Arne Schimmer nahm gestern als NPD-Vertreter an Gesprächskreis-Veranstaltung im Dresdner Ständehaus teil Gestern fand im Rahmen des von Landtagspräsident Matthias Rößler initiierten „Dresdner Gesprächskreises“ eine Vortragsveranstaltung mit dem renommierten Staatsrechtler und Bundesverfassungsrichter a. D. Professor Paul Kirchhof mit anschließender Podiumsdiskussion im Ständehaus am Schloßplatz statt. Thema war das Neuverschuldungsverbot, das am 10. Juli 2013 mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit in die Verfassung des Freistaates Sachsen aufgenommen wurde. CDU und FDP sowie mehrheitlich SPD und Grüne und Teile der LINKEN stimmten damals der Verfassungsänderung zu, die Abgeordneten der NPD blieben bis zum Schluß skeptisch und enthielten sich (siehe: „NPD-Fraktion enthält sich bei Abstimmung über die Schuldenbremse“, http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=2142). In seinem Vortrag hob Professor Kirchhof die – auch von der NPD nicht bestrittenen – positiven Aspekte der sächsischen Schuldenbremse hervor. So habe das Parlament klargestellt und auch für künftige Zeiten festgeschrieben, daß es keine Staatsfinanzierung durch Kredit geben dürfe. Richtigerweise nannte der Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften dies „eine zentrale Frage von Rechtsstaat, Sozialstaat und Demokratie“. Durch die Festlegung, daß alles Steueraufkommen für die Bürger verwendet werden muß, werde ein elementarer sozialer Gedanke verwirklicht. Sachsen mache sich damit unabhängig vom Finanzmarkt, was nicht zuletzt auch als grundlegender Souveränitätsaspekt gewertet werden müsse. Andernfalls könne die Finanzindustrie – siehe Griechenland – immer wieder Einfluß auf innenpolitische Belange nehmen, indem sie beispielsweise Privatisierungen oder Lohnkürzungen zur Voraussetzung für weitere Kreditgewährungen mache. Auch zur Euro-Frage bezog der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Stellung. Gleich am Anfang seiner Ausführungen erteilte er dabei allen Bestrebungen, die Währungsunion zu einer politischen Union („Vereinigte Staaten von Europa“) umzugestalten, eine klare Absage. Durch die Aufweichung der Maastricht-Kriterien und insbesondere die faktische Aufhebung des „No-Bail-out-Prinzips“, nach der kein Staat oder die Gemeinschaft für die Schulden eines anderen EU-Mitgliedsstaates aufkommen darf (Art. 125 AEUV) sei das Recht außer Kraft gesetzt worden. Wörtlich sprach Professor Kirchhof in diesem Zusammenhang sogar von der „Aufgabe unserer Hochkultur des Rechts“, da keine „Verbindlichkeit des Rechts“ mehr bestehe. Ob allerdings der Optimismus Kirchhofs, die sächsische Schuldenbremse werde als Signal an den Bund und an Europa zur „Wiederannäherung an das Recht“ wirken, gerechtfertigt ist, darf angesichts der fragwürdigen Einstellung der politischen Verantwortungsträger zu rechtsstaatlichen Prinzipien stark angezweifelt werden. Hochinteressant war allerdings die rhetorische Frage, die Kirchhof mit Blick auf die „Euro-Rettung“ in dem Raum stellte: Sind Verträge, die gegen geltendes Recht geschlossen werden, überhaupt gültig? Das BGB gebe hier eine klare Antwort, und was für das deutsche Vertragsrecht gelte, müsse auch für Europa-Verträge gelten. Bei der anschließenden Diskussionsrunde saßen, neben Professor Kirchhof, auf dem Podium nur Vertreter jener Fraktionen, die letztlich den Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung eingebracht hatten, also CDU (Steffen Flath, Fraktionsvorsitzender), FDP (Andreas Schmalfuß, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher), SPD (Dirk Panter, Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses) und Grüne (Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende). Der eingeladene Vertreter der Nationaldemokraten, der haushaltspolitische Sprecher der NPD-Fraktion Arne Schimmer, nutzte die Diskussion jedoch ebenso wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, Klaus Tischendorf, zur Wortergreifung. Arne Schimmer richtete dabei zwei Fragen Professor Kirchhof:
In seiner Antwort erklärte der Heidelberger Staatsrechtler noch einmal unmißverständlich, daß die sogenannte Euro-Rettung „außerhalb der Legalität“ stattfinde. Von der Politik erwarte er, daß sie zum Recht zurückkehre. Was supranationale Zahlungsverpflichtungen anbelangt, gab Kirchhof seiner Hoffnung Ausdruck, daß Sachsen durch das Neuverschuldungsverbot künftig Zahlungen verweigern werde oder sogar müsse. Dies würden sich dann auch andere Bundesländer zum Vorbild nehmen, so daß letztlich auch der Bund dazu gezwungen werde, entsprechende Zahlungen einzustellen.
Zu der gestrigen Veranstaltung im Dresdner Ständehaus erklärte der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer heute:
„In seinem hochinteressanten Vortrag hat Professor Kirchhof sein Hauptaugenmerk zu Recht auf den Rechtsstaatsaspekt gelegt und vor den Gefahren einer drohenden politischen Union in Europa gewarnt. Auch wenn Professor Kirchhof gerade bei der Frage, ob die sogenannte Euro-Rettung überhaupt noch rechtsstaatlichen Kriterien genügt, ein wenig ausgewichen ist, wurde doch deutlich, daß er hierzu letztlich Positionen vertritt, die im Sächsischen Landtag einzig und allein von der NPD vertreten werden.
Jeder, der die Euro-Krise in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat, weiß, daß das Recht vielfach politischer Willkür weichen mußte – sei es, daß die Europäische Zentralbank de facto bankrotte Staaten über die Druckerpresse finanziert oder sei es durch die Installation gigantischer Schattenhaushalte wie des permanenten Rettungsschirms ESM, durch den das Budgetrecht der nationalen Haushalte ausgehebelt wurde.
Die NPD wird deshalb auch künftig im Sächsischen Landtag als Stimme der Rechtsstaatlichkeit deutlich vernehmbar sein.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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