Aktuell

NPD-Anfragen bringen Innenminister Ulbig in Bedrängnis

07.05.2013 | von Frank Franz

Sächsischer Innenminister muß einräumen, daß zentrale kriminalistische Fragen zum sogenannten NSU weiter ungeklärt sind Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) weiß immer noch nicht, wer Beate Zschäpe in Zwickau am 4. November 2011, dem Tag des Auffliegens der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle, über den Tod ihrer beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt informierte. Diese Aussage des sächsischen Innenministers in der heutigen 18. Sitzung des sächsischen Untersuchungsausschusses zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) macht deutlich, daß es bei der Aufklärung der angeblich von der Zwickauer Terrorzelle begangenen Straftaten weiterhin größte Defizite und Leerstellen gibt. Ulbig führte in seiner einleitenden Stellungnahme aus, daß es ihm seit dem 4. November 2011 immer darum gegangen sei, „nichts zu verharmlosen und klar Stellung zu beziehen“ sowie eine „Aufklärung des Sachverhalts“ herbeizuführen. Diese Beteuerungen des sächsischen Innenministers müssen nach seinem heutigen Auftritt vor dem NSU-Untersuchungsausschuß allerdings stark angezweifelt werden. Eine Nachfrage von Arne Schimmer, dem Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, ergab, daß Ulbig seit November 2011 weder das Landeskriminalamt noch das sogenannte „Landesamt für Verfassungsschutz“ damit beauftragt hat, eine Rekonstruktion der Ereignisse am 4. November 2011 in der Zwickauer Frühlingsstraße zu erstellen. Auch im weiteren Verlauf der Vernehmung kam Ulbig schwer ins Schlingern. Nicht zuletzt lag das an mehreren Kleinen Anfragen des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer zu dem Polizeispitzel Matthias R., der nach eigener Aussage als V-Mann in dem 2007 verbotenen „Sturm 34“ tätig war. Landtagsabgeordnete der LINKEN, die in der Reihenfolge vor dem NPD-Vertreter ihre Fragen stellen können, nutzten Schimmers Anfragen als Vorlage für eine genaue Befragung des Innenministers. Dieser hatte auf mehrere Kleine Anfragen von Schimmer im Herbst 2012 zunächst ausweichend geantwortet und sich dann auf Geheimhaltungsvorschriften berufen, weshalb es bisher zu keiner endgültigen Klärung des Falles kam. Erst als Schimmer dem Innenminister seine drei Kleinen Anfragen vorhielt, konnte dieser sich wieder an den Fallkomplex „Matthias R.“ erinnern und zog sich auf die Position zurück, Matthias R. sei „Informant, aber kein „V-Mann“ gewesen, wobei Ulbig nicht plausibel erklären konnte, worin der Unterschied zwischen einem Informanten und einem V-Mann liegen soll. Ebenfalls nicht schlüssig erklären konnte der Minister, warum er erst im August 2012 einen Stop von Aktenvernichtungen beim „Verfassungsschutz“ anordnete, obwohl die NPD-Fraktion genau diese Maßnahme schon im November 2011 in einem Dringlichen Antrag gefordert hatte, nachdem die „Sächsische Zeitung“ am 23. November 2011 berichtet hatte, daß im thüringischen sowie im sächsischen „Landesamt für Verfassungsschutz“ „die Reißwölfe heiß laufen“, um Akten zum NSU-Komplex zu vernichten. Der Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, Arne Schimmer, erklärte zu der heutigen Ulbig-Vernehmung: „Innenminister Ulbig hat in der heutigen Vernehmung einmal mehr das völlige Desinteresse der politischen Klasse an einer sauberen kriminalistischen Aufarbeitung des NSU-Komplexes demonstriert, die jeder politischen Bewertung voranzugehen hat. Selbst die aus kriminalistischer Sicht so zentrale Frage, welcher Mittelsmann Beate Zschäpe am 4. November 2011 über den Tod von Mundlos und Böhnhardt informierte, wird bloß mit einem Achselzucken und unter Verweis auf die Ermittlungen des Generalbundesanwalts übergangen. Ich bin mir sicher, daß Herr Ulbig mit dieser Haltung nicht durchkommen wird.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

]]>

Keine Kommentare möglich.