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“Die Zschäpe-Hotline ins Ministerium gründlich untersuchen!”

06.05.2013 | von Frank Franz

NPD-Fraktion stellt Beweisantrag zu den Handy-Telefonaten Beate Zschäpes am 4. November 2011 In München hat heute der Prozeß gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle begonnen. Zu den zahlreichen Ungereimtheiten in diesem Fall zählt nach wie vor auch der Umstand, daß auf dem privaten Handy von Beate Zschäpe, nur kurze Zeit nach dem Ableben ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, eine ganze Reihe von Anrufen eingegangen sind, und zwar sowohl von der Polizeidirektion Südwestsachsen als auch von einer Mobilfunknummer aus dem sächsischen Innenministerium. Dies wurde seitens des sächsischen Innenministeriums damit erklärt, daß sich die Polizei von einer Nachbarin Zschäpes deren Mobilfunknummer geben ließ und dann routinemäßig immer wieder bei dieser anrief, um zu klären, wo sie sich aufhalte. In der Fernsehdokumentation „Die Nazi-Morde“, ausgestrahlt vom NDR am 08.04.2013, wird allerdings unter anderem über Gespräche mit den ehemaligen Zwickauer Nachbarn Zschäpes berichtet, wobei der Moderator unter anderem sagte: „Zschäpes Handynummer bekamen die Nachbarinnen nie.“ Die im Film gezeigten Nachbarn sind zwar nicht aus der Zwickauer Wohngegend, in der das Trio zuletzt wohnte, aber Zschäpe hielt laut Aussage im Film auch nach dem Umzug zu ihnen engen Kontakt und besuchte sie mehrmals in der Woche. Wenn sie diesen Bekannten, zu denen sie laut Fernsehdokumentation ein geradezu familiäres Verhältnis pflegte, ihre Handynummer nicht anvertraute, ist es nicht anzunehmen, daß sie diese den neuen Nachbarn mitgeteilt hat, zumal für im Untergrund lebende Personen die Mitteilung der Handynummer außerhalb eines kleinen eingeweihten Kreises generell ein erhebliches Risiko darstellen dürfte. Die Version des Innenministeriums widerspricht zudem den Ergebnissen der Funkzellenabfrage für Zschäpes Handy für den besagten Tag, die am 30. Mai 2012 in der Zeitung „Neues Deutschland“ publiziert wurden. Sachsens Innenbehörde kann demnach noch immer nicht erklären, wieso die Polizei am 4. November 2011 bereits um 12:11 Uhr auf Zschäpes Handy anrief und vermutlich etwas auf die Mobilbox sprach. Der Obmann der NPD-Fraktion im sächsischen NSU-Untersuchungsausschuß, Arne Schimmer, hat daher nun einen Beweisantrag gestellt, mit dem in Erfahrung gebracht werden soll, ob und ggf. wann und von wem Beate Zschäpe am 04.11.2011 telefonisch über die bevorstehende Festnahme und/oder den inzwischen eingetretenen Tod Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos’ informiert wurde. Außerdem will Schimmer geklärt wissen, ob und ggf. wann und von wem Beate Zschäpe am genannten Tag telefonisch Anweisungen oder Ratschläge zu ihrem Verhalten angesichts der eingetretenen Situation erhielt, Um diese Fragen zu klären, soll der NSU-Untersuchungsausschuß folgende Unterlagen heranziehen:

  • Sämtliche der sächsischen Polizei oder dem sächsischen Verfassungsschutz zugänglichen Verbindungsprotokolle vom 04.11.2011 für Telefonanschlüsse (Mobil- und/oder Festnetz), die nach Kenntnis der Behörden am genannten Tag Beate Zschäpe für ein- oder ausgehende Telefongespräche zur Verfügung standen;
  • sämtliche in Aktenbeständen der sächsischen Polizei oder des sächsischen Verfassungsschutzes lagernden Protokolle über TKÜ-Maßnahmen am 04.11.2011 gegen Personen aus dem damaligen Umfeld von Beate Zschäpe, soweit inzwischen bekannt;
  • sämtliche bei Polizei oder Verfassungsschutz des Bundes oder anderer Bundesländer lagernden Protokolle über TKÜ-Maßnahmen am 04.11.2011 gegen Personen aus dem damaligen Umfeld von Beate Zschäpe, soweit inzwischen bekannt, und soweit die Unterlagen im Wege der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden können;
  • sämtliche bei der sächsischen Polizei oder dem sächsischen Verfassungsschutz vorhandenen Protokollnotizen über Telefongespräche, die am 04.11.2011 mit Beate Zschäpe oder Personen aus ihrem inzwischen bekannten damaligen Umfeld geführt wurden;
  • sämtliche bei Polizei oder Verfassungsschutz des Bundes oder anderer Bundesländer lagernden Protokollnotizen über Telefongespräche, die am 04.11.2011 mit Beate Zschäpe oder Personen aus ihrem inzwischen bekannten damaligen Umfeld geführt wurden, soweit diese Unterlagen im Wege der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden können.


Zu dem Antrag der NPD-Fraktion erklärte Arne Schimmer heute: „Schon seit einem Jahr ist bekannt, daß Beate Zschäpe am 4. November 2011, dem Tag des Ablebens von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, vielfach von einem auf das sächsische Innenministerium zugelassenen Handy kontaktiert wurde. Ein Anruf soll nach diversen Medienberichten sogar schon um 12:11 Uhr bei ihr eingegangen sein, also noch bevor sie das Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand setzte. Die von Innenminister Ulbig abgegebenen Erklärungen zu diesem Vorgang wurden in letzter Zeit auch durch Zeugenaussagen schwer erschüttert, trotzdem scheint der Minister nach wie vor der Auffassung zu sein, daß er die ganze Geschichte aussitzen kann. Echte Aufklärung sieht jedenfalls anders aus! Die NPD-Fraktion wird Ulbigs Vertuschungspolitik jedenfalls nicht weiter hinnehmen und hat deshalb einen weiteren Beweisantrag in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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