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„Wer betrügt, der fliegt!“ – Ausweisung statt Hartz IV für EU-Sozialbetrüger

22.05.2014 | von Redaktion
„Wer betrügt, der fliegt!“ – Ausweisung statt Hartz IV für EU-Sozialbetrüger
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(Foto: Водник | cc-by-sa 2.5)

Zuwanderungsparteien hatten mal wieder Spendierhosen an und lehnten Maßnahmenkatalog gegen Sozialtourismus ab

Das Landessozialgericht NRW in Essen und andere Gerichte sprachen in verschiedenen Urteilen arbeitslosen EU-Ausländern, zumeist Roma aus Rumänien und Bulgarien, den Bezug von Hartz-IV-Zahlungen zu, obwohl das SGB II dies generell nicht vorsieht. Mittlerweile liegen die Fälle beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), das in einem Grundsatzurteil zu entscheiden hat, ob die Regelung des SGB II mit europäischem Recht zu vereinbaren ist.

Einen Lichtblick stellt aktuell eine Stellungnahme des EU-Generalanwalts dar, der die deutsche Regelung des SGB II als vereinbar mit europäischem Recht bezeichnete. Allerdings ist nicht sicher, ob der EuGH dieser Position folgen wird.

Da sich nach Ansicht zahlreicher Juristen die Problematik des Hartz-IV-Bezugs von EU-Sozialtouristen bei konsequenter Anwendung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) überhaupt nicht ergeben würde, brachte die NPD-Fraktion heute einen Antrag ein, um offenkundigen EU-Sozialbetrügern nach geltendem Recht die Einreise zu verwehren oder diese umgehend wieder abzuschieben. Im einzelnen umfaßt der NPD-Maßnahmenkatalog gegen EU-Sozialtourismus folgende Punkte: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14409&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=0

Die Vertreter der Zuwanderungsparteien hatten allerdings mal wieder ihre Spendierhosen an und lehnten den Vorstoß der Nationaldemokraten zur Entlastung der deutschen Sozialkassen ab – obwohl es derzeit sogar in der Bundesregierung Überlegungen gibt, die Regelungen zu verschärfen.

In seiner Einbringungsrede zog der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Szymanski einen Vergleich zwischen dem Hartz-IV-Urteil und dem Urteil zum Bezug von Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder von polnischen oder tschechischen Saisonarbeitern. Beides bedeute einen Dammbruch, der die Deutschen in den kommenden Jahren Unsummen kosten werde.

Holger Szymanski führte dazu aus:

„Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben wir allein durch die Kindergeld-Ansprüche von polnischen, tschechischen und anderen Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland mit Mehrausgaben von rund einer Milliarde Euro in diesem Jahr zu rechnen. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürfte sich diese Summe auf mehr als zwei Milliarden Euro erhöhen.

Die Anzahl polnischer Kinder, für die der deutsche Staat Kindergeld zahlt, obwohl sie im Ausland leben, ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen: Waren 2005 nur etwas über 4.600 nicht in Deutschland lebende polnische Kinder anspruchsberechtigt, belief sich ihre Zahl 2013 schon auf rund 43.000. Dies entspricht einem Anstieg von über 800 Prozent in neun Jahren! Prozentual sieht es bei Rumänen noch dramatischer aus: Diese werden von der Statistik zwar erst seit 2012 erfaßt, dennoch hat sich die Anzahl der im Ausland lebenden anspruchsberechtigten rumänischen Kinder seitdem mehr als verhundertfacht! Sie stieg von nur 30 Fällen Ende 2012 auf mittlerweile über 3.400 Fälle Ende 2013.

Zwar wird der deutsche Kindergeldanspruch mit beispielsweise dem polnischen verrechnet, doch von den deutschen Zahlungen von 184 bis 215 Euro gehen hier gerade einmal 20 Euro ab. Das ist nämlich der polnische Kindergeld-Höchstsatz.

Noch immer liegen etwa 30.000 Kindergeld-Anträge von EU-Saisonarbeitern auf Halde, die wegen Personalknappheit noch nicht bearbeitet werden konnten. Und auch hier zeigt sich wieder eine Kostenfalle für uns: Denn allein um zusätzliches Personal einzustellen, die bei der Familienkasse die Flut an Kindergeld-Anträgen bearbeiten, müssen in diesem Jahr 3,3 Millionen Euro in die Hand genommen werden.“

Ein ähnliches Desaster zeichne sich auch hinsichtlich der Hartz-IV-Zahlungen für EU-Ausländer ab. Szymanski ging zur Verdeutlichung der Problematik auf den aus den Medien bekannten Fall der rumänischen Staatsbürgerin Elisabeta D. ein, die mit dem klar erkennbaren Vorsatz nach Deutschland kam, Sozialleistungen zu erschleichen. Dieser Fall liegt nun ebenfalls beim EuGH. „Dabei bietet das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern schon jetzt die Möglichkeit, klar erkennbaren Sozialtourismus wie im Falle von Elisabeta D. von vornherein zu unterbinden“, so der NPD-Fraktionschef.

Holger Szymanski erklärte dazu abschließend:

„Genau dies fordern wir mit unserem Antrag – und darüber hinaus ein Engagement der Sächsischen Staatsregierung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene für eine Beibehaltung der Regelung des deutschen SGB II. Da Deutschland der Hauptleidtragende des zunehmenden Sozialtourismus innerhalb Europas ist, muß hier, wenn es nicht anders geht, eine Ausnahmeregelung getroffen werden.

Oder man ändert gleich die gesamte Vertragsgrundlage – sprich: man führt für den Bezug von Sozialhilfe entweder das Heimatlandprinzip ein, wie es Professor Sinn vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung vorschlägt, oder man zahlt nur noch Transferleistungen auf dem Niveau des Heimatlandes. In solchen Fällen würde sich Sozialtourismus nach Deutschland nicht mehr lohnen. Um Wiederholungstätern keine Chance zu geben, fordern wir außerdem ein Wiedereinreiseverbot für überführte EU-Sozialbetrüger.

Falls Ihnen das alles zu ‚heiß‘ sein sollte, weil Sie den Konflikt mit ihren sogenannten EU-Partnern scheuen, dann sollten Sie wenigstens Punkt 4 des ersten Teils unseres Antrags zustimmen, in dem wir fordern, nach britischem Vorbild eine Regelung einzuführen, nach der eingereiste EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen können und die Gewährung des Bezugs von Leistungen gemäß SGB II auf maximal sechs Monate zu beschränken ist, wenn für die betreffenden Personen nicht zumindest die Aussicht auf einen Arbeitsplatz besteht. Das wäre zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem weiteren Redebeitrag ging Gansel auf die Vorhaltungen der EU-Phantasten ein, der Antrag dokumentiere die „Ausländerfeindlichkeit“ der NPD.

Jürgen Gansel hierzu:

„Wenn unser Antrag ‚rechtsextrem‘ sein soll, dann muß auch Arbeitsagentur-Vorstand Heinrich Alt ein übler ‚Fascho‘ sein, weil er gegenüber der FAZ erklärte, daß Hartz IV für EU-Ausländer die Jobcenter überfordert, und er an die Bundesregierung sowie den Europäischen Gerichtshof appellierte, dem Sozialhilfetourismus nach Deutschland einen Riegel vorzuschieben.

Nach der verqueren Logik der Zuwanderungsideologen müßte auch der renommierte Ökonom und Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Professor Hans-Werner Sinn, ein schlimmer ‚Neonazi‘ sein, weil er nachdrücklich fordert, beim Bezug von Sozialleistungen für EU-Ausländer das Wohnort-Prinzip durch das Heimatland-Prinzip zu ersetzen.

Die Herren Alt und Sinn wissen, wovon sie reden, und sie haben die Probleme der systematischen Ausnutzung, ja Ausplünderung des deutschen Sozialstaates durch ausländische Sozialschnorrer erkannt. Genau in diesem Sinne ist der vorliegende NPD-Antrag zu verstehen, der nicht ‚ausländerfeindlich‘, sondern inländerfreundlich, und der nicht ‚europafeindlich‘, sondern EU-kritisch ist.“

Rollten Roma und Sinti früher noch mit ihren Wohnwagen-Kolonnen durchs Land und seien dann glücklicherweise irgendwann wieder verschwunden gewesen, so Gansel, setzten sich diese heute in deutschen Großstädten fest – „angelockt durch die Großzügigkeit des bundesdeutschen Sozialstaates, von der sie in ihren Ghettos in Bukarest und Plowdiw nur träumen können“. Vorteile davon hätten nur Rumänien und Bulgarien, die so ihre arbeitsmarktfernsten und integrationsunfähigsten Kostgänger loswerden könnten. „Die Rolle als nützliche Idioten für diese hochmobilen Sozialschmarotzer übernahmen die Richter des Landessozialgerichts NRW, die EU-Ausländern Hartz IV zusprachen, obwohl unser SGB II dies aus gutem Grund gar nicht vorsieht“, kritisierte der NPD-Abgeordnete.

Gansel zitierte zudem den Sachbuchautor und früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin, der zum Grundübel der EU-Sozialbetrüger-Freizügigkeit und des Essener Hartz-IV-Urteils in einem Gastbeitrag für den „Focus“ vom 9. Dezember 2013 erklärt hatte:

„Ob es um die circa acht Millionen Roma auf dem Balkan oder um die Menschen Afrikas geht, deren Zahl alle drei Jahre so stark zunimmt, wie die Bundesrepublik Einwohner hat: Wenn gar nichts mehr geht, wird ihnen der deutsche Sozialstaat helfen. Sie müssen es nur irgendwie über die deutsche Grenze schaffen, und ihnen ist (zur Not ganz ohne Arbeit) ein Lebensstandard sicher, der in ihren Heimatländern traumhaft wäre.“

Dabei sei, so das ehemalige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, die Lösung ganz einfach: „Wir brauchen, zum einen, ein wirksames Grenzregime, das illegale Zuwanderung verhindert. Und wir brauchen, zum zweiten, eine Regel, die Sozialleistungen für legale Zuwanderer in den ersten zehn Jahren des Aufenthalts auf das Niveau des Herkunftslands beschränkt. Beides verwirklichen wir am besten mit der EU, im äußersten Notfall aber auch ohne sie.“

Jürgen Gansel abschließend:

„Da kann die NPD nur sagen: Schade, daß sich ein Thilo Sarrazin aus der aktiven Politik zurückgezogen hat! Den Mann würde man nur allzu gerne gegen Zuwanderungsfreunde vom Schlage eines Gillo, Tillich oder Ulbig eintauschen! Auch die NPD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, EU-Sozialbetrüger vom Balkan und anderswo endlich auszuweisen anstatt sie am Futtertrog unseres Sozialstaates durchzufüttern.“

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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