Aktuell

Wer ist hier “saudämlich”, Herr Steinbrück?

04.09.2013 | von Frank Franz

Gitta Schüßler (NPD): „Akzeptanz des Betreuungsgeldes in Sachsen spricht für diesen ersten Schritt auf dem Weg zum Müttergehalt“ Beim sogenannten „Kanzler-Duell“ am vergangenen Sonntag bezeichnete der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück das vor einem Monat eingeführte Bundesbetreuungsgeld als „saudämlich“. Steinbrücks Parteifreundin Manuela Schwesig, Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, die im Falle einer SPD-Regierungsübernahme schon als neue Familienministerin gehandelt wird, hält diese – mit 100 bzw. 150 Euro pro Monat nicht gerade sonderlich üppige – sozialpolitische Leistung für eine  „Fernhalteprämie“. Ihrer Ansicht nach, die sie mit dem gesamten rot-grün-linken Lager teilt, gehören Kleinkinder unter drei Jahren in Fremdbetreuung, zur Not auch in 24-Stunden-Krippen, damit die Mütter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Nun liegen einen Monat nach der Einführung die ersten Zahlen vor. Dabei schneidet Sachsen relativ erfreulich ab – hier wurden bereits 849 Anträge gestellt, mehr als doppelt so viel wie in Thüringen (254) und Sachsen-Anhalt (133) zusammengenommen. Hierzu erklärte die familienpolitische Sprecherin der NPD-Fraktion, Gitta Schüßler, heute: „Sicher ist es kein Zufall, daß das Betreuungsgeld in Sachsen-Anhalt und Thüringen eine viel geringere Akzeptanz erfährt. Dort werden die Sozialministerien von der SPD geführt, die von Anfang an dem Betreuungsgeld ablehnend gegenüberstand. Daß jetzt der sozialdemokratische Kanzlerkandidat und notorische Unsympath Steinbrück mit seiner gewöhnungsbedürftigen Wortwahl noch einmal nachlegt, ist ebenfalls keine große Überraschung. Es ist allgemein bekannt, daß für die ehemalige Arbeiterpartei SPD das Kindeswohl weniger zählt als die Verwertbarkeit der Mütter auf dem Arbeitsmarkt. Familienpolitik wird hier schon längst mit frühkindlicher Fremdbetreuung gleichgesetzt. Umso mehr freut es mich, daß die sächsischen Familien dies ablehnen und ihre – wenn auch sehr bescheidene – Wahlfreiheit nutzen. Das Betreuungsgeld in der jetzigen Höhe ist natürlich keine wirkliche Anerkennung der mütterlichen Erziehungsarbeit in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes, aber es ist ein Anfang. Die NPD plädiert seit langem für die Einführung eines Müttergehalts, damit junge Frauen wirklich frei wählen können, ohne, wie jetzt, mit finanziellen Einschnitten rechnen zu müssen. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Frauen sich dann für eine häusliche Erziehung entscheiden würden – und wie viele dem SPD-Modell ‚Eine Erzieherin soll meinem Kind Sprechen und Laufen beibringen, ich muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen‘ folgen. Ich glaube, die Genossen würden sich wundern. Vielleicht würden sie so aus der Wäsche gucken, wie ihr Kanzlerkandidat das Betreuungsgeld nennt – nämlich saudämlich.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

]]>

Keine Kommentare möglich.