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Eigenbeteiligung bei Zahnersatzleistungen steigt rapide an

05.11.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel: Schleichende Aushöhlung der Grundversorgung Nach einer Untersuchung der Barmer/GEK stieg die Eigenbeteiligung der Patienten bei den Kosten für Zahnersatzleistungen in den letzten Jahren erheblich: 56 Prozent einer Behandlung müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Barmer/GEK-Vorstand Rolf-Ulrich Schenker sieht eine schleichende Aushöhlung der Basisversorgung in der Zahnmedizin und warnt vor dem Trend der schleichenden Privatisierung bei Zahnersatzleistungen. Dazu stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/12374). Apfel fragte, wie sich seit 2008 die Zahl der Patienten entwickelte, die sich einer Zahnbehandlung unterziehen mußten, bei der entweder neuer Zahnersatz eingesetzt oder aber vorhandener repariert wurde, wie sich die gezahlte Eigenbeteiligung entwickelte und welche Entwicklung die Zahl der regelmäßigen jährlichen Vorsorgeuntersuchungen nahm. Weiterhin fragte er, wie hoch die Zahl ausländischer Patienten war, die sich einer Zahnbehandlung unterzogen und in welchem Umfang die hierdurch entstandenen Kosten vollständig oder anteilig von den Kassen übernommen wurden. Schließlich fragte Apfel, in welchem Umfang die Kassen die Kosten von Zahnersatzbehandlungen für Hartz-IV-Empfänger übernahmen. Der Antwort der Staatsregierung bzw. den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen kann entnommen werden, daß die Zahl der Patienten, die sich einer Zahnbehandlung unterzogen, in allen sächsischen Kreisen – zum Teil deutlich – gesunken ist. Dies läßt vermuten, daß die gestiegene Eigenbeteiligung viele Bürger davon abschreckt, sich der notwendigen Zahnbehandlung zu unterziehen. Hierzu kann die Staatsregierung allerdings nichts sagen, da ihr angeblich keine Daten bezüglich der Eigenbeteiligung vorliegen. Die These, daß gestiegene Eigenbeteiligungssätze dazu führen, daß immer weniger Bürger sich einer notwendigen Behandlung unterziehen, wird durch die Tatsache untermauert, daß die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen hingegen in den meisten Kreisen stabil blieb und in einigen Kreisen sogar anstieg. Zur Zahl der Ausländer, die sich einer Zahnbehandlung unterzogen und inwieweit die Kosten von den Kassen übernommen wurden, liegen der Staatsregierung angeblich ebenso keine Erkenntnisse vor. Das gilt auch für die Kostenübernahme für Hartz-IV-Empfänger. Die Staatsregierung scheint vor der Wahrheit die Augen zu verschließen. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Zweiklassenmedizin, selbst die Grundversorgung ist für viele Bürger nicht mehr erschwinglich. Die NPD-Fraktion ist der Ansicht, daß die medizinische Basisversorgung unabhängig von der Höhe des Einkommens jedem Bürger zusteht. Es muß ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf medizinische Versorgung geben. Ronny Zasowk

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