Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer: Auf Kommunen kommen erhebliche Mehrkosten zu
In einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, daß arbeitsuchende EU-Ausländer nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt, beantragen können. Bleibt dieses Urteil bestehen, dann kommen auf die Kommunen erhebliche Mehrkosten zu. Die kommunalen Haushalte wären in Schwerpunktgebieten von Armutsmigration kaum noch zu planen.
Der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer stellte hierzu eine Kleine Anfrage (Drs. 12984). Er wollte in Erfahrung bringen, wie viele Personen aus welchen EU-Mitgliedsstaaten diese Regelung betreffen würde, welche Mehrkosten eine solche Regelung bei den sächsischen Kommunen verursachen würde und ob es bereits Urteile sächsischer Gerichte zu ähnlichen Fällen gibt. Darüber hinaus wollte er wissen, welche Sozialleistungen EU-Ausländer bereits heute beziehen und ob der Staatsregierung Erkenntnisse vorliegen, in welcher Zahl Rumänen und Bulgaren seit dem 1. Januar 2014 nach Sachsen einreisen wollen.
Laut Sozialministerin Christine Clauß (CDU) liegen der Staatsregierung keine Informationen vor, „wie viele Personen aus EU-Ländern aufgrund des genannten Urteils des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben könnten“. Auch am Sozialgericht in Leipzig hat es Clauß zufolge bereits ähnlich gelagerte Fälle gegeben. Ausländer können bereits heute ohne besondere Beschränkungen ALG II und Sozialhilfe beziehen. Die Leistungen umfassen Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege. Zur erwarteten Zahl der Rumänen und Bulgaren, die aufgrund der nun eingesetzten EU-Freizügigkeit nach Sachsen einreisen werden, liegen der Staatsregierung keine Prognosen vor.
Die NPD-Fraktion erachtet es als fahrlässig, solch hohe Anreize zur Einwanderung von Armutsflüchtlingen und Lohndrückern aus aller Welt zu geben. Daher spricht sie sich für die Ersetzung des geltenden Wohnortsprinzips durch das Heimatlandprinzip aus, wie es auch der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Professor Hans-Werner Sinn vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung vorgeschlagen hat. Dies sieht vor, daß nicht mehr Deutschland, sondern die Heimatländer der hier lebenden EU-Ausländer für deren soziale Absicherung aufkommen müssten. Dies würde weitere Armutsmigration verhindern und wünschenswerte Rückwanderungsbewegungen auslösen.
Ronny Zasowk