Neuer Beweisantrag der NPD-Fraktion: Arne Schimmer (NPD): „Im Fall Corelli wird massiv vertuscht“
Was hat das Bundesinnenministerium im Falle des V-Mannes „Corelli“ alias Thomas R. zu verheimlichen? Beharrlich verweigert Innenminister Friedrich dem Untersuchungsausschuß des Bundestages zur mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle die Herausgabe der Akten zu dem V-Mann, der Medienberichten zufolge vom „Verfassungsschutz“ in Sachsen-Anhalt angeworben wurde und später vom Jahr 1997 bis zum Jahr 2007 für das Kölner „Bundesamt für Verfassungsschutz“ gearbeitet haben soll.
Deswegen hat Arne Schimmer, Obmann der NPD-Fraktion im „NSU“-Untersuchungsausschuß des Sächsischen Landtages, einen Beweisantrag in den Geschäftsgang eingebracht, in dem gefordert wird, daß alle Akten des sächsischen „Landesamtes für Verfassungsschutz“ und der Staatsschutzdezernate der sächsischen Polizei, welche ganz oder teilweise die Person Thomas R. oder den V-Mann „Corelli“ (ohne Klarnamen) betreffen, für die Arbeit des Untersuchungsausschusses herbeigezogen werden sollen.
Arne Schimmer äußerte heute dazu:
„Das deutsche Watergate nimmt neue Dimensionen an. Offensichtlich spielte V-Mann ‚Corelli‘ alias Thomas R. eine zentrale Rolle im Umfeld der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle. ‚Corelli‘ war schon vor deren Untertauchen gut mit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bekannt, später war er in der Redaktion der Zeitschrift ‚Weißer Wolf? tätig, in der sich schon im Jahr 2002 ein Hinweis auf den NSU befand, und darüber hinaus war er maßgeblich an der Gründung einer deutschen Sektion des Ku-Klux-Klan beteiligt und besitzt in diesem Zusammenhang möglicherweise Informationen über den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007.
‚Corelli? ist ein Schlüsselzeuge, ohne den sich der bis heute mysteriöse NSU-Komplex nicht aufklären lassen wird. Die Weigerung des Bundesinnenministeriums, dem Untersuchungsausschuß des Bundestages Informationen über diesen V-Mann zur Verfügung zu stellen, ist ein Skandal und als halbes Schuldeingeständnis zu werten – es verdichtet sich der katastrophale Eindruck, daß Staat und Parlamente den ‚Verfassungsschützern? ausgeliefert sind.
Im Falle des V-Mannes ‚Corelli? wird offensichtlich massiv vertuscht – deswegen fordert die NPD nun, daß wenigstens alle Akten des sächsischen ‚Verfassungsschutzes? und der sächsischen Landeskriminalämter, die über ‚Corelli? existieren, dessen Aktivitätsschwerpunkt ja im Großraum Halle/Leipzig lag, dem sächsischen Untersuchungsausschuß zur Verfügung gestellt werden sollen.“
Die NPD-Fraktion möchte unter anderem eine Klärung zu folgenden Fragen herbeiführen:
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V-Mann Thomas R. alias „Corelli“ soll von 1997 bis 2007 für das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ tätig gewesen sein. Da in dem genannten Zeitraum in Sachsen nach dem untergetauchten Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe gefahndet wurde und da laut Pressemeldungen, z.B. laut einem Artikel in der „taz“ vom 19.09.2012, „R.s Verbindung zu Uwe Mundlos (…) in die 1990er Jahre zurück[reicht]“ stellt sich des weiteren folgende Frage: Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis unterrichtete das BfV gemäß dem „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“ erstmalig das LfV Sachsen über sein etwaiges Wissen über Thomas R., dessen Kontakte zum untergetauchten Trio und ggf. dessen damit zusammenhängende V-Mann-Tätigkeit?
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Wie gestaltete sich in der Folgezeit die Zusammenarbeit zwischen Bundesamt und sächsischem Landesamt bzgl. Thomas R. und dessen mutmaßlicher V-Mann-Tätigkeit? Welche Verbindungen zwischen Thomas R. und dem Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe kamen dabei zur Sprache? Lagen insbesondere gemeinsame Erkenntnisse über eine mutmaßlich von dem untergetauchten Trio stammende Geldspende für das maßgeblich von Thomas R. gestaltete und im Internet veröffentlichte Mitteilungsblatt „Der weiße Wolf“ vor? – R. veröffentlichte im Frühjahr 2002 in der Online-Version des Mitteilungsblattes die Botschaft „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen 😉 Der Kampf geht weiter…“, die offenbar als verklausulierte Danksagung dienen sollte. Da das Mitteilungsblatt beim Verfassungsschutz angeblich „archiviert“ war/ist (siehe z.B. SPIEGEL ONLINE, 03.05.2012), der Urheber bekannt war, mutmaßlich sogar als V-Mann des BfV, und dessen Kontakte zu dem untergetauchten Trio ebenfalls bekannt waren: Wann und wie wurde das LfV Sachsen vom BfV über den Vorgang informiert?
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Trifft die Angabe in den Medien (beispielsweise in der „Frankfurter Rundschau“ vom 12. Oktober 2012) zu, daß Thomas R. im Jahre 1998 Mitbegründer der Gruppe „European White Knights of the Ku Klux Klan“, im folgenden KKK genannt, war, und trifft es zu, daß R. zu diesem Zeitpunkt seit mehreren Monaten V-Mann des BfV war?
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Wurde die Gründung in Abstimmung mit dem Verfassungsschutz durchgeführt; wenn ja, zu welchem Zweck?
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Treffen Medienberichte zu (z.B.: „Frankfurter Rundschau“, 12.10.2012), nach denen Thomas R. sich spätestens Ende 2001/Anfang 2002 gegenüber dem BfV bzgl. seiner KKK-Aktivitäten offenbarte, indem er mehrere Polizeibeamte nannte, die Mitglieder oder Sympathisanten des KKK waren?
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Welche Informationen enthalten die Akten des LfV Sachsen bei den im Zusammenhang mit der Rolle von Thomas R. relevanten Weiterungen dieses Komplexes, etwa bei dem Umstand, daß nach neuesten Medienberichten (z.B.: „taz“, 17.10.2012) der „Anführer“ des KKK ebenfalls V-Mann gewesen sein soll, und zwar in Diensten des LfV Baden-Württemberg?
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Insbesondere: welche Folgerungen ergeben sich für den Mordfall Kiesewetter aus den in den Medien berichteten Umständen, daß einer der KKK-Polizeibeamten ausgerechnet Zugführer der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter gewesen sein soll und das führende KKK-Mitglied Thomas R. möglicherweise gute Kontakte zum Zwickauer Trio und damit zu den mutmaßlichen Mördern von Frau Kiesewetter hatte?
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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