Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Szymanski zu gewaltsamer Blockade
Linksextremistische Gewalttäter haben in Anwesenheit der Leipziger Linkspartei-Stadträtin Juliane Nagel am 14. März 2014 versucht, eine Wahlkampfauftaktveranstaltung mit dem Spitzenkandidaten der NPD zur Europawahl, Udo Voigt, im NPD-Zentrum Leipzig-Lindenau zu verhindern. Sie blockierten den Zugang zum Grundstück Odermannstraße 8 und verwehrten Besuchern den Zutritt. Erst nach eineinhalbstündiger Verhandlung mit der Polizei konnte der Zugang ermöglicht werden.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Szymanski stellte hierzu eine Kleine Anfrage (Drs. 5/14111). Szymanski fragte unter anderem, zu welchem Zeitpunkt, durch wen und mit welcher Zielstellung die Demonstration der Linksextremisten angemeldet wurde und welche Auflagen seitens der Versammlungsbehörde verfügt wurden. Außerdem wollte er wissen, welche Verstöße gegen ergangene Auflagen festgestellt wurden, welche Konsequenzen sich daraus ergaben und inwiefern bei der linksextremistischen Demonstration überhaupt ein spontaner Charakter angenommen werden konnte, da Fahnen, anlaßbezogene Transparente und Flugblätter mitgeführt wurden. Schließlich fragte Szymanski, ob die Information richtig ist, daß die Linksextremisten der Polizei mit einem Angriff auf das nahegelegene Polizeirevier drohten, wenn diese die Demonstranten nicht gewähren ließen.
Der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) ist zu entnehmen, daß die linksextremistische Versammlung vor dem NPD-Zentrum nicht als Versammlung angezeigt wurde und somit auch keine beschränkende Verfügung ergangen ist. Auch handelte es sich nach Einschätzung der Polizei nicht um eine Versammlung, die „spontan im Sinne einer versammlungsrechtlichen Spontandemonstration durchgeführt“ wurde. Zu Ankündigungen, das Polizeirevier in der Nähe der Odermannstraße anzugreifen, liegen der Staatsregierung angeblich keine Hinweise vor.
Es ist schon bemerkenswert, daß eine widerrechtliche Blockade, die weder den Charakter einer angemeldeten Versammlung noch einer Spontandemonstration hatte, weit über eine Stunde eine Veranstaltung auf einem privaten Grundstück verhindern kann, ohne daß die Polizei mit der gebotenen Konsequenz dagegen vorgegangen ist.
Ronny Zasowk