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Staatsregierung verweigert Auskunft über medizinische Behandlungskosten

02.07.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel zu TBC-Erkrankungen unter Asylbewerbern In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Asylbewerber deutlich gestiegen. Im Jahr 2012 stieg die Zahl der Erstanträge um unglaubliche 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dementsprechend wuchsen auch die Kosten. Im Juli des vergangenen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, daß Asylbewerber künftig Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt werden sollen, was einen weiteren Anstieg der Zahl der Asylanträge zur Folge haben dürfte. Nach offiziellen Statistiken sind ca. 98 Prozent der Asylbewerber keine politisch Verfolgten. Um in Erfahrung zu bringen, in welchem Ausmaß die Behandlungskosten für Asylbewerber in den letzten Jahren in Sachsen gestiegen sind, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/11670). Er fragte im Einzelnen, wie sich seit 2008 die Zahl Asylbewerber entwickelte, die sich wegen Tuberkulose, wegen sexuell übertragbarer Krankheiten oder wegen einer Drogenabhängigkeit in medizinische Behandlung begeben haben und welche Kosten hierdurch entstanden sind. Einem Bericht des Münchener Lokalsenders „muenchen.tv.“ zufolge müssen in Bulgarien und Rumänien bereits epidemiologische Programme durchgeführt werden, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Laut dem Münchener Gesundheitsreferat entfielen in 2010 und 2011 79 Prozent aller TBC-Fälle auf Ausländer. Eine bereits totgeglaubte Krankheit droht durch die unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland zurückzukehren. Auch Aids und Hepatitis sind bei Ausländern überproportional häufig anzutreffen. Höchstwahrscheinlich, weil es sich um ein emotional sehr aufgeladenes Thema handelt, verweigert die Staatsregierung die Antwort mit der Begründung, daß die Behandlungsfälle von Asylbewerbern statistisch nicht erfaßt werden und eine Einzelfallanalyse zu aufwendig sei. Auch mit Verweis auf die hohe Zahl der Leistungsempfänger hält die Staatsregierung eine Einzelfallanalyse für zu aufwendig. Die NPD-Fraktion hält die Begründung der Beantwortungsverweigerung für vorgeschoben und fordert die Einführung einer Berichtspflicht der Sozial- und Gesundheitsämter bei derartigen Fällen. Bundesweit steigen die medizinischen Behandlungskosten, Unterbringungskosten und sozialen Kosten für Asylbewerber in einem Ausmaß, das den Einheimischen nicht mehr vermittelbar ist. Die Ablehnungsquote für Asylbewerber liegt bei ca. 98 Prozent – alle abgelehnten Asylbewerber müssen konsequent in ihre Heimat zurückgeführt werden, was auch die sozialen und medizinischen Folgekosten spürbar verringern dürfte. Ronny Zasowk

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