Aktuell

Ist die Datensicherheit sächsischer Behörden gewährleistet?

26.11.2013 | von Frank Franz

Staatsregierung verweigert Beantwortung Kleiner Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel Nach der jüngst bekannt gewordenen weltweiten lückenlosen Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation – auch und insbesondere des Datenverkehrs in der Bundesrepublik – durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, empfahl der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, „dringend, keine US-amerikanischen Dienste zu nutzen“. Grund für diese Empfehlung ist die Tatsache, daß sich der US-amerikanische Geheimdienst offenbar zahlreicher US-Netzanbieter wie Microsoft, Google, Apple, YouTube, Facebook, Yahoo und Skype bedient hat. Hierzu stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/12379).  Apfel wollte wissen, in welchem Umfang welche sächsischen Behörden seit welchem Zeitpunkt datentechnisch mit welchen US-Netzanbietern verbunden sind, ob die Staatsregierung ausschließen kann, daß US- und britische Geheimdienste Zugriff auf Daten von sächsischen Landes- und Kommunalbehörden haben und wie die Staatsregierung generell die gegenwärtige Datensicherheit in Landes- und Kommunalbehörden im Freistaat einschätzt. Darüber hinaus wollte er in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen die Staatsregierung zur Sicherung der Daten sowie der Kommunikation ergreifen will und inwieweit US- und britische Geheimdienste wegen der Fortgeltung besatzungsrechtlicher Grundlagen ein Zugriffsrecht auf Daten von Ämtern und Behörden in Bund und Ländern haben. Wie kalt erwischt die etablierte Politik von den skandalösen Enthüllungen durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden war und ist, belegt die Antwort der Staatsregierung. Es würde keine große Mühe machen, die Fakten auf den Tisch zu legen und darzustellen, in welchem Maß die Datensicherheit im Freistaat gefährdet ist. Aber anstatt souverän Rede und Antwort zu stehen, verweigert die Staatsregierung die Beantwortung, da sich die Kleine Anfrage statt aus den gebotenen fünf Einzelfragen angeblich aus sechs Teilfragen zusammensetze. Auch wenn das im Detail fragwürdig ist, da die Einzelfragen im Zusammenhang gestellt worden sind, muß festgestellt werden, daß die Staatsregierung es an Sensibilität gegenüber dem vorhandenen öffentlichen Interesse über das Ausmaß der Ausspähung und Durchleuchtung bundesdeutscher Daten vermissen läßt. Viele Bürger wollen wissen, inwieweit die genannten US-Netzanbieter überhaupt noch nutzbar sind, ohne zum gläsernen Bürger zu werden. Doch die Staatsregierung bleibt die Antwort nicht nur dem NPD-Fraktionsvorsitzenden, sondern auch der Öffentlichkeit schuldig und zeigt damit ihr Verständnis von Transparenz und Offenheit. Die NPD-Fraktion wird der Frage der Gefährdung der Datensicherheit selbstverständlich weiter nachgehen, da es nicht sein kann, daß Millionen deutsche Bürger ausspioniert werden und der Staat nichts dagegen unternimmt.    Ronny Zasowk

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