Aktuell

Linke Störer verhindern öffentliche Vortragsveranstaltungen

20.02.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel enthüllt Untätigkeit des Staates Der Rechtsstaat scheint in Sachsen auf dem linken Auge blind zu sein. Das muß vermutet werden, betrachtet man die Antwort der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen (Drs. 5/10867 und Drs. 5/10 862) des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel. Am 4. Dezember 2012 störten ungefähr 50 Anhänger der linken Szene eine Podiumsdiskussion mit dem Präsidenten des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Gordian Meyer-Plath. Die Veranstaltung mußte daraufhin nach 20 Minuten abgebrochen werden. Ebenso wurde am 6. Dezember 2013 eine Vortragsveranstaltung des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) mit Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière abgebrochen, weil linke Störer die Veranstaltung angriffen. Holger Apfel fragte zu beiden Veranstaltungen, ob den Behörden im Vorfeld Hinweise auf Störversuche seitens des linken Spektrums vorlagen, welche linken Gruppen mit welchem Personenpotential an den Übergriffen beteiligt waren und welche Konsequenzen sich für die linken Störer aus der Verhinderung der Veranstaltungen ergeben. Auch fragte Apfel, warum der RCDS am 6. Dezember auf den Einsatz der Polizei verzichtete, um die linken Störer entfernen zu lassen und die Veranstaltung ordnungsgemäß fortzuführen und ob es personelle Übereinstimmungen zwischen den Störern vom 4. und 5. Dezember gibt. Zudem wollte der NPD-Fraktionsvorsitzende in Erfahrung bringen, inwieweit die Grundrechte der freien Rede und des Versammlungsrechts im Freistaat noch gewährleistet sind, wenn es linken Gewalttätern straffrei möglich ist, öffentliche Veranstaltungen zu verhindern. Bemerkenswert und besorgniserregend ist, daß laut Angaben der Staatsregierung im Vorfeld keinerlei Hinweise auf Störversuche vorlagen, aber auch im nachhinein keine Erkenntnisse vorliegen, welche linken Gruppen mit welchem Personenpotential an der Verhinderung der Veranstaltungen mitwirkten. Weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft liegen bisher konkrete Anzeigen vor. Auch sei der Staatsregierung zufolge die Ausübung der Grundrechte im vollen Umfang gewährleistet. Vor dem Hintergrund der beiden Veranstaltungen wird deutlich, wie es um den Rechtsstaat in Sachsen bestellt ist. War es bisher schon fast Alltag, daß NPD-Versammlungen straffrei von linken Krawallmachern gestört werden können, müssen nun auch vermeintlich konservative und bürgerliche Kreise zur Kenntnis nehmen, daß der Staat auf dem linken Auge blind ist und vor linker Gewalt kapituliert. Ronny Zasowk

]]>

Keine Kommentare möglich.