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Grundrechte unter Vorbehalt: Kampf gegen Rechts erreicht neue Dimensionen

30.01.2013 | von Frank Franz

Arne Schimmer (NPD): „Dresdens Polizeipräsident Kroll ist fehl am Platze und sollte seinen Hut nehmen“ Wie der heutigen Dresdner Lokalpresse zu entnehmen ist, stellt die Polizeiführung der Landeshauptstadt nun offen ein verfassungsmäßiges Grundrecht zur Disposition. Im Hinblick auf den am 13. Februar stattfindenden Trauermarsch und die vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ angekündigten Blockaden dagegen erklärte Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll gestern: „Wir werden für Neonazis nicht kämpfen!“ Blockaden seien zwar strafbar, doch „unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“ werde man solche nicht räumen, wenn diese ein bestimmtes Ausmaß erreichen würden. Offensichtlich ist diese neue Polizeistrategie sogar mit dem sächsischen Innenministerium abgestimmt, denn Innenstaatssekretär Michael Wilhelm ruft nach einem heutigen Bericht der Dresdner „Morgenpost“ dazu auf, „Nazis“ – damit sind alle national denkenden Bürger gemeint – „so schnell wie möglich wieder aus der Stadt zu bringen“ und lautstark gegen sie zu protestieren. Die Nationaldemokraten vermuten schon seit langem, daß Verwaltung, Innenministerium und Polizei konspirieren, um am 13. Februar in Dresden die Grundrechte auszuhebeln. Hierzu erklärte heute der Dresdner Landtagsabgeordnete Arne Schimmer: „Mit seinen Äußerungen hat Dresdens Polizeipräsident Kroll den linksextremen Blockierern  um das sogenannte Bündnis ‚Dresden Nazifrei‘ nicht weniger als einen Freibrief für ihre geplanten rechtswidrigen Handlungen erteilt. Geradezu grotesk erscheint es hierbei, wenn er die Strafwürdigkeit solcher Aktionen einräumt, im gleichen Atemzug jedoch ankündigt, diese Straftaten zulassen zu wollen. Kroll stellt als oberster Polizeichef der Landeshauptstadt damit erstmals nicht weniger ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht zur Disposition, nämlich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, auf das sich auch die Teilnehmer des Trauermarsches zum Gedenken an die Opfer der Bombardierung Dresdens berufen können. Wenn ein Polizeipräsident Grundrechte nur unter Vorbehalt gewähren will und strafrechtswidrigen Handlungen in dieser Weise Vorschub leistet, ist er so fehl am Platze wie ein Vegetarier an der Spitze der Metzger-Innung. Kroll sollte seinen Hut nehmen, bevor der Rechtsstaat weiter durch ihn beschädigt wird. Die Debatte um den 13. Februar und die damit verbundene Frage der Versammlungsfreiheit auch für nationale Bürger zeigt einmal mehr, daß das Hauptproblem Deutschlands daran liegt, daß permanent unter der Berufung auf die Demokratie demokratische Grundrechte verkürzt und am Ende ganz einkassiert werden. Die NPD wird sich dieser Entwicklung entgegenstellen und den Kampf für den Rechtsstaat auch weiterhin nicht aufgeben.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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