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Internet zunehmend Umschlagplatz für synthetische Drogen

04.06.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel: Staatsregierung offenbar machtlos Immer mehr synthetische Drogen, deren Konsum mit unkalkulierbaren Risiken verbunden ist, werden in Deutschland illegal gehandelt. Oftmals läuft der Vertrieb dieser Art von Designerdrogen unter harmlosen Bezeichnungen wie „Badesalz“ oder „Räucherstäbchen“ mit ständig wechselnden Zusätzen über das Internet. Nicht selten kam es in Folge des Konsums dieser Drogen bei Jugendlichen zu Herzstillstand oder zu Psychosen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel stellte in diesem Zusammenhang eine Kleine Anfrage (Drs. 5/11659). Er fragte, welche Informationen der Staatsregierung zu dem Vertrieb von sogenannten Designerdrogen über das Internet und andere Vertriebswege vorliegen, in welchem Umfang diese Drogen in Sachsen von Kindern oder Jugendlichen konsumiert werden und wie viele Geschädigte welcher Altersgruppen bisher festgestellt werden konnten. Außerdem fragte er, in welchem Umfang es bisher Fahndungserfolge gegen die Händler von Designerdrogen gab und welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit welchen Erfolgen bisher umgesetzt werden. Der Staatsregierung liegen keine Zahlen von Geschädigten vor, auch weiß sie nicht, in welchem Umgang derartige Designerdrogen konsumiert werden. Sie gesteht aber ein, daß der Konsum derartiger Drogen mit erheblichen Gesundheitsrisiken einhergeht. Die von der Staatsregierung genannten möglichen gesundheitlichen Folgen sind zum Beispiel Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall und Nierenversagen. Der Staatsregierung liegen lediglich Zahlen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mittels „sonstiger Betäubungsmittel“ vor. Diese Zahlen belegen, daß sich die Zahl dieser Verstöße seit 2008 mehr als verdoppelt und die Zahl der Fälle von Handel und Schmuggel solcher Drogen versiebenfacht hat. Fahndungserfolge werden seitens der Staatsregierung nicht genannt oder liegen schlicht und ergreifend nicht vor. Das einzige, was die Staatsregierung an Gegenmaßnahmen vorzuweisen hat, sind Informationskampagnen an Schulen und Lehrerrundschreiben. Wirksame Verfolgungsmaßnahmen scheint es bisher nicht zu geben. Folge dessen ist, daß der Erfolg dieser Maßnahmen laut Staatsregierung nicht meßbar, oder vielleicht besser gesagt, nicht vorhanden ist. Der Kampf gegen den um sich greifenden Drogenhandel – ob auf der Straße, auf Schulhöfen oder eben im Internet – kann nur durch härtere Strafen für die Händler und durch die Schaffung von echten Perspektiven für die potentiellen Opfer (vor allem Kinder und Jugendliche) gewonnen werden. Ronny Zasowk

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