Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel zu politischen Prozessen im Freistaat Sachsen Alljährlich soll anhand sehr mißverständlicher Kriminalstatistiken der Eindruck erweckt werden, daß der so genannte „Rechtsextremismus“ eine größere Bedrohung in Deutschland sei als der Extremismus von links. Doch in der medialen Berichterstattung wird regelmäßig vergessen zu erwähnen, daß sich linksextreme Delikte ausschließlich aus Gewalt gegen Personen und Sachen zusammensetzen, während der überwiegende Teil der „rechtsextremistischen“ Straftaten keine Gewalt-, sondern Meinungsdelikte sind. Da bekannt ist, daß alljährlich unzählige Bürger wegen vermeintlich falscher Meinungsäußerungen ins Gefängnis gesteckt werden und die Meinungsfreiheit nur noch auf dem Papier existiert, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/11783). Darin fragte er, wie viele Verfahren es wegen der Paragraphen 86, 86a, 130 und 131 in den Jahren 2002 bis 2012 gegeben hat. In ihrer Antwort meint die Staatsregierung darauf hinweisen zu müssen, daß es sich bei den genannten Straftatbeständen nicht um Meinungsdelikte, sondern um „abstrakte Gefährdungsdelikte, mit denen die Werbung für die Ziele verfassungsfeindlicher Organisationen verfolgt wird“, handelt. Umständlicher kann man nicht umschreiben, daß hierzulande unbequeme Meinungen unter dem Mantel des Rechtsstaats verfolgt werden. Der Antwort kann zudem entnommen werden, daß im Zeitraum von 2002 bis 2012 allein im Freistaat Sachsen 2745 Bürger vor Gericht gestellt wurden, weil sie die falsche Kleidung trugen, weil sie in der Öffentlichkeit bestimmte politische Entwicklungen kritisierten oder aber weil sie lautstark ihren Unmut über das Versagen der Herrschenden äußerten. Die NPD-Fraktion fordert die Abschaffung sämtlicher Gesinnungsparagraphen, die die freie Meinungsäußerung einschränken sollen und somit ein wesentliches Grundrecht ad absurdum führen. Insbesondere Paragraph 130 kann die Kritik an Überfremdung und Masseneinwanderung unter Strafe stellen und bedeutet somit einen Anschlag auf die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit. Die Paragraphen 86, 86a und 130 sind daher eines Rechtsstaats nicht würdig und müssen ersatzlos gestrichen werden. Ronny Zasowk
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