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Fünffacher Erfolg sächsischer NPD-Abgeordneter vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates

22.02.2013 | von Frank Franz

Unbeantwortete Kleine Anfragen werden der Staatsregierung erneut vorgelegt Fünf Urteilsverkündungen standen gestern auf dem Terminplan des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig. In allen fünf Verfahren hatten die Abgeordneten der sächsischen NPD-Landtagsfraktion Andreas Storr und Arne Schimmer mit Rechtsanwalt Ingmar Knop auf die Feststellung geklagt, daß die entweder komplett verweigerte oder nur lückenhafte Beantwortung sogenannter Kleiner Anfragen durch die sächsische Staatsregierung gegen Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verstößt. Diese Verfassungsnorm begründet die Pflicht der Staatsregierung, Fragen von Abgeordneten nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Sämtliche Fragen waren von erheblichem politischen Gewicht, denn es ging u.a. um die Hintergründe eines Brandanschlages auf eine Bundeswehreinrichtung in Dresden im Jahr 2009 sowie um die Verwendung von Steuermitteln für ein sogenanntes „Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten“ und für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“, das vor allem der Bekämpfung der NPD dient. Während die Staatsregierung gegenüber den NPD-Parlamentariern lediglich textbausteinhaft mitteilte, daß Belange des Datenschutzes und ähnliche Worthülsen einer Beantwortung der Kleinen Anfragen entgegenstehen würden, rügte das höchste sächsische Gericht, daß genau diese Verweigerungsgründe nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar dargelegt worden sind. Den Klagen der NPD-Abgeordneten wurde somit stattgegeben. Angesichts dieser schallenden juristischen Ohrfeige für die Staatsregierung sieht sich die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag gleich mehrfach gestärkt: zum einen in ihrer Überzeugung, daß die wahren Gegner der Verfassung vor allem dort sitzen, von wo die ewiggleichen Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit penetrant in Richtung NPD erhoben werden; zum anderen auch in der Richtig- und Notwendigkeit fortwährender Kleinarbeit mit Kleinen Anfragen im Parlament als Mittel der Gewinnung von Informationen, die die Staatsregierung nur zu gern und nach Kräften zu verschleiern bemüht sind. Die beiden erfolgreichen Abgeordneten werden daher die Kleinen Anfragen, die Gegenstand ihrer Klagen waren, abermals der Staatsregierung vorlegen und auch den erneuten Gang vor das Verfassungsgericht nicht scheuen, sollte wiederum versucht werden, ihr in der sächsischen Verfassung verbrieftes Recht auf umfassende Auskunft zu unterlaufen. Der Abgeordnete Arne Schimmer, der u.a. haushaltspolitischer Sprecher der Nationaldemokraten ist, gab seine Kleine Anfrage zur Ablehnung von finanziellen Zuwendungen aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“  im Jahr 2011 bereits heute morgen erneut in den Geschäftsgang des Landtages ein.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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