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“Edward Snowden in Deutschland Asyl gewähren!”

05.07.2013 | von Frank Franz

NPD-Fraktion bringt Dringlichen Antrag in den Geschäftsgang ein Die NPD-Fraktion hat heute einen Dringlichen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht, mit dem die Sächsische Staatsregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine erneute Prüfung des Asylantrags des US-Bürgers Edward Snowden einzusetzen. Die Nationaldemokraten sprechen sich in diesem Fall deutlich für eine Gewährung des ansonsten massenhaft mißbrauchten Asylrechts aus. Die Dringlichkeit ihres Antrags begründet die NPD-Fraktion damit, daß aufgrund des Eingangs des Asyl-Antrags von Snowden am 2. Juli 2013 das Einhalten der Einreichungsfrist nach der Geschäftsordnung für die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause, die in der kommenden Woche stattfindet, nicht mehr möglich gewesen ist. Zudem ist es Snowden nicht zuzumuten, sich über Wochen oder gar Monate im Transitbereich des Flughafens Moskau-Scheremetjewo aufzuhalten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Dr. Johannes Müller, erklärte dazu heute: „Ich bin verwundert über die formalistische Verfahrensweise von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der den Asylantrag des mutigen Spionage-Enthüllers Edward Snowden eiskalt abgewiesen hat. Dieses Verhalten kann wohl nur mit der symptomatischen Vasallentreue der Bundesregierung gegenüber den USA erklärt werden. Diese Unterwerfungshaltung ist leider typisch für alle Bundesregierungen seit 1949. Unser Mangel an Souveränität wird an diesem Beispiel wieder einmal mehr als deutlich. Mit unserem Dringlichen Antrag widersprechen wir nicht zuletzt auch dem Schein-Argument des Bundesinnenministers, der behauptet hatte, es gebe auch deshalb keinen Grund für eine Asyl-Gewährung, weil Amerika ein Rechtsstaat sei. Aus unserer Sicht ist jedoch eine Auslieferung an die USA entschieden abzulehnen, weil ernsthafte Zweifel an einem rechtsstaatlichen Verfahren für Snowden in den USA bestehen. Wir weisen stets darauf hin, daß das deutsche Asylrecht in seiner jetzigen Form zu einem Magneten für Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Herren Länder geworden ist, was insbesondere die drastische Zunahme der Asylbewerberzahlen in der letzten Zeit belegt. Genau deswegen fordern wir die Umwandlung des Grundrechtsanspruches auf Asyl in ein einfachgesetzliches, institutionelles Recht. Gerade der Fall Snowden führt uns nun die Untauglichkeit des gegenwärtigen Asylrechts vor Augen – denn kaum kommt wirklich mal jemand, der unzweifelhaft politisch verfolgt ist und sich noch dazu durch seine Enthüllungen um Deutschland verdient gemacht, wird ausgerechnet dessen Asylantrag abgelehnt. Die umfangreiche elektronische Spionage durch die National Security Agency (NSA) ist zwar schon seit längerer Zeit bekannt, die Kenntnisse über deren Ausmaß sind allerdings nur den Veröffentlichungen von Edward Snowden zu verdanken, der damit den Prinzipien der Freiheit und der Rechtsstaatlichkeit einen großen Dienst erwiesen habe. Deshalb ist Deutschland Snowden zur Dankbarkeit verpflichtet, schließlich hat er durch seine Enthüllungen das wahre Gesicht der US-Administration offenbart, deren Freundschaftsbekundungen wie zuletzt beim Besuch des US-Präsidenten in Berlin, keinerlei  Glauben mehr zu schenken ist.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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