Aktuell

Landtag lehnt Dringlichen Antrag zur Asylgewährung für Edward Snowden ab

11.07.2013 | von Frank Franz

NPD-Fraktionsvorsitzender Holger Apfel nach US-Kritik von der heutigen Sitzung ausgeschlossen Der Sächsische Landtag lehnte heute morgen einen Dringlichen Antrag der NPD-Fraktion ab, mit dem die Staatsregierung aufgefordert werden sollte, sich auf Bundesebene für eine erneute Prüfung des Asylantrags Edward Snowdens einzusetzen, der das Ausmaß der Abhörtätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland und vielen anderen Ländern öffentlich gemacht hatte. Während der Antragsbegründung entzog der wieder einmal mit der Materie sichtlich überforderte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) dem NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel das Wort, nachdem dieser zu Edward Snowden ausgeführt hatte: „Wenn jemand in Deutschland Asyl verdient, dann dieser mutige junge Mann. Ein Mann, dem nicht nur wir Deutschen zu großem Dank verpflichtet sind, weil er die bisher kaum für möglich gehaltenen Abhör-Machenschaften der USA der ganzen Welt offenbart hat. Es ist ein Skandal, daß die Regierung achselzuckend hinnimmt, daß Grundrechte von Millionen von Deutschen durch Geheimdienste mit Füßen getreten werden – und den, der das aufdeckt, nicht einmal zu schützen versucht.“ Als Holger Apfel gegen diese Wortentziehung protestierte und in seiner Begründung fortfuhr, schloß ihn Rößler von der heutigen Plenarsitzung aus. Hierzu erklärte Holger Apfel im Anschluß: „Offenbar habe ich mit meinen deutlichen Worten zur Spionagetätigkeit der Amerikaner wieder einmal einen wunden Punkt getroffen, der vom Landtagspräsidenten als Tabuthema gewertet wird. Rößler dokumentierte damit nicht zum ersten Mal die unerträgliche liebedienerische Vasallenmentalität der herrschenden politischen Klasse gegenüber den angeblichen ‚Freunden‘ der Vereinigten Staaten von Amerika, die mit ihren kriminellen Geheimdiensten in Deutschland offenbar schalten und walten dürfen, wie sie wollen. Den von Rößler vorgeschobenen Grund für den Wortentzug, ich hätte nicht die Dringlichkeit des Antrages begründet, ist in dieser Form inakzeptabel. Bei jeder Einbringung eines Dringlichen Antrages wird üblicherweise auch kurz der politisch-inhaltliche Hintergrund der Initiative erläutert, weil eben dies die Dringlichkeit oft mitbegründet. Insofern habe ich keine Veranlassung gesehen, mich auf diese verfassungswidrige Ordnungsmaßnahme einzulassen. Daß der Wortentzug dann just in jenem Moment erfolgte, als ich darauf hinwies, daß die Dringlichkeit des Antrags allein deshalb schon gegeben sei, weil der Asylantrag Snowdens von der Bundesregierung erst am 2. Juli – also einen Tag nach Ende der Einreichungsfrist für reguläre Anträge – abgelehnt wurde, macht die Maßnahme von Landtagspräsident Rößler umso absurder. Wir werden auch hier wieder den Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten müssen, um Herrn Rößler zu verdeutlichen, daß er mit seiner selbstherrlichen Gutsherrenart nicht die Rechte gewählter Abgeordneter verletzten darf.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

]]>

Keine Kommentare möglich.