Arne Schimmer (NPD): „Schluß mit der Rundumversorgung ganzer Großfamilien in der Türkei!“
In einer heutigen Debatte zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem bezeichnete der NPD-Abgeordnete Schimmer, das Grundanliegen der einbringenden Linksfraktion, eine solidarische Bürgerversicherung einzuführen als grundsätzlich richtig. Es decke sich mit der Kernforderung der NPD nach einer einheitlichen Gesundheitskasse für alle mit der Möglichkeit zur privaten Aufstockung für Zusatzleistungen.
Allerdings blende die LINKE bestimmte Punkte aus, die bei einer Konsolidierung des Gesundheitssystems in Deutschland zu berücksichtigen wären. Dazu zähle in erster Linie die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen von in Deutschland lebenden Ausländern.
Hierzu führte Arne Schimmer aus:
„Der deutsche Staat leistet sich mit dem seit 1964 existierenden deutsch-türkischen Sozialhilfeabkommen eine in der ganzen Welt wohl einmalige Großzügigkeit auf Kosten der einheimischen Kassenpatienten.
Nach diesem Abkommen werden in der Türkei lebende Familienangehörige von hierzulande gesetzlich krankenversicherten Türken mitversichert – und zwar nach türkischem Recht. Das heißt, daß – anders als bei uns – nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern auch die Eltern der Versicherten ohne Zusatzkosten in den deutschen Krankenversicherungsschutz einbezogen sind. Und das wiederum bedeutet, daß es bei diesem Personenkreis keine Gleichbehandlung, sondern sogar eine Vorzugsbehandlung gibt, die durch nichts zu rechtfertigen ist – durch das Grundgesetz schon gar nicht!“
Was diese Regelung in Zahlen bedeutet, könne man sich, gerade auch vor dem Hintergrund der massiv angestiegenen Zuwanderungszahlen seit den sechziger Jahren, gut ausmalen. Die Bundesregierung schweige sich darüber allerdings aus. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag heißt es dazu nur lapidar: „Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind.“
Daher forderte Schimmer:
„Das deutsch-türkische Sozialhilfeabkommen und damit die medizinische Rundumversorgung ganzer Großfamilien in der Türkei ist sofort zu beenden – so wie im übrigen auch alle anderen bilateralen Übereinkünfte dieser Art!
Ähnliche Abkommen bestehen auch mit Polen, den Staaten Ex-Jugoslawiens, Tschechien, Ungarn, Tunesien, Marokko und weiteren Ländern. Hier endlich einen Schlußstrich zu ziehen und diese Abkommen aufzukündigen, wäre ein echter Akt der Gerechtigkeit gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, die die Zeche dafür zahlen müssen.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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