Gezielter Ausschluß von NPD-Parlamentariern in Landtagsangelegenheiten ist verfassungswidrig
Einmal mehr hat heute der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig einem Klageantrag der NPD-Fraktion stattgegeben und damit den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler (CDU) in die Schranken gewiesen.
Nachdem das Präsidium des Sächsischen Landtages auf Vorschlag von Rößler – gegen die Stimme des dort die Nationaldemokraten vertretenden Abgeordneten Dr. Johannes Müller – beschlossen hatte, eine Reisedelegation des Sächsischen Landtages zwar mit Abgeordneten sämtlicher anderer Fraktionen und sogar mit Mitarbeitern der Landtagsverwaltung zu besetzen, die NPD aber gezielt außen vor zu lassen, hatte die NPD-Fraktion durch ihren Rechtsanwalt Ingmar Knop bei den höchsten Richtern des Freistaates die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Boykott-Gebarens beantragt.
Es ging der NPD-Fraktion dabei in erster Linie nicht um das Erzwingen ihrer Teilnahme an einer für April geplanten Reise zum Großen Rat des Kantons Bern in der Schweiz, sondern vielmehr um den juristisch sauberen Nachweis gezielter undemokratischer Ausgrenzung durch die übrigen Fraktionen.
Erfreulich deutlich hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof nun in seiner Entscheidung betont, daß grundsätzlich bei der politischen Willensbildung dienenden parlamentarischen Angelegenheiten des Landtages das Prinzip der Beteiligung aller im Parlament vertretenen Fraktionen gelten muß.
Der stellvertretende Vorsitzende Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Dr. Johannes Müller, der heute zur Verkündung des Urteils vor Ort in Leipzig war, erklärte dazu:
„Reisen des Landtags werden angesichts ihrer Finanzierung aus Steuermitteln von den NPD-Parlamentariern bekanntlich sehr differenziert betrachtet. So hat sich die NPD-Fraktion immer wieder gegen Ausschußreisen ausgesprochen, bei denen deutlich erkennbar lediglich touristische Schwerpunkte im Mittelpunkt standen. Erst recht hat die NPD-Fraktion Reisen abgelehnt, die nur um ihrer selbst willen veranstaltet werden, so zuletzt beim Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten.
Anders sind natürlich solche Reisen zu beurteilen, bei denen ein echter Informationsgewinn zu erwarten ist. So nahmen die beiden NPD-Mitglieder in der Enquetekommission ‚Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen‘ im vergangenen Jahr an einer Informationsreise in die Schweiz und nach Frankreich teil, bei der namhafte Forschungseinrichtungen in diesen beiden Ländern besucht wurden.
Und auch die der aktuellen Entscheidung der sächsischen Verfassungsrichter zugrundeliegende Reise zum Großen Rat des Kantons Bern wird nach dem heutigen juristischen Sieg das NPD-Fraktionsmitglied Andreas Storr begleiten, da gerade das Staatssystem der Schweiz mit seiner starken Stellung von plebiszitären Elementen aus Sicht der Nationaldemokraten ein vorbildliches Beispiel einer wirklich funktionierenden Demokratie ist.“
Der neuerliche juristische Erfolg reiht sich nahtlos ein in eine nun schon regelrechte Serie ähnlicher Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zugunsten der NPD-Fraktion und ihrer Mitglieder, mit denen eindrucksvoll belegt werden kann, wer in Wahrheit immer wieder gegen die Verfassung verstößt: nämlich nicht die NPD, sondern höchste Gremien des Freistaates Sachsen und mehrere seiner Ministerien.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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