht Inder prüft, da einige von ihnen beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben sollen, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden?
46. Sind der Staatsregierung Medienberichte zur Kenntnis gelangt, wonach mindestens ein Deutscher durch Inder dadurch verletzt wurde, daß ihm „Stiche in die Leistengegend und das Gesäß“ beigebracht wurden?
47. Sind nach Kenntnis der Staatsregierung diese Medienberichte zutreffend, wonach mindestens ein Deutscher durch Inder dadurch verletzt wurde, daß ihm „Stiche in die Leistengegend und das Gesäß“ beigebracht wurden?
48. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob der oder die indischen Täter ermittelt wurden, die mindestens einen Deutschen dadurch verletzten, daß sie ihm „Stiche in die Leistengegend und das Gesäß“ beibrachten?
49. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob diese Stichverletzungen von einer Stichwaffe (z. B. einem Messer oder einem Dolch) herrühren oder von abgeschlagenen Glasflaschen?
50. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, bei wie vielen Deutschen wie viele Stich- oder Schnittverletzungen festgestellt wurden?
51. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele Deutsche mit Stich- oder Schnittverletzungen einer ambulanten ärztlichen Versorgung bedurften?
52. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele Deutsche mit Stich- oder Schnittverletzungen einer stationären ärztlichen Versorgung bedurften?
53. Wie viele Strafanzeigen wurden im Zusammenhang mit den Ereignissen beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 durch wie viele Deutsche gegen wie viele Personen welcher ausländischen Herkunft wegen welcher Delikte erstattet?
54. Wie viele Strafanzeigen wurden im Zusammenhang mit den Ereignissen beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 durch wie viele Personen welcher ausländischen Herkunft gegen wie viele Deutsche wegen welcher Delikte erstattet?
55. Inwiefern wurden bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten deutschen Beschuldigten zu welchen Zeitpunkten Blutalkoholmessungen mit jeweils welchen Ergebnissen vorgenommen?
56. Falls Blutalkoholmessungen bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten deutschen Beschuldigten nicht durchgeführt wurden, warum sind diese unterblieben?
57. Inwiefern wurden bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten Beschuldigten welcher ausländischen Herkunft zu welchen Zeitpunkten Blutalkoholmessungen mit jeweils welchen Ergebnissen vorgenommen?
58. Falls Blutalkoholmessungen bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten Beschuldigten ausländischer Herkunft nicht durchgeführt wurden, warum sind diese unterblieben?
59. Inwiefern wurden bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten anderen – nicht beschuldigten – Deutschen (z. B. Geschädigten oder Zeugen) zu welchen Zeitpunkten Blutalkoholmessungen mit jeweils welchen Ergebnissen vorgenommen?
60. Inwiefern wurden bei den in die Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 verwickelten anderen – nicht beschuldigten – Personen (z. B. Geschädigten oder Zeugen) welcher ausländischen Herkunft zu welchen Zeitpunkten Blutalkoholmessungen mit jeweils welchen Ergebnissen vorgenommen?
61. Medienberichten zufolge wurde zur Intensivierung der Ermittlungsarbeit eine Sonderkommission der Polizei gebildet und anschließend personell aufgestockt. Wie viele Polizeikräfte welcher Dienststellen gehörten in welchen Zeiträumen dieser Sonderkommission an?
62. Seit welchem Zeitpunkt sind die Ermittlungen in dieser Sache abgeschlossen?
63. Liegt der polizeiliche Abschlußbericht inzwischen schriftlich vor?
64. Falls die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, wann wird voraussichtlich mit einem Ende der Ermittlungen zu rechnen sein?
65. Wie viele Personen wurden bisher als Beschuldigte durch die Polizei vernommen?
66. Wie viele dieser Beschuldigten sind Deutsche; wie viele dieser Beschuldigten sind Personen welcher ausländischen Herkunft?
67. Wie viele Personen wurden bisher als Zeugen durch die Polizei vernommen?
68. Wie viele dieser Zeugen sind Deutsche; wie viele dieser Zeugen sind Personen welcher ausländischen Herkunft?
69. Wie viele verschiedene Darstellungen der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 gibt es in den Zeugenaussagen?
70. Was kenzeichnet die wesentlichen inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen diesen Zeugenaussagen?
71. Was kennzeichnet die wesentlichen inhaltlichen Abweichungen zwischen diesen Zeugenaussagen?
72. Welche wesentlichen inhaltlichen Übereinstimmungen gibt es bei den Darstellungen der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 zwischen den Aussagen von wie vielen deutschen Zeugen mit den Aussagen von wie vielen Zeugen welcher ausländischen Herkunft?
73. Welche wesentlichen inhaltlichen Abweichungen gibt es bei den Darstellungen der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 zwischen den Aussagen von wie vielen deutschen Zeugen mit den Aussagen von wie vielen Zeugen welcher ausländischen Herkunft?
74. Wie viele Zeugen haben – dem Sinne nach – ausgesagt, daß das Verhalten der Inder ursächlich für den Verlauf der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 war?
75. Wie viele der Zeugen, die – dem Sinne nach – ausgesagt haben, daß das Verhalten der Inder ursächlich für den Verlauf der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 war, sind Deutsche, und wie viele sind welcher ausländischen Herkunft?
76. Wie viele Zeugen haben – dem Sinne nach – ausgesagt, daß das Verhalten von Deutschen ursächlich für den Verlauf der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 war?
77. Wie viele der Zeugen, die – dem Sinne nach – ausgesagt haben, daß das Verhalten von Deutschen ursächlich für den Verlauf der Ereignisse beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 war, sind Deutsche, und wie viele sind welcher ausländischen Herkunft?
78. Wie viele Zeugen haben – dem Sinne nach – ausgesagt, daß die Inder mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden?
79. Wie viele der Zeugen, die – dem Sinne nach – ausgesagt haben, daß die Inder mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden, sind Deutsche, und wie viele sind welcher ausländischen Herkunft?
80. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über Zeugenaussagen vor, daß eine oder mehrere deutsche Frauen durch eine oder mehrere Personen ausländischer Herkunft auf der Tanzfläche bzw. im Festzelt belästigt oder bedrängt wurde(n)?
81. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über Zeugenaussagen vor, daß ein oder mehrere männliche(r) deutsche Festbesucher diesen belästigten oder bedrängten Frauen zu Hilfe kamen und sich daraus eine Auseinandersetzung mit den Personen ausländischer Herkunft entwickelte?
82. Ist der Staatsregierung ein Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ zur Kenntnis gelangt, in dem ein [Name geschwärzt] aus Oschatz als angeblicher Beobachter von Ereignissen wie folgt zitiert wird: „Da standen ein paar Rechte – aber auch normale Festbesucher.“ „Es habe, von rechter Seite, ausländerfeindliche Parolen gegeben. ‚Hier regiert der nationale Widerstand’ und ‚Ausländer raus’.“?
83. Inwiefern trifft es zu, daß der vorgenannte [Name geschwärzt] aus Oschatz identisch ist mit einem etwa 16jährigen Aktivisten der „Grünen Jugend Sachsen“, der sich in der Vergangenheit wiederholt bei sogenannten antifaschistischen Aktionen hervorgetan hat und u. a. auch bei dem Projekt „Mein Name ist Mensch – für Integration, Toleranz und Zivilcourage“?
84. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob der vorgenannte [Name geschwärzt] aus Oschatz in der Vergangenheit in welcher Weise als polizeiauffällig registriert wurde?
85. Wenn es zutreffen sollte, daß der vorgenannte [Name geschwärzt] aus Oschatz identisch ist mit einem etwa 16jährigen Aktivisten der „Grünen Jugend Sachsen“, der sich in der Vergangenheit wiederholt bei sogenannten antifaschistischen Aktionen hervorgetan hat und u. a. auch bei dem Projekt „Mein Name ist Mensch – für Integration, Toleranz und Zivilcourage“, welchen Glaubwürdigkeitsgrad mißt die Staatsregierung dann der in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ abgedruckten Aussage des [Name geschwärzt] zu?
86. Inwiefern hat dieser in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ zitierte [Name geschwärzt] aus Oschatz seine gegenüber der Zeitung gemachte Tatsachenbehauptung als Zeuge vor der Polizei inhaltsidentisch wiederholt?
87. Welche inhaltlichen Abweichungen gab es gegebenenfalls?
88. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele Zeugen die in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ zitierte Tatsachenbehauptung des [Name geschwärzt] aus Oschatz gleichlautend bestätigten?
89. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele jener Zeugen, welche die in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ zitierte Tatsachenbehauptung des [Name geschwärzt] aus Oschatz gleichlautend bestätigten, deutsche Zeugen waren?
90. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, wie viele jener Zeugen, welche die in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ zitierte Tatsachenbehauptung des [Name geschwärzt] aus Oschatz gleichlautend bestätigten, Zeugen welcher ausländischen Herkunft waren?
91. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche Verletzungen dem in dem Bericht der „Oschatzer Allgemeinen“ vom 21. August 2007 mit der Überschrift „Der Tag danach“ benannten Deutschen [Name geschwärzt] aus Wermsdorf durch Würfe mit einer Glasflasche oder „Karaffe“ von Indern – konkret – zugefügt wurden?
92. Inwiefern trifft es zu, daß der benannte [Name geschwärzt] aus Wermsdorf durch Würfe mit einer Glasflasche oder „Karaffe“ von Indern am Kopf verletzt wurde, und wie schwer waren diese Verletzungen?
93. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, daß einem Deutschen durch einen Inder mit einer abgeschlagenen Glasflasche direkt in den Hals gestochen wurde?
94. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, daß einem Deutschen, dem durch einen Inder mit einer abgeschlagenen Glasflasche direkt in den Hals gestochen wurde, dabei die Speiseröhre perforiert wurde?
95. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, bei welchen der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder in der Vergangenheit eine erkennungsdienstliche Behandlung durch welche Behörden durchgeführt wurde – z. B. auch durch die Ausländerbehörden im Rahmen von Asylverfahren?
96. Welche persönlichen und welche biometrischen Daten wurden im einzelnen wann bei jeder erkennungsdienstlich behandelten Person erhoben, aus welchen Gründen und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies jeweils konkret?
97. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder bereits früher wie oft wegen welcher Delikte mit welchen Rechtsfolgen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind?
98. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder bereits früher wie oft wegen welcher Delikte inhaftiert worden sind?
99. Inwiefern ist es zutreffend, daß ein an den Ereignissen in Mügeln beteiligter Inder eine per Haftbefehl gesuchte Person ist?
100. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob jener per Haftbefehl gesuchte Inder nun auch in Haft ist?
101. Falls jener per Haftbefehl gesuchte Inder nicht in Haft ist, was sind die Gründe dafür?
102. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder jeweils seit wann in welchen Gemeinden des Freistaats oder außerhalb ansässig sind?
103. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder sich derzeit jeweils auf welcher Rechtsgrundlage auf dem Gebiet des Freistaats aufhalten?
104. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder derzeit jeweils Sozialleistungen welcher Art und Höhe beziehen?
105. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder aus welchen Gründen welchen asylrechtlichen Status oder welchen anderen Aufenthaltsstatus genießen? (Bitte den genauen derzeitigen asylrechtlichen Status – wie z. B. Bewerber, Anerkannte, Abgelehnte, Geduldete usw. – der betreffenden Personen jeweils aufgeschlüsselt darstellen!
106. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder derzeit einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgehen?
107. Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder derzeit welcher selbständigen Beschäftigung nachgehen?
108. Medienberichten zufolge sollen die an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder sämtlich den die vorwiegend in Nord-Indien beheimateten Sikhs charakterisierenden Nachnamen „Singh“ (zu deutsch „Löwe“) tragen. Inwiefern ist es zutreffend, daß es sich bei diesen Indern tatsächlich um Angehörige der Sikhs handelt, die in verschiedenen Quellen auch als „Kriegerkaste“ bezeichnet werden?
109. Falls die Medienberichte zutreffen, daß es sich bei den an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Indern um Sikhs handelt und falls diese einen asylrechtlichen Status genießen, was sind – angesichts der Tatsache, daß der seit 2004 amtierende Premierminister Indiens selbst ein Sikh ist – die genauen Gründe für einen immer noch fortwährenden asylrechtlichen Status dieser Personen?
110. Medienberichten zufolge sollen die an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder einen metallenen Armreif getragen haben. Nach vorliegenden Informationen tragen Sikhs, die sich für die militante „Khalsa-Bruderschaft“ haben initiieren lassen, fünf „Kakars“ genannte Kennzeichen. Diese umfassen unter anderem einen „Karra“ genannten eisernen Armreif (ursprünglich zum Schutz gegen Schwerthiebe). Wurde im Hinblick auf eine Einschätzung des Aggressionspotentials aller an den Ereignissen beteiligten Personen durch die ermittelnde Sonderkommission der Polizei bisher geprüft, ob die beteiligten Inder möglicherweise dieser militanten „Khalsa-Bruderschaft“ oder einer der auch in Westeuropa agierenden extremistischen Sikh-Organisation wie z. B. der „Babbar Khalsa“ angehören?
111. Falls diese Überprüfung durch die ermittelnde Sonderkommission der Polizei bisher nicht stattfand, mit welcher Begründung ist dies bisher nicht erfolgt?
112. Vorliegenden Informationen zufolge tragen Sikhs, die sich für die militante „Khalsa-Bruderschaft“ haben initiieren lassen, fünf „Kakars“ genannte Kennzeichen. Diese umfassen unter anderem neben dem „Karra“ genannten eisernen Armreif einen „Kirpan“ genannten kleinen Dolch. Inwiefern wurden die an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder mit welcher Genauigkeit durch die Polizei körperlich durchsucht, und inwieweit wurden dabei Stichwaffen nach Art eines Dolches vorgefunden?
113. Falls eine körperliche Durchsuchung der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder durch die Polizei nicht erfolgte, mit welcher Begründung ist diese nicht erfolgt?
114. Ist es möglich, daß die Stichverletzungen, die mindestens einem Deutschen durch Inder in der Leistengegend und am Gesäß beigebracht wurden, von einem „kleinen Dolch“ herrühren können?
115. Ist es auszuschließen, daß die Stichverletzungen, die mindestens einem Deutschen durch Inder in der Leistengegend und am Gesäß beigebracht wurden, von einem „kleinen Dolch“ herrühren können?
116. Wurden seit den Ereignissen in Mügeln das Festzelt und die Ereignisorte des Gesamtgeschehens auf verlorengegangene oder weggeworfene mögliche tatrelevante Gegenstände – vor allem nach Stichwaffen, Flaschenfragmenten und Glasscherben – durch die Polizei mit welchem Erfolg abgesucht?
117. Falls mögliche tatrelevante Gegenstände aufgefunden wurden, um welche Gegenstände handelt es sich?
118. Falls mögliche tatrelevante Gegenstände aufgefunden wurden, inwiefern sind diese mit welchem Ergebnis kriminaltechnisch untersucht worden?
119. Falls mögliche tatrelevante Gegenstände kriminaltechnisch untersucht wurden, welchen – konkreten – ermittlungsrelevanten Nutzwert hatten welche Ergebnisse in welcher Hinsicht?
120. Falls eine Suche nach möglichen tatrelevanten Gegenständen – vor allem nach Stichwaffen, Flaschenfragmenten und Glasscherben – an den Ereignisorten nicht erfolgte, warum ist diese unterlassen worden?
121. Falls eine Suche nach möglichen tatrelevanten Gegenständen – vor allem nach Stichwaffen, Flaschenfragmenten und Glasscherben – an den Ereignisorten nicht erfolgte, lag einer der Gründe für diese Entscheidung möglicherweise etwa auch darin, daß dies den polizeilichen Entscheidungsträgern als politisch nicht opportun erschien?
122. Falls mögliche tatrelevante Gegenstände aufgefunden wurden, eine kriminaltechnische Untersuchung dieser Gegenstände jedoch nicht durchgeführt wurde, warum ist diese unterlassen worden?
123. Wie viele an den Ereignissen in Mügeln beteiligte Personen wurden inzwischen erkennungsdienstlich behandelt?
124. Wie viele der erkennungsdienstlich behandelten Personen sind Deutsche; wie viele davon sind Personen welcher ausländischen Herkunft?
125. Aus jeweils welchen Gründen erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung bei den Deutschen bzw. den Personen ausländischer Herkunft?
126. Welche persönlichen und welche biometrischen Daten wurden im einzelnen bei jeder erkennungsdienstlich behandelten Person erhoben, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies jeweils konkret?
127. Inwiefern sind Vorwürfe der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder zutreffend, daß ihnen eine ärztliche Behandlung durch die Polizei stundenlang versagt worden sein soll?
128. Inwiefern sind Vorwürfe der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder zutreffend, daß sie auf dem Polizeirevier in Oschatz acht Stunden lang in einem „kalten Vorraum“ warten mußten?
129. Wie hoch war die Temperatur in diesem „kalten Vorraum“ und warum wurde der Raum für die – im August – offensichtlich frierenden Inder nicht beheizt?
130. Inwiefern sind Vorwürfe der an den Ereignissen in Mügeln beteiligten Inder zutreffend, daß sie auf dem Polizeirevier in Oschatz acht Stunden lang nicht einmal Wasser zu trinken bekamen und man sie dort herumsitzen ließ „wie Hunde“?
131. Sind der Staatsregierung Medienberichte zur Kenntnis gelangt, nach denen die Sprecherin der Polizeidirektion Westsachsen, [Name geschwärzt], der Auffassung ist, daß sich die Inder mittels der vorgenannten, gegenüber der Polizei erhobenen Vorwürfe „in eine Opferrolle hineinsteigern“?
132. Inwiefern wird die Auffassung der Sprecherin der Polizeidirektion Westsachsen, wonach sich die Inder mittels der gegenüber der Polizei erhobenen Vorwürfe „in eine Opferrolle hineinsteigern“, von der Staatsregierung geteilt?
133. Inwiefern wird dieser Auffassung der Sprecherin der Polizeidirektion Westsachsen, wonach sich die Inder mittels der gegenüber der Polizei erhobenen Vorwürfe „in eine Opferrolle hineinsteigern“, durch die Staatsregierung widersprochen?
134. Ist es zutreffend, daß sich beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 außer den Indern auch noch andere Ausländer – zum Beispiel Vietnamesen – aufgehalten haben?
135. Falls dies zutrifft, wie viele andere Personen welcher ausländischen Herkunft nahmen beim Mügelner Altstadtfest am 18./19. August 2007 noch teil?
136. Inwiefern sind Zeugenaussagen zutreffend, daß – im Gegensatz zu den an den Ereignissen beteiligten Indern – jene anderen Ausländer die ganze Zeit nicht nur unbeanstandet, sondern sogar gut gelitten und fröhlich mit den Einheimischen feierten?
137. Falls dies zutrifft, inwiefern kann nach Auffassung der Staatsregierung angesichts dieser Tatsache das Bild von einem durchgängig „ausländerfeindlichen Mügeln“ noch länger medial aufrecht erhalten werden?
138. Sind der Staatsregierung Medienberichte zur Kenntnis gelangt, wonach einer der in dieser Sache tätigen Ermittler dem Magazin »FOCUS« im Hinblick darauf, daß einige der acht Inder mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben sollen, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden, gegenüber äußerte: „Wir sind dabei herauszufinden, was davon Angriff und was Notwehr war.“, sowie „Möglicherweise werde der Fall Mügeln einen etwas anderen Verlauf als bisher nehmen.“?
139. Sind nach Kenntnis der Staatsregierung Medienberichte zutreffend, wonach einer der in dieser Sache tätigen Ermittler dem Magazin »FOCUS« im Hinblick darauf, daß einige der acht Inder mit abgebrochenen Glasflaschen zugestochen haben sollen, bevor sie von einer Menschenmenge verfolgt wurden, gegenüber äußerte: „Wir sind dabei herauszufinden, was davon Angriff und was Notwehr war.“, sowie „Möglicherweise werde der Fall Mügeln einen etwas anderen Verlauf als bisher nehmen.“?
140. Inwiefern wird die zitierte Einschätzung eines in dieser Sache tätigen Ermittlers durch die Staatsregierung geteilt, und inwieweit wird der „Fall Mügeln“ nach den der Staatsregierung derzeit vorliegenden Erkenntnissen „möglicherweise einen etwas anderen Verlauf als bisher nehmen“?
141. Inwiefern sind Hinweise von Mügelner Bürgern zutreffend, daß die Sächsische Ausländerbeauftragte Friederike de Haas am Mittwoch, den 29. August 2007 das Rathaus der Stadt Mügeln und den Ort der Ereignisse des 18./19. August 2007 aufsuchte?
142. Trifft es zu, daß die Sächsische Ausländerbeauftragte Friederike de Haas mit ihrem Erscheinen in Mügeln am Mittwoch, den 29. August 2007, den Ort der Ereignisse zum ersten Mal seit dem 18./19. August 2007aufgesucht hat?
143. Falls es zutrifft, daß die Sächsische Ausländerbeauftragte Friederike de Haas am Mittwoch, den 29. August 2007 den Ort der Ereignisse zum ersten Mal seit dem 18./19. August 2007 aufgesucht hat, welche Gründe hatte die Ausländerbeauftragte, erst rund 10 Tage nach den Geschehnissen, sich am vermeintlichen Tatort eines „ausländerfeindlichen Übergriffs“ sachkundig zu machen?
144. Was war die – konkrete – Zielrichtung, die Absicht oder der Zweck des Besuchs der Sächsischen Ausländerbeauftragten Friederike de Haas am Mittwoch, den 29. August 2007 in Mügeln?
145. Welche Gespräche wurden durch die Sächsische Ausländerbeauftragte am Mittwoch, den 29. August 2007 in Mügeln mit welchen Personen mit welcher Absicht bzw. zu welchem Zweck geführt?
146. Welche Ergebnisse wurden durch diese Gespräche erreicht?
147. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Sächsische Ausländerbeauftragte aus den Ereignissen des 18./19. August 2007 für ihre weitere Arbeit zu ziehen?
148. Welcher Korrekturbedarf an den Leitlinien der bisherigen Arbeit der Sächsischen Ausländerbeauftragten wurden durch die Ereignisse des 18./19. August 2007 in Mügeln offenkundig?
149. Welche Strategie will die Sächsische Ausländerbeauftragte vor dem Hintergrund der Ereignisse des 18./19. August 2007 in Mügeln im Rahmen ihrer zukünftigen Arbeit verfolgen, und mit welchen Maßnahmen soll diese gegebenenfalls optimiert werden?
150. Inwiefern sieht sich die Sächsische Ausländerbeauftragte veranlaßt, auch dafür Sorge zu tragen, daß Personen ausländischer Herkunft sich europäischen Sitten gemäß friedlich und zivilisiert in ihrem Gastland verhalten?
Begründung:
Die in den Medien zum Nachteil der Einwohner der Stadt Mügeln, der Bürger des Freistaats Sachsen und des gesamten deutschen Volkes erfolgte einseitige Berichterstattung ließ in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der Geschehnisse entstehen.
Angesichts der Bedeutungsschwere der weltweit durch die Medien transportierten Vorwürfe ist es umso wichtiger, daß die tatsächlich stattgefundenen Ereignisse und ihr Wirkungszusammenhang einer sachlich-objektiven und politisch wertneutralen Untersuchung zugeführt werden.
Diesem Ziel sieht sich die NPD-Fraktion verpflichtet und will mit dieser Großen Anfrage dazu beitragen. Trotz erheblicher Vorbehalte erwartet die NPD-Fraktion, daß die Staatsregierung dies zu leisten in der Lage ist.