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Tschechischer Staatspräsident bezeichnet Vertreibung als “moderater als die Todesstrafe”

25.04.2013 | von Frank Franz

Arne Schimmer (NPD): „Die antideutschen Ausfälle von Milos Zeman sind unerträglich“ Milos Zeman, der neue Staatspräsident der Tschechischen Republik, hat von Vertreibungen noch nicht genug. Im Februar 2002 empfahl Zeman, der damals noch tschechischer Ministerpräsident war, in einem Interview mit der israelischen Zeitung „Haaretz“ dem israelischen Staat die Vertreibung der Palästinenser, die nach dem Vorbild der Vertreibung der Sudetendeutschen erfolgen solle. Jetzt legte Zeman bei einem Staatsbesuch in Österreich nach. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur APA erklärte Zeman, daß „die Vertreibung moderater als zum Beispiel die Todesstrafe“ war, die wegen des angeblichen Hochverrats der Sudetendeutschen an der Tschechoslowakei auch verhängt hätte werden können. Der vertriebenenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Arne Schimmer, äußerte heute dazu: „Die vor blanker Menschenverachtung und Zynismus nur so strotzenden Sprüche des Herrn Zeman zeigen eigentlich nur, daß sich dieser seit seinem ‚Haaretz?-Interview vor mehr als zehn Jahren moralisch nicht weiterentwickelt hat und Massenmord und Vertreibung nach wie vor für ein normales Mittel der Politik zu halten scheint. Was an der von zahlreichen viehischen Exzessen und öffentlichen Folterungen begleiteten Vertreibung der Sudetendeutschen, bei der fast 300.000 Menschen ermordet wurden, im übrigen ‚moderat? gewesen sein soll, das dürfte Herr Zeman nicht einmal sich selbst erklären können. Die Aussagen von Herrn Zeman in dem APA-Interview strotzen nur so vor offensichtlichen Geschichtsklitterungen. Zum Hochverratsvorwurf, den Zeman erhebt und der seiner Auffassung nach auch eine Ermordung aller Sudetendeutscher gerechtfertigt hätte, ist zu sagen, daß die 1918 gegründete Tschechoslowakei ihren nationalen Minderheiten, unter denen die Deutschen die größte Minderheit stellten, das Recht auf Selbstbestimmung konsequent verweigerte und diese Minderheiten – also auch Slowaken und Ungarn – an vielen Stellen drangsalierte und diskriminierte. Schon diese Apartheidpolitik der damaligen Tschechoslowakei rechtfertigt also das Streben der Sudetendeutschen nach Autonomie und Selbstverwaltung. Weiter muß festgestellt werden, daß der Wechsel der Staatsbürgerschaft der Sudetendeutschen im Jahr 1938 durch das Münchner Abkommen festgeschrieben wurde, eines internationalen Vertrages, der auch die Unterschriften der Regierungschefs von Frankreich und Großbritannien trug. Es ist absurd, aus diesem völkerrechtlichen Prozeß einen Hochverratsvorwurf gegen alle Sudetendeutschen abzuleiten! Zemans weitere Behauptung in dem Interview, daß sudetendeutsche Sozialdemokraten und Kommunisten nicht vertrieben worden seien, ist eine glatte Geschichtslüge. Wenzel Jaksch, der Vorsitzende der sudetendeutschen Sozialdemokraten, wurde schon innerhalb der tschechoslowakischen Exilregierung in London isoliert und durfte ab 1941 auch keine Reden mehr über die BBC halten. Nach dem Krieg wurden dann auch die sudetendeutschen Sozialdemokraten vertrieben, weshalb diese dann in der Bundesrepublik auch die bis heute bestehende ‚Seliger-Gemeinde? gründeten. Ebenso vertrieben wurden auch die sudetendeutschen Kommunisten, als deren bekanntester Vertreter der spätere KPÖ-Funktionär Leopold Grünwald gelten dürfte, der das Heimatrecht der Sudetendeutschen in zahlreichen Büchern verteidigte. Zu den Vertriebenen zählte auch der heute wohl bekannteste Sudetendeutsche, der Zwittauer Unternehmer Oskar Schindler. Mit seinen menschenverachtenden und teilweise einfach sachlich falschen Aussagen verhöhnt Zeman nicht nur die Sudetendeutschen und ihre Opfer, sondern stellt sich auch gegen den Willen vieler Tschechen, die sich eine echte Aussöhnung auf Basis der historischen Wahrheit wünschen. Wenn die EU wirklich eine Rechts- und Wertegemeinschaft sein will, dann darf sie die Ausfälle Zemans nicht unwidersprochen hinnehmen – und das gilt natürlich in noch viel stärkerem Maße für deutsche Politiker. Der Völkerrechtler Timothy Waters hat vor einigen Jahren auf die Gefahr hingewiesen, daß durch die internationale Gleichgültigkeit gegenüber den Verbrechen an den Sudetendeutschen jetzt im Völkergewohnheitsrecht eine ‚Sudeten-Klausel? entsteht, also ein juristischer Präzedenzfall, der aus dem Muster alltäglichen staatlichen Handelns entsteht und durch den nun die völkerrechtliche Ächtung von Massenmord und Vertreibung untergraben werden könnte. Demgegenüber sollten gerade deutsche Politiker das vertreten, was der bekannte Völkerrechtler Felix Ermacora in einem 1991 veröffentlichten Gutachten für die Bayerische Staatsregierung feststellte: ‚Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.?“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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