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Einheimische Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugen

17.04.2013 | von Frank Franz

Alexander Delle (NPD): „Die Gesetzentwürfe der linken Fraktionen sind mittelstandsfeindlich, ideologisch aufgeladen und rechtlich unbestimmt“ Die NPD-Fraktion lehnte heute die Gesetzentwürfe von Grünen, LINKEN und SPD für ein Sächsisches Vergabegesetz ab. Bereits im Januar hatten die Nationaldemokraten das mittlerweile in Kraft getretene Vergabegesetz von CDU und FDP abgelehnt. In allen vorgelegten Gesetzen fehlt die nach Ansicht der NPD-Fraktion unabdingbare Garantie, daß einheimische sächsische Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Alexander Delle, erklärte in der heutigen Debatte um die Vergabegesetzentwürfe der drei linken Fraktionen: „Inhaltlich ist an dem Entwurf der Grünen vor allem zu kritisieren, daß hier an die Bieter der Ausschreibungen für öffentliche Aufträge eine Reihe von dehnbaren, schwer überprüfbaren und ideologisch motivierten Anforderungen gestellt werden, die zu einem erheblichen Nachweis- und Überprüfungsaufwand führen dürften. Allein die Zertifizierungen, die unter Umständen notwendig würden, um als Bieter Erfolgsaussichten zu haben, könnten unverhältnismäßig  teuer werden, besonders wenn es zu einem ‚Zertifizierungswettbewerb‘ kommt. Wegen der Komplexität und Dehnbarkeit der genannten Anforderungen in Verbindung mit den erheblichen Sanktions-Androhungen, die in Abschnitt 6 genannt werden,  wird das Risiko, besonders für kleinere Unternehmen, viel zu hoch. Dies steht im Widerspruch zu der angeblichen Mittelstandsfreundlichkeit, die die Grünen hier unter Beweis stellen wollen. Der Entwurf läßt zudem an mehreren Stellen auch die notwendige rechtliche Bestimmtheit vermissen, zum Beispiel bei dem Punkt ‚Ausschluß von der Auftragsvergabe bei Vorliegen eines Eintrages in einem landes- oder bundesweiten Korruptionsregister‘ in § 17 Abs. 2 Nr. 6. Solange aber weder in Sachsen noch auf Bundesebene gesetzlich genau definierte und reglementierte Korruptionsregister existieren, sind so bezeichnete Register als Ausschlußkriterium viel zu unbestimmt. Aus Sicht der NPD-Fraktion bringt der Gesetzentwurf der Grünen auch keine nennenswerten Verbesserungen für regionale Anbieter im Vergleich mit dem im Landtag beschlossenen und inzwischen rechtskräftigen Vergabegesetz. Zwar können die verschiedenen sozialen und umweltbezogenen Auflagen rein theoretisch in ihrer Wirkung überregionale und internationale Anbieter abschrecken und regionale Anbieter begünstigen, aber das ist – abgesehen von der ‚Windigkeit‘ – ein zweischneidiges Schwert, das auch umgekehrt wirken könnte. Für den Gesetzentwurf der LINKEN und der SPD gelten im wesentlichen die gleichen Bedenken wie gegenüber demjenigen der Grünen, weswegen wir beide Gesetzentwürfe ablehnen werden.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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