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Rechtswidrige Verbotsverfügungen gegen nationalen Gedenkmarsch

28.04.2014 | von Redaktion
Rechtswidrige Verbotsverfügungen gegen nationalen Gedenkmarsch
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Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer zu den Hintergründen

Gegen die für den jeweiligen 5. März der Jahre 2010 und 2011 ordnungsgemäß angemeldeten Gedenkveranstaltungen der NPD in Chemnitz wurden von der Stadt Chemnitz rechtswidrige Verbotsverfügungen erlassen. Gegen die Verbote wurde vom Kreisverband Chemnitz der NPD jeweils Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Chemnitz Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt.

Das Verwaltungsgericht stellte in beiden Jahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Das Gericht stellte unter anderem Folgendes fest: „Jedoch hat die Antragsgegnerin unter bewusster Missachtung der rechtlichen Vorgaben des § 15 Abs. 2 Satz 1 SächsVersG, des Art. 8 Abs. 1 GG und der insbesondere dazu ergangenen Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, ohne eine auch nur ansatzweise tragfähige Gefahrenprognose eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angenommen, eine Verbotsverfügung erlassen, ohne nachvollziehbar zu verdeutlichen, ob der Antragsteller als Störer oder Nicht-Störer in Anspruch genommen wurde und ohne das ihr eingeräumte Ermessen auch nur ansatzweise ausgeübt zu haben. Die offenbar allein politisch motivierte Verfügung erweist sich daher, wenn sie überhaupt im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 VwVfG als hinreichend begründet ansehen wollte, als offensichtlich rechtswidrig.“

Trotz dieser Feststellungen, in denen auch einschlägige Straftatbestandsmerkmale genannt werden, erließ die Stadt auch gegen die für den 5. März 2011 vom NPD-Kreisverband angemeldete gleichartige Veranstaltung eine Verbotsverfügung – mit im Wesentlichen gleichen Begründungen.

Aufgrund dieser Sachverhalte wurde am 11.02.14 gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig, bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt.

Der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer stellte hierzu eine Kleine Anfrage (Drs. 5/14020). Schimmer wollte unter anderem in Erfahrung bringen, ob es im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren irgendeinen Kontakt zwischen der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium der Justiz, und der Staatsanwaltschaft gegeben hat. Darüber hinaus wollte er wissen, welche Personen in diese Kontakte involviert waren, wann diese Kontakte stattfanden, welche Vereinbarungen dadurch kommuniziert wurden und welche anderen staatlichen oder privatrechtlichen Stellen in diesem Zusammenhang von der Staatsregierung oder der Staatsanwaltschaft kontaktiert wurden.

Der Antwort von Justizminister Martens (FDP) kann entnommen werden, daß es angeblich keine diesbezüglichen Kontakte zwischen dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft und auch keine diesbezüglichen Weisungen des Justizministeriums gab. Auch soll es keine Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft gegeben haben. Kontakte soll es lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und der örtlichen Polizei sowie zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Generalstaatsanwalt gegeben haben.

Mittlerweile wurden die Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeisterin Ludwig eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung wurde Beschwerde eingelegt. „So weit noch feststellbar und erinnerlich“ wollen die die Staatsministerien keine diesbezüglichen Kontakte mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen haben. Allein die zitierte Formulierung spricht Bände.

Da die Antwort der Staatsregierung in mehrfacher Weise mehrdeutig und widersprüchlich ausfällt, hat der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer im Nachgang eine weitere Kleine Anfrage in diesem Kontext gestellt, über deren Beantwortung zeitnah berichtet werden wird.

Ronny Zasowk

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