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Entsteht im sächsischen Waldheim ein islamisches Gebetshaus?

17.01.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel zu einem möglichen neuen Brückenkopf der Islamisierung Nach Informationen der „Sächsischen Zeitung“ könnte in Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) schon bald ein islamisches Gebetshaus entstehen. Ein Käufer, der das dortige Bahnhofsgebäude günstig ersteigert hatte, soll es an eine muslimische Gruppe aus Nordafrika verkauft haben. Um in Erfahrung zu bringen, was an der besorgniserregenden Meldung dran ist, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10866). Er fragte, über welche Informationen die Staatsregierung bezüglich des Vorhabens der Errichtung eines islamischen Zentrums in Waldheim verfügt, in welchen sächsischen Städten und Gemeinden bisher islamische Gebetshäuser und Begegnungsstätten entstanden sind, in welchem Umfang diese öffentliche Fördermittel erhielten und über welche Erkenntnisse die Staatsregierung verfügt, welche islamischen Gruppen oder Privatpersonen die Absicht haben, in welchen weiteren sächsischen Städten oder Gemeinden islamische Gebetshäuser zu errichten. Zur dem möglicherweise geplanten neuen Islam-Brückenkopf in Waldheim liegen der Staatsregierung angeblich keine Informationen vor. Weiter heißt es, daß die Förderung islamischer Gebets- und Begegnungsstätten statistisch nicht erfaßt werde. Diese Antwort kann nicht überzeugen, wird doch jede öffentliche Ausgabe haushalterisch erfaßt. Auch zu Absichten weiterer Gruppen, im Freistaat islamische Zentren zu errichten, liegen der Staatsregierung angeblich keine Informationen vor. In ihrer dürftigen Beantwortung verweist die Staatsregierung auf ihre  Antwort auf eine Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Andreas Storr (Drs. 5/5/1189) aus dem Jahr 2010, in der sich dieser ebenfalls nach der Zahl bestehender und geplanter islamischer Gebetshäuser, Moscheen und anderer Einrichtungen erkundigte. Doch damals wie heute wies der zuständige Staatsminister Wöller darauf hin, daß die Zahl muslimischer Gebetshäuser, Gebetsräume und Moscheen im Freistaat kein Erhebungskriterium sei. Die Staatsregierung entzieht sich ihrer Informations- und Auskunftspflicht, indem sie angibt, daß weder die Zahl islamischer Zentren noch die damit verbundenen Kosten für die öffentliche Hand bekannt seien. Auch ist es fraglich, wie die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden sollen, den Islamismus unter Kontrolle zu halten, wenn nicht einmal bekannt ist, welche islamischen Begegnungsstätten existieren. Besonders in Leipzig befinden sich Islamisten auf einem Expansionskurs, der von der Staatsregierung bisher konsequent verharmlost wird. Die NPD-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, ihrer Verantwortung für die Sicherheit der sächsischen Bürger gerecht zu werden und die notwendigen Informationen über bestehende und geplante Islam-Zentren einzuholen und die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Mit der Islamisierung Sachsens geht eine akute Bedrohung der inneren Sicherheit einher, die nicht unter den Teppich gekehrt werden darf. Ferner ist es nach Ansicht der NPD-Fraktion unabdingbar, die Förderung islamischer Zentren mit öffentlichen Geldern zu stoppen und Genehmigungen für Moscheen und islamische Zentren künftig zu verweigern. Ronny Zasowk

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