Aktuell

Steigende Ausgaben für Asylbewerber auch in Sachsen

22.10.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer: Ausgleich durch Bund oder Land?

Der Görlitzer Landrat Bernd Lange hat mit Wirkung vom 21.08.2013 eine Haushaltssperre erlassen. Als Grund nannte er u.a. die massiv gestiegenen Ausgaben für Asylbewerber (1,5 Millionen allein im Kreis Görlitz). In der offiziellen Mitteilung des Landkreises heißt es dazu wörtlich: „Hier gibt es keine Aussicht auf Ausgleich durch Bund oder Land.“ Zu dieser problematischen Entwicklung stellte der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer eine Kleine Anfrage (Drs.5/12575). Schimmer fragte, wie sich die Ausgaben für Asylbewerber in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit Beginn des Jahres 2013 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben. Auch wollte er wissen, ob die Aussage von Bernd Lange zutrifft, daß für die Kreise keine Aussicht auf Ausgleich durch Bund oder Land besteht. Der Antwort durch die Staatsregierung kann entnommen werden, daß die Ausgaben für Asylbewerber in allen sächsischen Landkreisen massiv gestiegen sind. Am höchsten sind die Ausgaben in Leipzig (über 5 Millionen Euro), Dresden, Bautzen (jeweils über 3 Millionen Euro) und in Mittelsachsen sowie im Landkreis Leipzig, wo jeweils deutlich mehr als 2 Millionen Euro für Asylbewerber ausgegeben werden müssen. Diese Zahlen bilden jedoch nur die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab, alle Folgekosten der Unterbringung und des Neubaus von Asylunterkünften bleiben unberücksichtigt. Laut Innenminister Markus Ulbig (CDU) trifft die Aussage des Görlitzer Landrats Lange nicht zu, daß keine Aussicht auf Ausgleich für die Kreise besteht. Hier darf man gespannt sein, welche finanziellen und sozialen Folgen die systematisch herbeigeführte Asylflut noch mit sich bringen wird. Die NPD-Fraktion fordert eine grundsätzliche Änderung des hierzulande geltenden Asylrechts. Die Asylverfahren sollten nach dem Vorbild der Schweiz deutlich beschleunigt werden, um die Kosten zu minimieren und die Asylbewerber sollten zentral untergebracht werden, um die Gefahren für die innere Sicherheit einzudämmen. Abgelehnte Asylbewerber sollten nach Beendigung des Asylverfahrens umgehend wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden. Ronny Zasowk

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