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Grundstücksbesitzer müssen für Stadtsanierungen zahlen

02.04.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Holger Apfel: Staatsregierung macht auf ahnungslos Nach der Durchführung von Stadtsanierungsarbeiten in den letzten Jahren erhalten nun immer mehr Grundstückseigner im Freistaat Zahlungsaufforderungen für Ausgleichsbeiträge. In mehr als 200 sächsischen Kommunen wurden seit 1990 Sanierungsgebiete festgelegt. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel stellte daher eine Kleine Anfrage (Drs. 5/11134), um von der Staatsregierung zu erfahren, in welchem Ausmaß sächsische Grundstückseigentümer zu Ausgleichszahlungen herangezogen wurden. So fragte Apfel im einzelnen, wie viele Zahlungsaufforderungen für Ausgleichsbeiträge bei Stadtsanierungen seit 2010 in welcher Höhe verschickt worden sind, wie viele Widersprüche dagegen eingelegt wurden, wie viele Nachlässe gewährt wurden und bei wie vielen Betroffenen, die den Einmalbetrag nicht aufbringen konnten, die Forderung in ein verzinstes Darlehen umgewandelt wurde. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, daß die Gesamtschuld mit bis zu sechs Prozent verzinst wird und jährlich vier Prozent des Darlehens zuzüglich der Zinsen getilgt werden müssen. Die Staatsregierung weigerte sich, die Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden zu beantworten, da die Zahlungsaufforderungen allesamt auf kommunaler Ebene versandt wurden und die Staatsregierung hierbei keine Fach-, sondern nur eine Rechtsaufsicht ausübe. Dieser kleinliche Verweis auf eine Formalität läßt erahnen, daß im Freistaat flächendeckend Bürger zur Übernahme der Kosten der Stadtsanierung herangezogen werden. Es besteht daher Grund zu der Annahme, daß – ähnlich wie in anderen Bundesländern – auch in Sachsen überhöhte Beiträge von den Bürgern abverlangt werden, damit die Städte und Gemeinden ihre Haushalte sanieren können. Die NPD-Fraktion lehnt die erzwungene Beteiligung von Grundstückseigentümern an Stadtsanierungen ab, da sie unzählige Familien und Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellt, die sie nicht bewerkstelligen können. Eigentum verpflichtet nicht zum Stopfen der von abgehobenen Politikern verursachten Haushaltslöcher. Ronny Zasowk

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