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Austrittsoption aus der zwangsverfaßten Studentenschaft offensiv kommunizieren

14.03.2013 | von Frank Franz

Jürgen Gansel (NPD): „Die linken Studentenfunktionäre werden versuchen, ihren finanziell einträglichen Status quo zu konservieren“ Im September 2012 wurde – mit den Stimmen der NPD-Fraktion – im sächsischen Landtag eine Hochschulnovelle verabschiedet, die unter anderem das demokratische Austrittsrecht der Studenten aus der verfaßten Studentenschaft vorsieht. Danach können sich sächsische Studenten der Finanzierung des Funktionärsapparats verweigern – wenn sie es denn wissen. Denn während die „Studentenvertreter“ ihren Kommilitonen weiterhin alle möglichen Flausen in den Kopf setzen werden, ohne sie aber über die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Zwangsfinanzierung zu informieren, unterläßt man es, diese Option auf dem Campus offensiv zu kommunizieren. Damit verpufft dieses überaus wichtige hochschulpolitische Anliegen wirkungslos. Die NPD-Fraktion brachte deshalb heute einen Antrag ein, dem sich die Mehrheit von CDU und FDP eigentlich nicht hätte verweigern dürfen, behandelten sie die Austrittsoption noch im letzten Herbst als eine Herzensangelegenheit: Die Nationaldemokraten forderten, die Möglichkeit des Austritts aus der verfaßten Studentenschaft mit der Ausgabe geeigneter Informationsangebote zu unterstützen und damit die vollumfängliche faktische Umsetzung der Gesetzesnovellierung sicherzustellen. Allerdings lehnten Union und Liberale diesen konsequenten wie logischen Vorstoß der NPD-Fraktion ebenso ab wie die Vertreter der linken Fraktionen, die als politische Sachwalter der studentischen Zwangsfinanzierung auftreten. Der hochschulpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Jürgen Gansel, wies in seiner Einbringungsrede einmal mehr auf den Charakter der verfaßten Studentenschaft als einen „linksdominierten Gesinnungs- und Selbstversorgungsverein“ hin. „Neben einigen objektiv richtigen und wichtigen Beratungsangeboten findet dort unter dem Deckmantel der ‚Förderung der politischen Bildung’ eine krasse Zweckentfremdung der studentischen Semesterbeiträge für linke Gesinnungsprojekte statt“, so der NPD-Abgeordnete. Gansel weiter: „Mit den Stimmen von CDU, FDP und NPD wurde das neue Hochschulgesetz schließlich verabschiedet und den Studierenden damit erstmals wirkliche Wahlfreiheit eingeräumt, also ein Beitrag zur Demokratisierung der Hochschule geleistet. So gut das Gesetz in diesem Punkt ist, so folgenlos wird es aber bleiben, wenn die Studierenden über ihr neues Austrittsrecht nach dem ersten Semester nicht einmal richtig in Kenntnis gesetzt werden. Hier genau will die NPD-Fraktion will ihrem Antrag Abhilfe leisten, denn Wahlfreiheit setzt das Wissen um die Wahlmöglichkeiten voraus. Die Studentenfunktionäre haben naheliegenderweise kein Interesse daran, die Erstsemester über ihre Austrittsoption zu informieren, sondern werden vielmehr versuchen, den finanziell einträglichen Status quo zu konservieren. Wenn dann bei der Rückmeldung durch die Universitätsverwaltung keine Informationsblätter ausgereicht werden, werden die meisten Studenten alleine aus Unwissenheit in der politisch mißbrauchten zwangsverfaßten Studentenschaft verbleiben.“ In einem weiteren Redebeitrag kritisierte Jürgen Gansel die Staatsregierung wegen ihrer Untätigkeit in dieser Sache, die auch anhand der dürftigen Stellungnahme der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Prof. Sabine von Schorlemer, auf den NPD-Antrag deutlich werde. Diese hatte naiv darauf verwiesen, daß der Gesetzestext im Internet verfügbar sei und die Presse im September 2012 ausführlich darüber berichtet hatte. Hierzu erklärte Jürgen Gansel schließlich: „Man sollte annehmen, daß auch Frau Professor von Schorlemmer klar ist, daß Studierende keine vor Jahren verabschiedeten Gesetzestexte lesen, um sich über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Noch weltfremder ist es zu glauben, daß Studierende im Jahr 2015 Zeitungsmeldungen vom September 2012 googeln, um zu erfahren, daß sie das Recht zum Austritt aus der verfaßten Studentenschaft haben. Wenn das ureigene Anliegen der Staatsregierung – nämlich demokratische Wahlfreiheit – nicht konterkariert werden soll, müssen den Studierenden geeignete Informationsangebote gemacht werden, um von der Austrittsoption überhaupt erst zu wissen.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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