Gewaltsame Nötigung bei DGB-Veranstaltung wird juristisches Nachspiel haben
Gestern abend gingen Funktionäre der Partei DIE LINKE und des DGB während einer von dem Gewerkschaftsbund ausgerichteten Informationsveranstaltung mit mehreren Direktkandidaten zur Bundestagswahl in Görlitz gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Andreas Storr gewalttätig vor und nötigten ihn, die öffentliche Veranstaltung, die in den Räumlichkeiten der städtischen Görlitzer Wohnungsbaugesellschaft (WBG Görlitz) stattfand, gegen seinen Willen zu verlassen. Dem Görlitzer Direktkandidaten der NPD, Per Lennart Aae, wurde von vornherein der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt.
Obwohl weder in der Original-Einladung noch in der am 10.09.2013 in der „Sächsischen Zeitung“ abgedruckten Einladung ein Ausschlußkriterium genannt worden war, fand sich am Veranstaltungsgebäude dann ein Aushang, mit dem „Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen und Personen, die rassistische Meinungen vertreten“ (gemeint sind damit wohl Mitglieder der NPD und andere Personen, die sich zuwanderungskritisch äußern), von der Veranstaltung ausgeschlossen wurden. Es wurde des weiteren darauf hingewiesen, daß der Veranstalter gegebenenfalls von seinen Rechten als Hausherr Gebrauch machen werde.
Zur Anwendung des Hausrechts zählte aber definitiv nicht das, was sich dann in den Räumlichkeiten abspielen sollte: Der Görlitzer NPD-Landtagsabgeordnete Andreas Storr hatte unter den Zuhörern Platz genommen und verfolgte die auf dem Podium stattfindende Präsentation der Kandidaten, als drei ihm bekannte Personen nicht etwa die anwesende Polizei um Durchsetzung des Hausrechts baten, sondern ihn an Händen und Füßen packten, ihn unter den Augen von mindestens acht anwesenden Polizeibeamten aus dem Saal trugen und im Flur unsanft auf den Steinboden fallen ließen. Storr hatte sich während seiner Anwesenheit im Veranstaltungssaal zuvor in keiner Weise geäußert oder sonst auf sich aufmerksam gemacht, geschweige denn die Veranstaltung gestört.
Andreas Storr erklärte heute zu diesem Vorgang:
„Der Versammlungssaal gehört der Görlitzer Wohnungsbaugesellschaft, die zu einhundert Prozent in städtischem Besitz ist. Wenn schon ein städtisches Unternehmen dem DGB als Gastnutzer Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, daß die Grundsätze der politischen Neutralität besonders gewahrt werden, zumal es sich um eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Bundestagswahl und nicht um eine gewerkschaftsinterne Veranstaltung handelte.
Hier zeigte sich einmal mehr, daß Begriffe wie Demokratie und Toleranz offenbar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Demokrat ist nach dieser verkehrten Auslegung nur noch der, der eine offiziell sanktionierte Meinung vertritt, und Toleranz gilt nur dem, der keinen Widerspruch erhebt. Der DGB hat wieder einmal seine demokratische Maske fallenlassen.
Das gewalttätige Vorgehen der drei Personen von der Linkspartei bzw. vom DGB ist grob rechtswidrig und nicht durch die Ausübung des Hausrechts gedeckt. Ich werde daher juristische Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten, unter anderem eine Strafanzeige und Strafantrag wegen Nötigung.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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