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Sonderrechte für Antifa-Journalistin Andrea Rökpe?

21.01.2013 | von Frank Franz

Blockparteien schränken Fragerecht für NPD-Abgeordneten ein Die anderen im NSU-Untersuchungsausschuß des Sächsischen Landtages vertretenen Fraktionen lehnten in der heutigen Sitzung einen Antrag des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer auf Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Antifa-Journalistin Andrea Röpke ab. Röpke hatte sich bei ihrer Anhörung als Sachverständige vor dem Untersuchungsausschuß am 17. September 2012 mehrfach geweigert, auf Fragen von Schimmer zu antworten. Die auch bei Behörden stark umstrittene Journalistin hatte u. a. behauptet, daß der NPD-Ordnerdienst zu den militantesten Strukturen der Rechten gehöre. Als der NPD-Abgeordnete Schimmer nachhaken wollte, weigerte sich Röpke mit der Begründung, sie werde erst antworten, wenn sie bei NPD-Veranstaltungen zugelassen werde. Später erkundigte sich Schimmer bei der Sachverständigen nach Erkenntnissen über die Rolle von Geheimdiensten im Umfeld des „NSU“ und des frühen westdeutschen Rechtsterrorismus. Darauf Röpke wörtlich: „Ich habe keine Erkenntnisse, die ich der NPD geben bzw. weitergeben möchte.“ Beide Male verweigerte die Antifa-Journalistin also die Beantwortung der Fragen aufgrund der Parteimitgliedschaft des Abgeordneten. Sachverständige sind jedoch – wie Zeugen – nach einhelliger Meinung der juristischen Kommentatoren zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Aussage auf der Grundlage der jeweiligen Untersuchungsausschußgesetze verpflichtet. Das sah dem Grunde nach auch der Juristische Dienst des Landtages so, der zunächst mit der Prüfung des Vorgangs befaßt wurde, nachdem der Ausschußvorsitzende Patrick Schreiber (CDU) in der betreffenden Sitzung eine sofortige Reaktion des Untersuchungsausschusses abgelehnt hatte. Über mehrere Seiten begründeten die Landtagsjuristen, warum die Sachverständige eigentlich zu einer Antwort verpflichtet gewesen sei, um dann plötzlich am Ende auf die angebliche Unverhältnismäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes abzustellen. Der NPD-Vertreter im NSU-Untersuchungsausschuß, Arne Schimmer, erklärte zu der Ablehnung des Antrages: „Wenn das Verhalten von Andrea Röpke Schule macht, dann können sich Sachverständige künftig aussuchen, ob sie auf Fragen von Abgeordneten antworten oder nicht. Aus diesem Grund habe ich mich nach sorgfältiger Prüfung zum Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes entschlossen. Mit der heutigen Ablehnung des Antrages durch die Blockparteien von CDU bis zur LINKEN wird das Fragerecht von NPD-Abgeordneten faktisch eingeschränkt. Ich werde nicht hinnehmen, daß eine von der LINKEN eingeladene Antifa-Journalistin unhinterfragt die nationale Opposition diffamieren kann und werde deshalb weitere juristische Schritte in dem Fall einleiten.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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